Untervermietung an Mutter möglich?

  • Hallo Zusammen,


    meine Eltern trennen sich nach 35 Ehejahren.


    Nun will meine Mutter in unserer Gegend (400 km entfernt) einen Neuanfang starten. Papa will die Wohnung behalten.


    Können mein Mann und ich, ein Zimmer unserer Wohnung an meine Mutter untervermieten, bis sie eine eigene Wohnung hat? Worauf müssen wir achten?


    Meine Mutter wird ALG II beantragen müssen. Wenn sie bei uns erst mal wohnt, hat das Konsequenzen?


    Wir können meine Mutter finanziell nicht unterstützen, mein Mann geht VZ arbeiten, ich bin in Elternzeit.


    Ich bedanke mich.


    Ossasa

  • nee, sollte kein problem sein. macht einen transparenten und vor allem angemessenen mietvertrag, also nicht das maximum an miete reinschreiben was in eurem landkreis/Stadt üblich ist und die bezahlung der miete sollte auch per banküberweisung erfolgen. als kind(er) bist du nicht verpflichtet, für deine mutter zusorgen.

  • Das ist gut zu wissen.
    Der Vermieter hat eben auch der Untervermietung zugestimmt.
    Wo bekomme ich denn heraus, was in unserer Stadt üblich ist? Ich hätte jetzt nen Anteil unserer Miete genommen, für das Zimmer und die Mitbenutzung der restlichen Räume.

  • hier steht fast ganz deutschland drin:


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    aber mehr als ein drittel der warmmiete solltet ihr nun wirklich nicht nehmen. ich gehe dabei davon aus, dass es drei personen sind, die dann in der wohnung leben, du dein mann und deine mutter. mehr als ein drittel wird euch die arge wahrscheinlich auch nicht genehmigen.

  • Wir sind dann 3 Erwachsene und ein Säugling.


    Wir wollten noch nicht mal nen Drittel angeben. Uns geht es in der Hauptsache darum, die erhöhten NK zu decken. Wollen ja keinen Profit draus schlagen.


    Ich werde mir den Link morgen mal genau anschauen. Aber schon mal Danke!!!


    Schön, dass einen hier so schnell geholfen wird! Danke lacki!