Zusammenzug nach Trennung (2 Mietverhältnisse)

  • Hallo miteinander,
    such mir nen wolf... habe aber nichts finden können.. =(
    viell könnt ihr mir weiterhelfen...?!


    Kurz zum Sachverhalt:
    Ich und mein Mann hatten uns getrennt. Er ist ausgezogen.
    Ich blieb in der gem.Wohnung mit den Kindern. Nun sind wir wieder soweit das wir wieder zusammen ziehen
    möchten so schnell wie nur möglich - natürlich nicht nur, aber auch der Kindern wegen!
    Erwarten die Monate auch noch unser Kind!
    Ich/ wir würden bei einem (wieder) zusammenzug noch bis Mai 12 aufstockend ALG II erhalten.
    (Dann sind wir endlich weg von der ARGE!)
    Die Wohnung ist schon gekündigt.



    Nun meine Frage:
    -Was ist in diesem Fall nun schnellstmöglich?
    - Wann ummelden? bzw angeben das er wieder hier ist?
    -Könnte die ARGE die drei/zwei Monatsmieten bis zur Kündigung übernehmen? Also für 2 Mietverhältnisse aufkommen?
    -Wie ist die Rechtslage?
    -Hat jemd Urteile oder Gesetzestexte die mir weiter helfen könnten?



    Ps: Ich hoffe hier auf Sachliche Beiträge / Diskusionen!
    Genaue Umstände habe ich bewusst weg gelassen! Das wäre zu lang geworden! =)


    Vielen Dank schonmal! lg bloodxfairy

  • Du bist in der Pflicht, unmittelbar zu melden, dass Dein Ehemann bei Dir wieder eingezogen ist, entsprechend entfällt dann natürlich die Bezahlung seiner bisherigen Wohnung. Die Alternative wäre, dass er die Kündigungsfrist einfach noch in seiner Wohnung verbleibt. ;)


    Gruß Gawain