Beiträge von Michael.D



    Ja, ausgerechnet Turtle und Konsorten. Die Selbstherrlichkeiten in Person. Stellst Du denen eine Frage, kanzeln sie Dich von oben herab ab, als wenn ihnen das ganze Internet gehören würde. Mit denen hatte ich mal für kurze Zeit das "Vergnügen". Nie wieder, sage ich Euch. So eine Arroganz habe ich noch nirgendwo anders erlebt. Die benehmen sich wie pupertierende SB´s beim Jo Center. Nicht mal richtig lesen können die, deshalb kommt da oft auch nur Müll am Ende bei raus...

    Aber wirklich Sinn macht KEINE Partei, Niemand verhindert den hemmungslosen Geldrauswurf und eigene Interressen
    dieser Raubritter, ich weiß nicht welche Verbrech..... ich wählen sollte. Großes Fragezeichen ? Nöö, ich lass es einfach
    und versau mir meine geringe Freizeit damit nicht . Weiß das ich damit dem Gegner die Stimme gebe.
    Was mir passte, darf ich nicht sagen, wohne übrigens im Aachener Land. Alles klar ? Gruß



    Auch wenn es Dir schwerfällt: Gehe wählen! Dies sollte mehr als ein Recht, als eine Pflicht gesehen werden, denn wie Du schon schreibst, profitieren die Großen von Deiner Bequemlichkeit des Nichtwählens. Das kannst Du doch nicht wirklich wollen? Dann beschwere Dich nicht, wenn alles so weiterläuft, wie bisher!


    Hallo, snoopy41,


    ich weiß, es sind schon ein paar Tage her, wo Du Deinen letzten Post geschrieben hast. Trotzdem möchte ich zu diesem Thema einmal Stellung nehmen.


    Wie Du ja selbst geschrieben hast, wurdet ihr (also Du und Dein "Ex") als BG vom JC geführt. Das heißt im Klartext: Gegenseitiges Einstehen! Dieses gegenseitige Einstehen ist nicht mit einer bloßen Meldung der Beendigung der Partnerschaft aus der Welt zu bekommen, sondern begründet sich ausschließlich mit der endgültigen räumlichen Trennung der bisherigen BG. Da dies wegen fehlenden neuen Wohnraums Deines "Ex" aber momentan nicht zu bewerkstelligen ist, gilt für das JC nach wie vor die BG.


    Du schreibst weiter: Ihr steht beide im Mietvertrag. Damit begründet sich für das JC erst recht eine BG. Das ist, als wenn ihr ein gemeinsames Konto habt. Da der Vermieter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf den zweiten "Garanten" des Mietvertrags verzichten wird, (von 2 Peronen ist ein eventueller Mietrückstand schneller einzuklagen) bist Du auf Deinen "Ex" leider angewiesen. Das heißt: Wenn Du die Miete nicht aufbringen kannst, hält sich der Vermieter an die andere unterzeichnende Person. Da kommt er auch nicht mehr so leicht raus. Selbst dann nicht, wenn er mal ausziehen sollte. Vertrag ist Vertrag, egal, ob er dort wohnen bleibt oder auch nicht. Es sei denn, der Vermieter entlässt ihn freiwillig aus dem Mietvertrag.


    Dieser Mietvertrag ist normalerweise erst dann beendet, wenn BEIDE Parteien den Wohnraum nach Fristeinhaltung der Kündigung aufgegeben haben. Dies ist jedoch bei Euch (noch) nicht geschehen. So viel zu den Tatsachen.


    Für das JC ist es also wesentlich, dass sich für die nichts an einer BG geändert hat. Da ja Dein "Ex" nun ein eigenes Einkommen hat, muss er erst mal seine Hosen vor dem JC runter lassen und die Verdienstbescheinigung vorlegen. Dazu kann er gezwungen werden, weil das JC sicher gehen will, dass da nicht schon ein Meldeversäumnis über vorher verdeckte Einkünfte staatgefunden hat (Sozialbetrug) oder nicht. Also MÜSSEN die erst mal ALLE Bezüge für beide sperren, leider auch Deine Krankenversicherung.


    Hat diese "Offenbarung" Deines "Ex" nun beim JC stattgefunden, lässt sich der noch eventuell vorhandene "Bedarf" auch wieder berechnen und die Restunterstützung kann dann i.d.R. wieder aufgenommen werden. Aber dazu musst Du ihn drängen, sonst wirst Du vorher keinen Erfolg haben. Auch nicht durch eine Eilklage. Dies betrifft eben halt Deine Mitwirkungsverpflichtung aus der Eingliederungsvereinbarung, die Du ja irgend wann mal unterschrieben hast.


