Härtefall

  • Hallo zusammen


    Ich mache zu Zeit mein fachabitur, wohne noch zu Hause und hier bezieht bisher keiner Hartz 4.
    Meine Mutter hat vor ein paar Jahren neu geheiratet und mit dem Kerl auch schon 2 Kinder gezeugt.
    Ich verstehe mich mit ihm gar nicht. Er beleidigt mich aufs übelste und sowas alles.
    Vor 2 wochen hat er mich rausgeworfen, aber da meine Mutter mit den kleinen meine Unterstützung braucht, hat sie mich zurückgeholt.
    Seitdem eskaliert das hier jeden Tag.
    Gestern kahm er an und meinte, dass er im Fernsehen gehört hat, das in Härtefällen auch unter 25 eine Wohnung bezahlt und sowas alles.
    Nun meine Frage


    Gibt es sowas und was zählt zu Härtefällen ?
    Wo kann ich sowas beantragen, weil so langsam kann ich echt nicht mehr..:(


    Danke schonmal
    Yvonne

  • Es gibt sicher die Möglichkeit auch unter 25 eine Wohnung zu bekommen und Leistungen.Dazu brauchst du aber gute Gründe.Nur ein bisschen Streit den es überall mal gibt reicht da nicht.Wenn es z.B. häusliche Gewalt gäbe oder dir ein Arzt ein Attest erstellt das ein Auszug aus gesundheitlichen Gründen notwendig wäre.Trotzdem verstehe ich die handlungsweise deiner Mutter nicht.Du bist auch ihr Kind und sie sollte ihren neuen Lebensgefährten da ganz konkret in seine Schranken weisen.Was ist mit deinem leiblichen Vater?

  • ... ggf. ist auch die Schule bafögförderfähig. Das müsste eigentlich die Schule selbst wissen, auf alle Fälle aber die Bafögstelle.


    Und da man seit Oktober 2010 ab 18 auch beim Bafög ausziehen darf und dann höheres Bafög erhält, wäre das vielleicht noch eine Möglichkeit.


    Turtle

  • Danke erstmal,


    An Bafög hab ich noch gar nicht gedacht, aber gibt es da nicht ne bestimme antragsstellungsfrist, also das das vor beginn des schuljahrs gestellt werden muss ?


    und zum leiblichen vater.. Ich habe keinen Kontakt zu ihm und Unterhalt zahlt er auch nicht. Da bin ich aber mit ner Anwältin hinterher, kommt aber bisher noch nichts bei rum