Wer ist für die Kinder verantwortlich?

  • Hallo. Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Meine Situation:


    Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft in ALG II. Wir, das ist mein Partner, unser gemeinsames Kind, ich und meine 2 weiteren Kinder, dessen Vater mein Partner nicht ist. Nun möchte ich bald mein studium anfangen. ich bekomme dann bafög. aber was muss ich für meine kinder beantragen? ist das wohngeldamt dann zuständig oder bleiben sie bei meinem Freund in der Bedarfsgemeinschaft? oder bleibt nur unser gemeinsames kind mit meinem Partner in der Bedarfsgemeinschaft und für meine beiden anderen kinder muss ich wohngeld beantragen? bin total ratlos.

  • Bekommst du für deine Kinder Unterhalt? Wie alt sind die Kinder?


    An ersten Stelle wäre der Vater in Form von Unterhalt zuständig. Der Unterhalt kann ggf. mit Wohngeld ergänzt werden.
    Zahlt der Vater nicht kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden (max. bis zum 12. Geburtstag). Auch hier kann u.U. zusätzlich Wohngeld bezogen werden.
    Als letztes bestünde die Möglichkeit für die Kinder ALG II zu beantragen. Sie würden dann mit deinem Lebensgefährten und dem gemeinsamen Kind eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

  • Danke für deine Antwort. Mein großes Kind ist 9 und bekommt keinen UVG mehr. Im Moment wird der Lebensunterhalt und Mietanteil durch das Hartz IV gedeckt. Der Mittlere (5) fällt raus aus der Bedarfsgemeinschaft, da er durch Kindergeld und UVG seinen Bedarf decken kann. Das Kleinste (2) und gemeinsame Kind ist ebenfalls in der Bedarfsgemeinschaft.


    Als ich mein ABI gemacht hatte, hatte ich auch Bafög bekommen. da habe ich für die Kinder (das Kleinste gab es noch nicht) von der ARGE den Lebensunterhalt, UVG und Mietanteil bekommen. Später hat sich die gesetzeslage verändert und ich musste rückwirkend Wohngeld beantragen und es wurde verrechnet. Allerdings hat mein Partner damals gearbeitet. Nun weiß ich aber nicht, wie die Sache aussieht, wenn er nun selber Hartz IV bekommt. Ich hab eben Angst, dass ich dann auf Eis sitze, weil ich sie in der Bedarfsgemeinschaft lasse, obwohl sie ins Wohngeld müssen oder anders herum. Denn der Bafög-Bescheid wird sicherlich eine Weile dauern und bis dahin wird der Antrag für die Kinder nicht bearbeitet oder nur vorläufig bearbeitet. Wenn die dann sagen, sie wären nicht zuständig, wenn ich dann irgendwann nach paar Monaten meinen Bafög-Bescheid bekomme, dann fehlen mir ja all die Monate Geld. Ist grad voll blöd...