    Bis dahin ist also Dein "Ex" verpflichtet, für Dich mit aufzukommen. So sieht es auch das Gesetz vor, dass Du Dir notfalls vorübergehend auch einklagen kannst.


    PS: Alle Änderungen beim Bezug von Hartz4 sind nicht telefonisch, sondern mit dem offiziellen Formblatt "Änderungsmitteilungen" unverzüglich anzuzeigen. Zuwiderhandlungen können mit dem Aussetzen der Bedarfshilfe geahndet werden. Im Grunde sind Deine Probleme eigentlich "hausgemachte" Probleme, die bei rechtzeitiger und eidesstattlicher Erklärung höchtwahrscheinlich gar nicht soweit geführt hätten, wie es nun bei Dir der Fall ist. Tipp zum Schluss: Wende Dich mal an das Kundenmanagement der ARGE (JC) und trage Deine Situation sachlich und korrekt vor. Manchmal wirkt das Wunder...


    Gruß, Michael.D

    An deinem Beitrag stimmt einiges nicht. Für die Schweiz wird keine Miete übernommen, weil du außer Reichweite bist. Wenn du dort arbeitest bekommst du doch sowieso keine Miete weil du doch genug Geld verdienst.
    Ich kenne das mit der Obdachlosigkeit zu gut. Du bleibst dort angemeldet und nennst dem Amt eine Postadresse und bleibst bei dem jeweiligen Jobcenter. Wenn du eine Tochter hast und obdachlos bist melden die das dem Jugendamt und das Sorgerecht ist weg. Warum willst du das machen oder spinnst du uns hier voll?


    Hallo, wie ich ja auch in meinem vorigen Beitrag geschrieben habe, kam ja hier nicht mal eine konkrete Frage zum Ausdruck. So ganz genau weiß ich auch nicht, was dark_rose wissen möchte...


    Das mit der "Meldeadresse" ist auch nicht so einfach, wie Du schreibst. Denn dann will das JC in der Regel einen gültigen Mietvertrag sehen. Deshalb riet ich dark_rose auch, sich VORHER mit dem zuständigen SB zu verständigen. Sonst hat sie noch mehr Probleme. Na, dann schauen wir mal, ob sie überhaupt antwortet, sonst können wir uns unsere Bemühungen sparen. So ganz eilig scheint sie es dann doch nicht zu haben, wie es aussieht...

    Hallo Dark Rose,


    ich würde Dir ja gerne versuchen, zu helfen. Das Problem ist nur, dass Du keine Fragestellung getätigt hast. Was möchtest Du definitiv wissen?


    Jedoch gebe ich Dir mal einige Hinweise: Grundsätzlich sagt das SGB II, unter das Du ja auch fällst (gefallen bist), dass bei Leistungsbezug nach SGB II der nachgewiesene ständige Wohnort die Bundesrepublik Deutschland sein MUSS! Mit einer Abmeldebescheinigung bezeugst Du aber, dass Du eben KEINEN Wohnort in der BRD nachweisen kannst. In so fern ist die Beurteilung des SB beim JobCenter korrekt, in dem er sagt, er verweigert die Leistung. Unter anderem ist diese Meldebestimmung dazu da, damit gewährleistet bleibt, dass Du für das JobCenter jerderzeit postalisch erreichbar sein musst.


    Du schreibst, dass Du zwei Monate eine Wohnung hattest, allerdings ohne Mietvertrag. Hast Du denn während dieser Zeit die Miete vom JC bekommen? Weiter schreibst Du: Du hast Angst, vom JC hin- und hergeschoben zu werden, die sollen endlich mal was tun! Nicht die, sondern Du musst etwas tun. Und zwar musst Du Dich schleunigst anmelden. Vorher aber unbedingt das mit dem JC abklären, damit die Dich nicht woanders hin abschieben.


    Wenn Du Deinen Text selber nochmal liest, wirst Du feststellen, dass da nicht ein einziges Fragezeichen steht. Woher sollen also die Nutzer dieses Forums wissen, was Du von ihnen möchtest? Da musst Du Dich schon etwas klarer ausdrücken. Das meine ich nicht böse. Ich bin leider selbst auf Hartz4 und kenne diese Materie selber viel zu gut. Vielleicht kann ich Dir dann auch effektiv weiterhelfen. Aber konkrete Fragen musst Du schon selber stellen, ok? Also, ran an die Tasten und wir werden eine Lösung für Dich finden. Ich betreue auch ehrenamtlich Menschen in Not und weiss so ziemlich genau Bescheid. Ich wohne auch in Berlin, somit könnte das für Dich vielleicht auch etwas einfacher werden. Dann musst Du aber antworten.


    Gruß Michael