was kommt nach ALG II

  • Hallo, brauche dringend Rat:
    ich habe bisher ALG II bezogen. Nun wurde von Seiten der Agentur festgestellt, dass ich weniger als 3 Stunden arbeiten kann. Daher erhalte ich kann ALG II mehr. Ich soll mich nun an das zuständige Sozialamt wenden. Ich bin alleinstehend und habe einen 400 Euro Job. Welche Leistung erhalte ich jetzt?

  • Hallo, brauche dringend Rat:
    ich habe bisher ALG II bezogen. Nun wurde von Seiten der Agentur festgestellt, dass ich weniger als 3 Stunden arbeiten kann. Daher erhalte ich kann ALG II mehr. Ich soll mich nun an das zuständige Sozialamt wenden. Ich bin alleinstehend und habe einen 400 Euro Job. Welche Leistung erhalte ich jetzt?


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    Wird wie bei meiner Frau sein!


    Weniger als 3 Stunden!


    Heisst nur du bekommst halt Sozialgeld ist genau das gleiche Geld wie beim ALG II (Hartz IV)


    Du bist lediglich in der tollen Lage das Du die ARGE Schergen vom Arsch hast!


    Also im besten Fall keine Bewerbungen mehr nachweisen und die lassen Dich völligst in Ruhe
    zumindest ist es bei meiner Frau so!


    Bist allerdings auch aus allen Massnahmen raus wie Bewerbungs Schulung und aus den Maffien die da GRONE, Mikro Partner, DEKRA Perspective No Future, Transfer heissen.


    Eigentlich also gleiches Geld absolut gleich und Du hast Deine Ruhe vor dem Bewerbungs Zirkus!!



    Elch

  • Ich bin mir nicht sicher, ob ich wirklich Sozialgeld erhalte. Habe gelesen, das Sozialgeld nur für diejenigen ist, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ich lebe allein. Krieg ich dann womöglich Sozialhilfe?


    http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/52264.sozialgeld.htm


    Hier kannste das nachlesen Du bekommst dann wohl die Sozialhilfe weil du keiner Gemeinschaft angehörst.


    Wo du dies beantragen musst, da musste Dich erkundigen!


    Rathaus oder auch bei der ARGE??


    Vielleicht weiss das jemand hier!


    Klar meine Frau lebt in der Gemeinschaft hier und bekommt daher Sozialgeld!


    Aber warum bedrückt Dich das??


    Weniger wie bei der Grundsicherung in Hartz IV kann das ja nicht sein, Oder??


    Elch


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    Auszug aus diesem Artikel vom Link oben!!!
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    Nichterwerbsfähige, die keiner Bedarfsgemeinschaft mit einem Erwerbsfähigen angehören, erhalten keine Leistungen nach dem SGB II (möglicherweise aber Sozialhilfe nach SGB XII). Die Sozialhilfe ist gesondert zu beantragen. Nichterwerbsfähig ist jemand, der wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit keine drei Stunden am Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann.



    Verwandt: Informationen zum Sozialgeld

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 Mal editiert, zuletzt von Elch () aus folgendem Grund: Oft ist es nur ein anderer Name aber im Prinzip die gleiche Scheisse!

  • Ich mache mir Sorgen wegen er Nebenbeschäftigung. Bei ALG II blieb mir davon der Freibetrag. Werde ich das bei de Sozialhilfe auch haben, oder wird das gesamte Einkommen aus meiner Nebenbeschäftigung angerechnet?


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    http://www.elo-forum.org/grundsicherung-sgb-xii/61348-erwerbsminderungsrente-sozialhilfe-sgbxii-nebentaetigkeit.html
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    Hier ein Link dazu!


    Ich weiss dazu zu wenig!


    Gebe Dir aber Recht unter 3 Stunden also müsstest Du ja 2,9 Stunden / Tag arbeiten!


    Wären bis was weiss ich 60 Stunden im Monat!



    Anscheinend sind die sich da auch nicht so sicher!


    Schade vielleicht lesen hier ja noch Kitty oder KDD oder Gawain mit die kennen sich damit sicher eher aus!



    Aber deine Sorge ist vielleicht nicht ganz unberechtigt!


    Allerdings wenn Du die Regel unter 3 Stunden einhältst warum eigentlich nicht????


    Das ist ja in dem Sinne meisst kein Lohn sondern nennt sich ja oft iAufwandsentschädigung!



    Am besten morgen gleich einmal an neutraler Stelle fragen falls Du hier keine Antwort bekommst
    Anrufen in den Arbeitslosen Zentren etc.
    POder dem So VD die kennen sich damit aus!


    Elch



    Würde mich aber auch einmal interessieren?


