Bafög + 400€-Job in Haushaltsgemeinschaft bei Eltern

  • Hallo,


    ich wohne bei meinen Eltern, die ALG2 beziehen und fange im Oktober an zu studieren.
    Ich falle dann also aus der Bedarfgemeinschaft raus und bilde mit meinen Eltern eine Haushaltsgemeinschaft.


    Wenn ich dann neben meinem Studium einen 400€-Job habe, wird dann das Geld aus meinem Nebenjob und mein Bafög an das ALG2 meiner Eltern angerechnet?


    Bzw. wird überhaupt mein Bafög angerechnet, auch wenn ich keinen Nebenjob hab?

  • Also, wie du richtig erkannt hast, hast du als Student keinen ALG 2 Anspruch mehr. Denkbar ist jedoch ein Mietzuschuss vom Jobcenter. Dieser ist abhängig von deinem Bedarf (291 Euro + Mietanteil) und deinem Einkommen (Bafög, Kindergeld etc...).


    Wenn du jetzt einen 400 Euro Job aufnimmst, ist davon auszugehen, dass dir kein Mietzuschuss zusteht, weil dein Einkommen dann ausreichend für deinen Bedarf ist.


    Im ALG 2 gibt es diesbezüglich die Regel, dass Kinder nicht für die Eltern aufkommen müssen, d. h.: dein Einkommen wird nur gegen deinen Bedarf gerechnet und nicht bei deinen Eltern berücksichtigt. Jedoch gibt es eine Ausnahme: das Kindergeld. Dieses ist nämlich nach dem Einkommenssteuergesetz Einkommen des Kindergeldberechtigten. Und nur durch § 11 SGB II in dem Umfang Einkommen des Kindes, wie es dies zur eigenen Bedarfsdeckung braucht. Braucht das Kind das Kindergeld ganz oder teilweise nicht mehr zur Bedarfsdeckung, wird es beim kindergeldberechtigten Elternteil angerechnet.


    Lange Rede, kurzer Sinn: ein Teil deines Kindergeldes oder das ganze KG könnte bei deinen Eltern angerechnet werden. Mehr jedoch nicht.


    Turtle

  • Besteht die Möglichkeit, das Kindergeld auf mein eigenes Konto zu überweisen, so dass es dann im Prinzip mein eigenes Einkommen ist?


    Solange du zu Hause wohnst nur, wenn deine Eltern dein Konto angeben.


    Oder zählt es dann immer noch als Einkommen meiner Eltern?


    Ja,solange ud zu Hause wohnst würde es weiter als Einkommen deiner Eltern zählen.