Brauche dringend Hilfe!!!!

  • Hallo,
    ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe.
    Folgender Sachverhalt:
    Meine Tante (leider am 15.09. verstorben) hat für meinen Sohn 2002-2010 Bundesschatzbriefe gekauft. Die Erträge daraus wurden immer wieder neu in die Bundesschatzbriefe investiert. Das Konto wurde Ende 2010 aufgelöst und die Erträge auf ein Sparbuch für meinen Sohn angelegt, an das er erst mit 18 kommt. Beim damaligen ALG 2 Antrag habe ich dieses aus Unwissenheit nicht angegebn, da es ja kein verwertbares Vermögen ist, sondern festgelegt. Es wurde auch von meiner Tante festgelegt, dass nur sie -bis zu ihrem Tod-
    die Geschäfte und Einzahlungen übernimmt.
    Nun erhielt ich vorgestern ein Brief vom Jobcenter. Durch einen Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen fanden sie heraus, das Bundesschatzbriefe existiert haben und möchten nun dementsprechend Nachweise darüber.
    Das einzige, was ich immer bekommen habe, sind die Kontoauszüge von den Bundesschatzbriefen. Ich habe keine Ahnung, was ich denen jetzt vorlegen soll und mit welchen Sanktionen etc. ich rechnen muß.


    Kann mir jemand helfen?


    Gruß, Kathrin

  • 1. Warum rufst du nicht bei deinem SB an und fragst, was du vorlegen sollst?
    2. Dann leg die Kontoauszüge vor, wenn das alles is, was du hast.
    3. Was dich erwartet, wird man dir mitteilen.


    Der Grund für meine recht kurze Antwort ist: Du kannst es eh nicht mehr ändern oder geheimhalten, also kannst du auch gleich völlig offen mit dem JC umgehen.

  • Ich bin neu hier, ich beziehe Harz 4 und bin der Meinung, dass das Amt mich besch...... Ich bin alleierziehend ( Sohn 16 Jahre ) und ich bekomme nur den Regelsatz für mich und für meinen Sohn nur das Kindergeld, auch bekomme ich keinen Unterhalt vom Vater des Kindes da sich dieser im Ausland befindet, die Miete wird direkt an Vermieter überwiesen

  • Müßtest du dir den Bescheid mal genau ansehen.Für deinen Sohn betrüge die Regelleistung 287 Euro wovon dann das Kindergeld abzuziehen wäre.Er müßte ja auf deinen Bescheid mit aufgeführt sein. Ansonsten müßtest du dir die Berechnung erklären lassen bzw. Widerspruch einlegen.