Welcher Anspruch - 2 Personen?

  • Hallo liebe Leser,


    um vorab zu sagen - von Hartz IV habe ich absolut keine Ahnung, da ich dieses selbst noch nicht in Anspruch nehmen musste. Daher weiß ich auch keine Antworten auf meine Frage bzw. welchen Quellen ich trauen oder an die ich mich wenden kann.


    Ich selbst bin zur Zeit in der Ausbildung und verdiene knapp 550 Euro brutto, mein Freund bezieht Hartz IV.
    Wir möchten gerne zusammenziehen, was dann ja unter eheähnliche Gemeinschaft fallen würde.


    Meine Fragen dazu; wie groß oder teuer darf die Wohnung für zwei Personen sein (Rheinland-Pfalz)? Muss ich selbst dazu etwas beim Amt ausfüllen bzw. abgeben? Bekommt er dadurch Kürzungen (da ich ja in der Ausbildung bin)? Was muss ich sonst noch wissen? :confused:


    Im vorraus schonmal vielen Dank!


    Crumble

  • Erstmal zählt ihr nicht gleich als eheliche Gemeinschaft. Ihr dürft ein Jahr "Probe wohnen". Allerdings bekommt dein Freund nur die Hälfte der Miete und Nebenkosten. Die andere Hälfte musst du bezahlen. Du bekommst auch kein Hartz IV, da du eine Ausbildung machst. D. h. du musst von deinem Ausbildungsgehalt und Kindergeld die Hälfte der Miete und Nebenkosten übernehmen. Dazu kommt natürlich noch Strom, Telefon usw. Diese Kosten muss dein Freund aus seinem Regelsatz bezahlen und du zur Hälfte von deinem Geld. Überleg es dir gut, ob du dir das antun willst. Es bleibt für dich nicht mehr viel übrig. Du könntest noch BAB beantragen. Ich weiß aber nicht, ob da das Einkommen deiner Eltern berücksichtigt wird.