Zusammenziehen?

  • Halli Hallo,


    ich hab da mal eine Frage und hoffe, das diese hier richtig platziert ist. Und zwar ist es so, dass mein Freund und ich gerne zusammen ziehen möchten. Ganz offiziell... Nun bin ich gerade dabei, mich von der schule beurlauben zu lassen, da ich gesundheitlich im Moment nicht im Stande bin. Mein Freund verdient 667 € monatlich, Kindergeld mit einbezogen. Ich muss nun ALGII beantragen und daher meine Frage : Muss mein Freund für mich mit bezahlen? Oder inwieweit muss er mich tragen, denn ich sehe nicht ein, dass wir weiterhin ärmlich leben müssen, nur weil meine Gesundheit mir gerade einen Streich spielt....
    Ich habe ein Jahr lang eine schulische Ausbildung zur technischen Assistentin gemacht, aber da es nur eine schulische Ausbildung ist, steht mir kein ALG I zu, richtig?
    Vielen Dank :)

  • Halli Hallo,


    ich hab da mal eine Frage und hoffe, das diese hier richtig platziert ist. Und zwar ist es so, dass mein Freund und ich gerne zusammen ziehen möchten. Ganz offiziell... Nun bin ich gerade dabei, mich von der schule beurlauben zu lassen, da ich gesundheitlich im Moment nicht im Stande bin. Mein Freund verdient 667 € monatlich, Kindergeld mit einbezogen. Ich muss nun ALGII beantragen und daher meine Frage : Muss mein Freund für mich mit bezahlen? Oder inwieweit muss er mich tragen, denn ich sehe nicht ein, dass wir weiterhin ärmlich leben müssen, nur weil meine Gesundheit mir gerade einen Streich spielt....
    Ich habe ein Jahr lang eine schulische Ausbildung zur technischen Assistentin gemacht, aber da es nur eine schulische Ausbildung ist, steht mir kein ALG I zu, richtig?
    Vielen Dank :)


    Tja Missie!



    Bei 667 EURO wird er wohl kaum für Dich aufkommen können und müssen.


    Es gibt halt Regeln


    2 Personen bestimmte Wohnungsgrösse und Miete , Miethöhe abhängig vom Wohnort!


    Dann eben 2 mal was weiss ich 359 EURO oder was auch immer!


    Ergibt dann halt nen Gesamtwert um 1000 EURO bis 1100 EURO, aber wirklich ganz ganz grob gerechnet!


    Somit siehste also das die 667 EURO deines Freundes nicht ausreichen!


    ALG I = Nein!


    Ob Du anspruch hast wie alt bist Du ???


    Und die Arge fragen!


    Wenn dann bekommt Ihr zwei beiden Round About 1000 EURO plus was weiss ich 100 EURO



    Elch

  • Zusammen ziehen könnt ihr und würdet ein Jahr auf Probe zusammen leben können ohne das das JC das Einkommen deines Freundes heranziehen könnte. Ob du allerdings Leistungen bekommen würdest kommt auf dein Alter an. Wenn du noch unter 25 bist und noch bei deinen Eltern wohnst wären diese noch für dich zuständig.

  • Also ich bin 21 und wohne alleine, seid ich 16 bin, da ich aus einem Heim komme. Zu den Eltern kann ich also definitiv nicht zurück. Mein Freund macht hier eine Ausbildung und kann daher auch nicht zum Elternhaus zurück. Wie beantrage ich denn so ein Wohnen auf Probe?