Verantwortungs-und Einstehensgemeinschaft -Kinderzuschlag

  • Hallo, habe da eine Frage


    ich bin ab dem 1.November 2011 mit mein Partner zur Verantwortungs-und Einstehensgemeinschaft zusammen veranlagt wurden.
    Im September musste ich meinen neuen Harz4 Bescheid ausfüllen , da der November in den Zeitraum mit reingefallen ist musste ich auch schon der Arge im September die Unterlagen mit abgeben.
    Im Sept-Oktober habe ich noch meine Aufstockung bekommen und ab dem 1.November sollte ich Kinderzuschlag beantragen.Mein Bescheid von der Arge kam mitte Sept und meine Sachbearbeiterin schrieb mir ich solle bis spätestens zum 16.Okt.KInderzuschlag für November beantragen.
    Ende Sept beantragte ich den Kinderzuschlag , nach zwei wochen bekam ich die bestätigung das ich schon ab Sept Kinderzuschlag bekomme.


    Für Mich ist hier einiges unklar? Sept-Okt habe ich Aufstockung bekommen .Habe das der Kinderzuschlagsstelle auch gemeldet..aber für Sie hat es alles seine Richtigkeit.


    Kann es sein das die Arge mir das geld vom Kinderzuschlag für sept-Oktober wieder einzieht?
    Ich habe bedenken nicht das die Arge mir jetzt für Sept -Oktober die gesamte Aufstockung rückwirkend zurück zieht?


    Meine Sachbearbeiterin schreibt zur Info:"Gleichzeitig werde ich maximal in Höhe des KInderzuschlages einen Erstattungsanspruch bei der Familienkasse für die Zeit der bereits an Sie gezahlten Grundsicherungsleistungen geltend machen."



    Es wäre schön wenn damit jemand Erfahrung hat oder mir weiterhelfen kann.


    Danke.

  • Erstattungsanspruch bedeutet, dass die Kindergeldkasse einen Teil des Zuschlages an das Jobcenter zahlt, weil die dir mit der Aufstockung quasi Vorschuss auf den Kindergeldzuschlag bezahlt haben.


    Beispiel: Du hast 100 Euro Aufstockung erhalten. Dein KIZ ist aber 140 Euro. Dann zahlt die Kindergeldkasse 100 Euro an das JC und 40 Euro an dich. Und ab Datum X (ab da, wo du keine Aufstockung mehr bekommst), gehen die vollen 140 Euro an dich.


    Turtle

  • Erstattungsanspruch bedeutet, dass die Kindergeldkasse einen Teil des Zuschlages an das Jobcenter zahlt, weil die dir mit der Aufstockung quasi Vorschuss auf den Kindergeldzuschlag bezahlt haben.


    Beispiel: Du hast 100 Euro Aufstockung erhalten. Dein KIZ ist aber 140 Euro. Dann zahlt die Kindergeldkasse 100 Euro an das JC und 40 Euro an dich. Und ab Datum X (ab da, wo du keine Aufstockung mehr bekommst), gehen die vollen 140 Euro an dich.


    Turtle


    Aber was ist mit dem Geld von sept-Oktober was mir die kindergeldkasse ausgezahlt hat und ich da noch aufstockung bekommen habe .Von der kinderzuschlagsstelle ist es das gleiche für sept-okt.wie auch rechtens ab dem 1.Nov.
    Vielleicht mache ich es mir auch zu kompliziert.

  • Nun ja, dann scheint es, dass deine SB vom JC keine Erstattung angemeldet hat. Oder sie hat es und die Kindergeldkasse hat das übersehen.


    Folgende Varianten sind daher jetzt denkbar:


    Die Kindergeldkasse bemerkt den Fehler, weil das JC ja die Erstattung möchte. Sie befriedigt die Erstattung und zahlt an das JC und fordert das Geld von dir zurück.


    Das JC bemerkt den Fehler der KG-Kasse und fordert das Geld direkt von dir. Das geht aber nicht (Zuflusstheorie), hiergegen musst du mit Widerspruch vorgehen, wenn es so kommen sollte.


    Turtle


  • Danke du siehst genau den Fehler den ich auch schon sehen, habe .Das problem ist ich habe das JC schon darauf hingewissen udn habe auch die Kinderzuschlagsstelle benachrichtigt und habe gesagt das hier ein fehler vorliegt , habe schon mindestens 6 mal angerufen und immer wieder haben sie gesagt es hätte alles seine Richtigkeit was ich nur wolle..
    das problem ist ich renne dennen ihren Fehlern hinter her.
    Du meinst mit den Zuflusstheorie Widerspruch bei dem JC ?