Wer zahlt Stromleitungsreperatur/Elektroarbeiten

  • Hallo,
    bei mir kam es gestern zu einer Stromstörung im Haus (Eigenheim) wodurch eine dringennde Elektroreperatur notwendig wurde. Wird diese von der Arge übernommen da ich wohl kaum in der Lage bin diese zu begleichen. Was muß ich tun? Gibt es eventuelle Gerichtsurteile darüber
    Liebe Grüße
    Dauka54

  • Hallo,
    bei mir kam es gestern zu einer Stromstörung im Haus (Eigenheim) wodurch eine dringennde Elektroreperatur notwendig wurde. Wird diese von der Arge übernommen da ich wohl kaum in der Lage bin diese zu begleichen. Was muß ich tun? Gibt es eventuelle Gerichtsurteile darüber
    Liebe Grüße
    Dauka54


    Also ich bekomme doppelte Instandsetzungspauschale für mein Haus, ab bestimmtem Baujahr doppelt!


    Davon musst Du es begleichen!
    Du müsstest aber mindestens einfach Pauschale bekommen, sonst beschubbsen Sie Dich von der ARGE wie immer halt!


    Ansonsten Darlehen aufnehmen, bei der ARGE, Bank oder dem Weihnachtsmann!


    Elch

  • Hallo,
    danke für die Antwort. Werde mal sofort schauen ob ich so eine pauschale erhalte. Ist die irgendwo auf dem Bescheid vermerkt oder ist die wieüblich irgendwo versteckt erhalten
    GLG dauka54


    Kurze Erklärung:
    Wir hatten eine sehr engagierte Dozentin bei Mikropartner in einem dieser dämlichen
    Kurse von der ARGE!
    Dies war aber ein Glücksfall die hatte sich alle Hartz IV Sachen gekauft Bücher, Erklärungen dazu!
    Die meissten wissen nämlich garnicht das es diese Pauschale überhaupt gibt, ich wusste das auch nicht,
    kann sein das es manche ARGE Leute nicht einmal Wissen!
    Insofern waren die auch Batz erstaunt, das es das überhaupt gibt, wurde aber bei mir vollumfänglich akzeptiert!
    Daher lohnte sich für mich diese ARGE "Weiterbildung" in Sachen Hartz IV!
    Wo das steht kann ich Dir nicht sagen, es wird in Deiner ARGE Berechnung garnicht drinnen sein, schätze ich einfach mal,
    wird oft oder meisstens generell vergessen.
    Die weisen Dich von sich aus sicher auch nicht drauf hin!
    Turtle hier, der wird es sicher wissen!!!!!


    Also beantragen bei der ARGE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Instandsetzungspauschale
    Es gibt die einfache
    und die doppelte
    Die doppelte gibt es bei älteren Häusern, ich kann nur sagen meines ist aus dem Jahre 1900
    könnte auch 1890 sein, weil ab 1906 wurde erst dokumentiert, es fehlen eh alle Bauunterlagen wohl wegen Krieg etc.
    Ich kann dir das Baujahr ab wann doppelt bezahlt wird also nicht sagen, es könnte 1938 oder um 1969 sein!
    Ich hab es mir logischerweise nicht gemerkt, weil um 1900 bei mir gab es 0 Diskussionen!
    Wie gesagt ist nicht allzu bekannt und es könnte sein das Du Deinen ARGE Schergen da Nachhilfe Unterricht erteilen musst!


    Viel Glück!


    Solltest du die Pauschale nicht finden oder sie ist nicht aufgeschlüsselt bei der ARGE nachfragen!!!!


    Elch


    Ich kann auch nur sagen man braucht das Geld wirklich, auch aus Deinen Gründen, sonst musst Du die Reparatur direkt einreichen, denn solche Sachen kannste nicht durch den Grundbedarf decken!

  • Aus einem anderen Forum entnommen hier siehst Du das es diese Pauschale gibt!


    Es sind EURO mal Quadratmeterzahl
    Bei älteren Häusern das ganze mal 2 heisst doppelte Pauschale!
    Elch



    http://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/45635-ablehnung-antrag-ubernahme-heizungsreparaturkosten.html






    Ablehnung Antrag auf Übernahme Heizungsreparaturkosten


    --------------------------------------------------------------------------------


    Hallo,
    Ich hatte ja wie hier empfholen , einen Antrag auf Kostenübernahme der Reparatur der heizungsanlage gestellt.


    Dieser wurde wie folgt abgelehnt.


    Sehr geehrte Frau......,
    Sie beziehen von hier im Rahmen der Kosten Eigentum seit dem 1.08.2007 eine Instandssetzungspauschale von monatlich 30,31€. Bis zum 30.09.2009 beläuft sich die Pauschale insgesamt auf 788,06.


    Wie hoch die Kosten einer Möglichen Reparatur/Instandsetzung sind haben sie nicht mitgeteilt (Logo , kann ich ja auhc nicht weil ich ja nen Kostenvoranschlag machen muss , der kostet ja nun mal auch .)


