Anspruch auf Küchengrundausstattung

  • Hallo,


    ich bin zum 01. Mai 2011 in eine neue Wohnung umgezogen, weil mir das Amt mitgeteilt hatte, dass meine damalige Wohnung zu teuer wird.
    Die Einbauküche, von mir zu Zeiten der Erwerbstätigkeit komplett alleine bezahlt, konnte ich in meine neue Wohnung nicht mitnehmen, da dort eine Einbauküche zur Nutzung vorhanden gewesen ist.
    Die Einbauküche habe ich deswegen für kleines Geld verkauft, zumal ich auch davon ausgegangen bin, dass ich in der neuen Wohnung glücklich werden würde.


    Aus Gründen, die hier nicht weiter erläutert werden müssen, bin ich jedoch gezwungen, erneut umzuziehen.
    Meine Behörde ist darüber informiert und sie übernehmen auch anfallende Umzugskosten für eine angemessene Wohnung.


    Nun meine Frage:
    Da ich keine Küchenmöbel mehr habe und vom Amt auch noch nie Unterstützung für die Anschaffung von Küchenmöbeln erhalten habe, kann ich vom Amt eine Grundausstattung an Küchenmöbeln für meine neu zu beziehende Wohnung einfordern?


    Gruß
    PulpFiction

  • Hallo,
    wenn du überall erzählst, dass du schon mal ne komplette Küche besessen hast, wird daraus wohl nix,
    im Grunde dürfte das aber keine Rolle spielen, denn dein Verschulden war es ja nicht, dass du die nicht mitnehmen konntest,
    also Antrag stellen und zur Not einklagen, wenn das JC sich quer stellen sollte.

  • Hallo PulpFiction,


    "einfordern" ist wohl der falsche Ausdruck... "beantragen" klingt besser ;).
    Du könntest also besagte Möbel gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 1 beantragen und bekommst im Falle der Gewährung entsprechendes Geld oder einen Gutschein. Man könnte Dir diese Leistung allerdings auch versagen, da Du ja schon mal eine Küche hattest und es sich somit um keine "Erstausstattung" handelt. Tritt dieser Fall ein, so steht Dir die Möglichkeit offen gemäß selbigen §§ Abs. 1 ein Darlehen zur Anschaffung Deiner Küche zu beantragen.
    Eines von Beiden wird Dir mit Sicherheit gewährt!


    Gruß Gawain