Brauche schnellstmöglich Hilfe. Befürchte Irreführung durch Arge!

  • Hallo an alle hier im Forum
    Ich brauche schnellstens Hilfe und hoffe sehr dass mir hier jemand mit Rat behilflich ist und möchte mich dafür schon im Voraus bedanken.



    Habe ein ziemliches Problem mit der Arge und weiß nicht genau was ich machen soll, das mir keine weiteren Schwierigkeiten entstehen.


    ****Mein Hauptproblem nun ist, dass ich Anfang Juli meine Wohnung in Berlin abgegeben habe nach dem meine Tochter und ich knapp über zwei Monaten ohne Mietvertrag fest saßen, da für meine Tochter keine Wohnung zu vor gefunden wurde wo ein Mietvertrag zu Stande kam. Nun bin ich bis Arbeitsbeginn und Einzug in die Schweizer Wohnung in Berlin Obdachlos und schlafe bei einer Freundin.


    Ich habe mich bei der Meldebehörde von der alten Wohnung abgemeldet ohne festen Wohnsitz und Arge sagt die Abmeldebescheinigung reicht nicht aus wenn ich meine Leistung für Lebensunterhalt möchte.
    Heute forderte das Jobcenter, dass ich mir vom*** Landesamt für Bürger-u. Ordnungsangelegenheiten***einen Stempel auf den Ausweis machen lassen dass ich in Berlin Wohnungslos bzw. Obdachlos bin. Ich befürchte dass die Arge dieses dann benutzt und mich an eine andere Behörde verweisen und ich mein Geld nicht so einfach bekomme. Ich könnte mich erst mal bei ner Freundin anmelden jedoch wohnt sie nicht in dem zuständigen Bezirk wo ich gemeldet bin.


    Es kommen ständig neue Informationen dazu, was ich mach soll aber leider auch immer nach und nach obwohl die die ganze Situation kennen und mich somit trotz dessen hin- und her scheuchen anstatt endlich wirksam zu handeln.



    Situationsbeschreibung:
    Ich fange am 01.09.2011 eine feste Arbeit in der Schweiz an und habe Anträge aus dem Vermittlungsbudget gestellt, für Miete, Kaution, Monatsticket weil ich erst im Oktober 1. Gehalt bekomme. Vorvertrag der Arbeitsanstellung, Mietvertrag und Preis des Monatsticket liegen schon vor.


    Miete wird wohl bezahlt, aber Kaution nicht da es im Ausland kein Darlehen gibt, nun die Monatskarte ist sehr fraglich und sie sagte mir dass dies eigentlich auch nicht bezahlt wird.


    Nun habe ich im August kein Geld bekommen und weil ich in der Schweiz wegen Wohnungssuche und Abschließen des Mietvertrags war und sie angenommen haben dass ich jetzt schon dort meinen gewöhnlichen Aufenthalt habe. Das habe ich nun klären können dass es nicht so ist.



    Seid leib Gegrüßt
    dark_rose


  • Hallo Dark Rose,


    ich würde Dir ja gerne versuchen, zu helfen. Das Problem ist nur, dass Du keine Fragestellung getätigt hast. Was möchtest Du definitiv wissen?


    Jedoch gebe ich Dir mal einige Hinweise: Grundsätzlich sagt das SGB II, unter das Du ja auch fällst (gefallen bist), dass bei Leistungsbezug nach SGB II der nachgewiesene ständige Wohnort die Bundesrepublik Deutschland sein MUSS! Mit einer Abmeldebescheinigung bezeugst Du aber, dass Du eben KEINEN Wohnort in der BRD nachweisen kannst. In so fern ist die Beurteilung des SB beim JobCenter korrekt, in dem er sagt, er verweigert die Leistung. Unter anderem ist diese Meldebestimmung dazu da, damit gewährleistet bleibt, dass Du für das JobCenter jerderzeit postalisch erreichbar sein musst.


    Du schreibst, dass Du zwei Monate eine Wohnung hattest, allerdings ohne Mietvertrag. Hast Du denn während dieser Zeit die Miete vom JC bekommen? Weiter schreibst Du: Du hast Angst, vom JC hin- und hergeschoben zu werden, die sollen endlich mal was tun! Nicht die, sondern Du musst etwas tun. Und zwar musst Du Dich schleunigst anmelden. Vorher aber unbedingt das mit dem JC abklären, damit die Dich nicht woanders hin abschieben.