    Sollte die zur Verfügung gestellte Instandshaltungspauschale nicht ausreichen, müssen Sie zuerst ein Kreditinstitut ,Hausbank, Bausparkasse nach einen Kredit fragen. ..........


    Erst wenn die Bank schriftlich ablehnt , können wir prüfen , ob sie ein Dahrlehn nach ³22ABS5SGBll erhalten.




    Na Klasse, von meiner bank und jeder anderen bekomme ich nix, bis das alles geprüft usw ist ahben wir tiefsten Winter.
    Wenn ich die Heizung nur für Warmwasser laufen lasse macht sie schon Probleme , habe Angst wenn ich die nun ganz an mache fliegt mir das um die Ohren.



    Geld das machen zu lassen hab ich im Mment nicht. Selbst wenn ich durch meine Arbeitsaufnahme nicht mehr Harz4 bin , bin ich mit 3 Kindern nur ganz knapp drüber und hab ja nix zurück legen können die letzten Jahre.


    Und die Pauschale , ich wusste da nix von....
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  • Ein weiterer Auszug aus obengenanntem Link!#
    Dieser Meinung binnich auch diese Pauschale kann nur allgemein sein"r#


    Heizung würde ich immer einklagen oder grösseres dazu brauchste dann sicherlich aber nen Rechtsanwalt!


    Elch


    ________________



    AW: Ablehnung Antrag auf Übernahme HeizungsReparaturkosten


    --------------------------------------------------------------------------------


    Hallo


    Es gibt so eine Kostenpauschale !


    Nur stimmt es nicht, wie diese ARGE hier das darstellt. Bei einem selbstgenutzten Eigentum, wird diese Pauschale (wie mir noch bekannt ist, wird diese in 3 Schritten, je nach Baujahr gezahlt).


    Diese Pauschale ist für allgemeine Instandhaltung und nicht für Reparaturen gedacht. Müsste alles bei ******** stehen, mal googeln.
    Reparaturen fallen unter den § 22 SGB, für aufwendbaren Kosten der KDU.


    Sollte es nicht gefunden werden, schau ich noch mal nach!


    gruß
    goweidlich
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    "Das Arbeitslosengeld II stellt einen Angriff auf den sozialen Frieden dar!"
    Die Zukunft liegt auch in Deiner Hand!


    04.10.2009, 01:59 #7
    FrankyBoy
    Erfahrener Benutzer
    Forumnutzer/in



    Registriert seit: 19.03.2008
    Ort: Ruhrgebiet
    Beiträge: 3,386 AW: Ablehnung Antrag auf Übernahme HeizungsReparaturkosten


    --------------------------------------------------------------------------------


    Zitat:
    Zitat von goweidlich
    Hallo


    Es gibt so eine Kostenpauschale !


    Nur stimmt es nicht, wie diese ARGE hier das darstellt. Bei einem selbstgenutzten Eigentum, wird diese Pauschale (wie mir noch bekannt ist, wird diese in 3 Schritten, je nach Baujahr gezahlt).


    Diese Pauschale ist für allgemeine Instandhaltung und nicht für Reparaturen gedacht. Müsste alles bei ******** stehen, mal googeln.
    Reparaturen fallen unter den § 22 SGB, für aufwendbaren Kosten der KDU.


    Sollte es nicht gefunden werden, schau ich noch mal nach!


    gruß
    goweidlich


    Richtig - ausserdem hast du von der Pauschale bereits neue Dosenöffner, deine Waschmaschine etc. bezahlen müssen, weil dei Vorkriegsmodell andauern streikt - warst du es nicht, dem gerade letzte Woche nicht auch noch das Telefon kaputt gegangen Ist?


    Du, die möchten dich mürbe machen, schreibe denen einfach einen Quatsch mit Sauce denn als Privatperson bist du nicht verpflichtet, Belege auf zu bewahren - so long.
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    Gesamtkosten für Hartz IV pro Jahr: 36 Mrd. € für 6.700.000 Menschen! Gesamtkosten für die HRE (bisher) 450 Mrd. € für 1 Pleitebank - ist dass keine asoziale Marktwirtschaft?

  • Auch aus diesem Link oben!


    Ganz ehrlich ich würde klagen bis der PAPST kommt!


    Elch
    __________________


    AW: Ablehnung Antrag auf Übernahme HeizungsReparaturkosten


    --------------------------------------------------------------------------------


    Es gibt keine Reparaturkostenpauschale für selbstgenutztes Wohneigentum. Im Regelsatz (§ 20 SGB II) ist zwar eine Pauschale für "Instandhaltung" enthalten, damit sind aber Haushaltsgeräte etc. gemeint und auf gar keinen Fall Gebäudeinstandhaltungen.
    Reparaturen am selbstgenutzten Wohneigentum sind im Rahmen der Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II) zu gewähren.
    Diesbezügliche Pauschalen wären, so es sie gäbe, rechtswidrig, weil sie § 22 SGB II, Abs.1 Satz 1 widersprächen. Solltest Du tatsächlich jenseits des Regelsatzes einen laufenden Betrag für Gebäudeinstandhaltungen bekommen haben, wäre dieser Betrag also lediglich eine Abschlagszahlung und keine echte Pauschale.
    Was ist denn an der Heizung kaputt? Der Brenner oder nur ein Teil davon?



