Unterkunftskosten

  • Verbleib in einer zu teuren Wohnung ist möglich


    Nicht in jedem Fall sind in einem Zeitraum von sechs Monaten zu hohe bzw. nicht angemessene Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung zu senken. Sie sind solange zu berücksichtigen, wie es dem einzelnen Hilfebedürftigen oder seiner Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sie zu verringern. Dafür gibt es wichtige Gründe.


    Alg2 Unterkunft


    § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung


    Nicht in jedem Fall sind in einem Zeitraum von sechs Monaten zu hohe bzw. nicht angemessene Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung zu senken. Sie sind solange zu berücksichtigen, wie es dem einzelnen Hilfebedürftigen oder seiner Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sie zu verringern. Dafür gibt es wichtige Gründe.


    Ein solcher wichtiger Grund ist die Unmöglichkeit, die Aufwendungen für die Unterkunft zu senken. Dies kann der Fall sein, wenn Hilfebedürftige trotz aktiver Suche keine angemessene Wohnung zu finden. Es kann auch daraus resultieren, dass Vermieter nicht bereit sind, ihre Wohnungen an Bedürftige zu vermieten. Ein anderer wichtiger Grund wäre es, wenn der aktuelle Vermieter nicht gestattet, die Wohnung an weitere Personen zur Untervermietung anzubieten. Wenn es dem Hilfebedürftigen und ggf. seiner Bedarfsgemeinschaft nicht zumutbar ist, das Verlangen des Jobcenters nach der Herstellung der angemessenen Kosten zu erfüllen, ist dies ebenfalls ein wichtiger Grund. Wohnt jemand zum Beispiel länger als 15 Jahre in einer Wohnung, hat er eine längere Kündigungsdauer als sechs Monate. Ihm kann ein Umzug nach einem halben Jahr Bezug von Arbeitslosengeld II nicht zugemutet werden. Auch wenn die wesentlichen sozialen Bezüge der Kinder gefährdet werden, ist ein Umzug unzumutbar. Ebenso sind ältere Menschen ab 60 Jahren, schwangere Frauen, Schwerbehinderte, z. B. Blinde und Personen, die in absehbarerer Zeit kostendeckende Einkünfte haben, vor Umzugsforderungen geschützt. Weitere wichtige Gründe sind der nur vorübergehende Grundsicherungsbezug wegen Arbeitslosigkeit, die Examensphase bei Studierenden oder wenn die Mieteinsparungen in keinem angemessenen Verhältnis zu den Umzugskosten stehen "Maßnahmen zur Senkung der Wohnkosten werden in der Regel nicht verlangt werden können bei schwerer Krankheit oder Behinderung, mehr als 60-jährigen Hilfebedürftigen nach längerer Wohndauer, Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern."


    Wasa heißt in der Regel?