    Wenn Du Deinen Text selber nochmal liest, wirst Du feststellen, dass da nicht ein einziges Fragezeichen steht. Woher sollen also die Nutzer dieses Forums wissen, was Du von ihnen möchtest? Da musst Du Dich schon etwas klarer ausdrücken. Das meine ich nicht böse. Ich bin leider selbst auf Hartz4 und kenne diese Materie selber viel zu gut. Vielleicht kann ich Dir dann auch effektiv weiterhelfen. Aber konkrete Fragen musst Du schon selber stellen, ok? Also, ran an die Tasten und wir werden eine Lösung für Dich finden. Ich betreue auch ehrenamtlich Menschen in Not und weiss so ziemlich genau Bescheid. Ich wohne auch in Berlin, somit könnte das für Dich vielleicht auch etwas einfacher werden. Dann musst Du aber antworten.


    Gruß Michael

  • An deinem Beitrag stimmt einiges nicht. Für die Schweiz wird keine Miete übernommen, weil du außer Reichweite bist. Wenn du dort arbeitest bekommst du doch sowieso keine Miete weil du doch genug Geld verdienst.
    Ich kenne das mit der Obdachlosigkeit zu gut. Du bleibst dort angemeldet und nennst dem Amt eine Postadresse und bleibst bei dem jeweiligen Jobcenter. Wenn du eine Tochter hast und obdachlos bist melden die das dem Jugendamt und das Sorgerecht ist weg. Warum willst du das machen oder spinnst du uns hier voll?

  • An deinem Beitrag stimmt einiges nicht. Für die Schweiz wird keine Miete übernommen, weil du außer Reichweite bist. Wenn du dort arbeitest bekommst du doch sowieso keine Miete weil du doch genug Geld verdienst.
    Ich kenne das mit der Obdachlosigkeit zu gut. Du bleibst dort angemeldet und nennst dem Amt eine Postadresse und bleibst bei dem jeweiligen Jobcenter. Wenn du eine Tochter hast und obdachlos bist melden die das dem Jugendamt und das Sorgerecht ist weg. Warum willst du das machen oder spinnst du uns hier voll?


    Hallo, wie ich ja auch in meinem vorigen Beitrag geschrieben habe, kam ja hier nicht mal eine konkrete Frage zum Ausdruck. So ganz genau weiß ich auch nicht, was dark_rose wissen möchte...


    Das mit der "Meldeadresse" ist auch nicht so einfach, wie Du schreibst. Denn dann will das JC in der Regel einen gültigen Mietvertrag sehen. Deshalb riet ich dark_rose auch, sich VORHER mit dem zuständigen SB zu verständigen. Sonst hat sie noch mehr Probleme. Na, dann schauen wir mal, ob sie überhaupt antwortet, sonst können wir uns unsere Bemühungen sparen. So ganz eilig scheint sie es dann doch nicht zu haben, wie es aussieht...

  • An deinem Beitrag stimmt einiges nicht. Für die Schweiz wird keine Miete übernommen, weil du außer Reichweite bist. Wenn du dort arbeitest bekommst du doch sowieso keine Miete weil du doch genug Geld verdienst.
    Ich kenne das mit der Obdachlosigkeit zu gut. Du bleibst dort angemeldet und nennst dem Amt eine Postadresse und bleibst bei dem jeweiligen Jobcenter. Wenn du eine Tochter hast und obdachlos bist melden die das dem Jugendamt und das Sorgerecht ist weg. Warum willst du das machen oder spinnst du uns hier voll?



    Meine Tochter ist 18Jahre und ist in eine andere Stadt gezogen, und sicherlich hab ich keinen Grund mir irgendetwas aus den fingern zu ziehen!!
    Ich habe mich heute bei einer Freundin angemeldet und bekomme nun meine Leistung, also ist das Problem gelöst. Da ich erst im OKTOBER mein erstes Gehalt bekomme und dies wird per Arbeitsvertrag nachgewiesen bekomme ich, doch für den ersten Monat die Miete, läuft über Vermittlungsbudget. Anträge dafür liegen schon beim Arbeitsvermittler vor.



    dark_rose


  • Das Problem hat sich vorerst erledigt, da ich mich bei meiner Freundin, die in einem anderen Bezirk wohnt lebt, angemeldet habe bekomme ich nun endlich meine Leistung auch wenn es in einem anderen JC.


    Entschuldige bitte, da hab ich wirklich meine eigentliche Frage vergessen zu schreiben.....Diese war ob mir dadurch Schwierigkeiten entstehen würden in der Schweiz, wenn auf PA keine Adresse in dem Sinne, angegeben ist, ob JC mich dann wegschickt und somit mich an eine andere Zuständigkeit verweisen möchte?


    gruß dark_rose