    Zitat:
    Sehr geehrte Frau......,
    Sie beziehen von hier im Rahmen der Kosten Eigentum seit dem 1.08.2007 eine Instandssetzungspauschale von monatlich 30,31€. Bis zum 30.09.2009 beläuft sich die Pauschale insgesamt auf 788,06.


    Ist das ein rechtsmittelfähiger Bescheid bzw. enthält er eine Rechtsbehelfsbelehrung? Wenn ja, sofort Widerspruch einlegen, mit der Begründung, dass Dir nach § 22 SGB II, Abs.1 Satz 1 die Reparaturaufwendungen in voller Höhe als Zuschuss zu gewähren sind. 2 Wochen Frist setzen, da besonders eilig wegen beginnender Heizperiode. Die Arge kann sich nicht darauf berufen, vor Entscheidung zunächst die genaue Höhe der Kosten kennen zu müssen, da sie ohnehin zur vollen Übernahme verpflichtet ist. Die Übernahme hängt nicht von der Höhe der Kosten ab. Trotzdem ankündigen, dass Du Kostenvoranschläge einholst.





    Weitere Verfahrensweise:
    3 Kostenvoranschläge einholen. Die sind in aller Regel nicht kostenpflichtig. Falls doch, bist Du bei der falschen Firma gelandet -> weitersuchen.
    Wenn nach Ablauf der 2 Wochen kein Widerspruchsbescheid da ist, in dem die volle Kostenübernahme anerkannt wird -> beim zuständigen Sozialgericht Einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Wie das genau geht, kann ich Dir dann gerne später erläutern. Ich habe sowas gerade eben selbst durchgezogen und meine Heizung wurde vor einer Woche erfolgreich repariert.
    Wichtig: Solltest Du tatsächlich 788,06 € nachweisbar und zusätzlich zum Regelsatz erhalten haben und die Reparaturkosten unter diesem Betrag liegen, kannst Du die ganze Sache vergessen. Dann kriegst Du nichts mehr und kannst allenfalls versuchen, ein Darlehen nach § 23 SGB II zu bekommen.
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  • Es gibt kein Anrecht auf eine Instandsetzungspauschale im ALG 2. Das hat das BSG bereits 2009 entschieden. Wenn man bei Elo die aktuelle Rechtsprechung nicht kennt oder nicht kennen will, sollte man nicht noch auf sowas verweisen.


    http://lexetius.com/2009,1120


    Zitat

    Die von den Klägern begehrte Erhaltungsaufwandspauschale kann nicht bedarfserhöhend berücksichtigt werden, weil es sich nicht um tatsächliche Aufwendungen, die im Bewilligungszeitraum zu entrichten waren, handelt.


    Turtle



  • Wenn es so ist dann ist das Betrug der ARGEN und der Regierung!


    Warum??


    Na mal ehrlich meint Ihr etwa diese auch so tolenm Vermieter haben in Ihre Miete keine Instandhaltungspauschale mit eingerechnet??


    Meint Ihr diese ach so tollen Robin Hoods der Vermietungs Maffia vermieten in Selbstkosten und aus lauter Menschen Freundlichkeit??


    Gröööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööl


    Und auch Eigentumsbildung wird bei den Vermietern gemacht oder wie gesagt glaubt Ihr alle Vermieter
    vermieten Ihre Glitschen nur für die Eigenkosten ohne jegliche Gewinne?????


    Wer daran glaubt, na gut iss ja bald Weihnachten der glaubt an den weihnachtsmann und auch an den Storch der die Kinder bekommt!


    Ich frage mich immer wieder für was der Hartz IV er eigentlich immer bestraft werden soll??
    Für die Arbeitgeber die uns den Stinkefinger zeigen für fehlende Arbeitsplätze?
    Dafür das rund 6 Milllionen zu Hause bleiben oder für billig arbeiten und alles nur um Stamm Mitarbeitern die Illusion zu erhalten das Ihre Arbeit noch wertvoll ist`?????


    Mal ehrlich an alle Neider hier und dort der gemeine Hausbesitzer hat sein Wohneigentum wenn er es bezahlt hat mindestens 2 oder 3 mal bezahlt, an wen an die Krisen Banken die uns jetzt nochmals abzocken über Bürger uder Steuerzahler Beteiliger!



    Also der Hausbesitzer der sein Haus 2 mal bereits bezahlt hat an gierige Bänker warum in Gottes Namen sollte dem keine Instanshaltungspauschale oder Eigentumserwerb zustehen???????????


    Wenn es jedem schmierigen anderen Vermieter auch zusteht?????????????


    Vielleicht weil der Vermieter Steuren zahlt?
    Gröööööööööööööööööööööööööööööööl


    Die Steuern und alle Kosten die er hat sind auch umgelegt in dr Miete drinnen und die zahlt die ARGE dann auch!
    Warum also Bestrafung für Hartz IV Hausbesitzer??


    Das wäre absolute Ungleichst Behandlung, sind wir die neuen Ju....


    Elch
    ruz