    ALG II hattest Du und 400 EURO Job dann hättest du nach der Regel


    100 EURO behalten dürfen und
    20 % von den restlichen 300 EURO = 60 EURO
    ALSO 160 EURO und davon musstest Du sicherlich Fahrgeld etc, bezahlen!


    Arbeitest du denn mehr als 3 Stunden am Tag??????????????
    Das wird der kritische Punkt sein!


    Aber noch mehr wegnehmen können die Dir doch eigentlich nicht???


    Denn 160 EURO ist ja bereits der Lacher an sich!


    Ich habe auch einen 400 EURO Job arbeite aber mehr als 3 Stunden / TAG ich bin aber auch nicht
    in dieser Stufe unter 3 Stunden??


    Elch

  • Erwerbsminderungsrente + Sozialhilfe nach SGBXII + Nebentätigkeit


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    Ich bekomme ab Ende September diesen Jahres eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit, aufstockend dazu Sozialhilfe nach SGBXII.


    Vor 4 Wochen haben ich den Antrag auf Sozialhilfe beim zuständigen Amt gestellt. Seit 1.5 Monaten übe ich eine Nebentätigkeit aus. Da ich ja Rente bekomme, darf ich nur bis 2.9Std. am Tag arbeiten.
    So weit so gut...


    Als ich das erste Mal beim Amt war, sagte mir die zuständige Sachbearbeiterin, dass ca. 1/3 meines Einkommens mir zugute kommt.


    Heute war ich wieder bei ihr, musste noch ein paar Sachen klären und ich fragte, ob sie mir den Bescheid, bzgl. meiner Nebentätigkeit, erklären könnte. Am Ende kam heraus, dass alles was ich verdiene, angerechnet wird. Mir bleibt nur der Regelsatz (ca. 660,- EUR).
    Ich fragte direkt: Dann ist es also egal, ob ich arbeite oder nicht,
    es bleibt bei den 660,- EUR? Und sie sagte Ja!


    Was stimmt denn nun? Ich bin total verunsichert. Sie kann doch nicht vor 4 Wochen so und nun was ganz anderes reden.
    Kennt sich hier jemand aus?


    Wenn es wirklich so ist, dass am Ende immer dasselbe herauskommt, dann bräuchte ich doch gar nicht arbeiten gehen.
    Was macht das für einen Sinn, außer dass ich zusätzlich noch Sprittkosten verfahre, für die auch keiner aufkommt...


    Wer weiß mehr, bzw. kennt sich damit aus?
    Gruß Shiela
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    Auszug aus obigen Link!


    Die Frau hat Recht das macht dann kerinen Sinn mehr wenn es denn so ist!


    Da legste dann ja noch drauf??


    Ksann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen!!!


    Elch

  • Also ich arbeite ca. 2 Stunden am Tag und verdiene 300 - 400 Euro mtl. Bei ALG II hatte ich dann einen Freibetrag von 140 - 160 Euro. Bei der Sozialhilfe soll ja angeblich lt. Gesetz 30 % des Einkommens nicht angerechnet werden. Ich habe aber noch niemanden getroffen, der diese 30% erhält.

  • Seeehr Interessanter Fall!



    Solltest Du hier nicht weiterkommen!


    Beratungsschein holen und zum Fachanwalt für Sozialrecht gehen!


    Denn wenn Du nichts behalten dürftest sehe ich die nächste Fallschlinge, dann ist ja die nächste Frage, darfste diesen Job so einfach kündigen??


    Denn wie die andere Frau berichtet, wie willste von dem bischen Sozialgeld noch Fahrgeld etc. bedienen??


    Das wäre ja dann vom Existenz Minimum noch Fahrgeld zahlen das wäre dann allerdings Ausbeutung pur!



    Das geht ja garnicht!


    Kann mir auch nicht vorstellen obwohl wir mutieren in Richtung Bananen Republik!


    Elch

  • Also ich arbeite ca. 2 Stunden am Tag und verdiene 300 - 400 Euro mtl. Bei ALG II hatte ich dann einen Freibetrag von 140 - 160 Euro. Bei der Sozialhilfe soll ja angeblich lt. Gesetz 30 % des Einkommens nicht angerechnet werden. Ich habe aber noch niemanden getroffen, der diese 30% erhält.


    Ja so kennt man das klassisch aus ALG II das habbich ja auch so!


    Aber über Sozialhilfe liesst man wirklich widersprüchliches!


    Sollte es so sein das Du nichts behalten darfst musste Dich fragen ob es sich noch lohnt?


    Und ob du kündigen willst??


    Und ob Du kündigen darfst???



    Elch