Wenn das Erbe fast wertlos ist...

  • Hi,


    Person E verstirbt und wird beerbt worden von A bis D. A ist Erbe zu 1/6 und erhält infolge der Erbauseinandersetzung 3.000 €. A ist zudem ALG-2-Empfänger.


    Erbe soll auf 6 Monate zu je 500 € aufgeteilt werden. Es wird ein Freibetrag von monatlich 30 € abgezogen.


    Angerechnet werden also 6 x 470 € = 2820 €, die vom Arbeitslosengeld abgezogen werden.. Es verbleiben tatsächlich 180 € als Vermögenszuwachs.


    Ist diese Berechnung richtig?