Vater zahlt von heut auf morgen nicht mehr:-(

  • Hallo,


    ich bin froh das Forum gefunden zu haben, denn meine FRagen blieben bisher ohne Antwort!


    Mein Sohn ist 15 Jahre alt und bis 07/2010 hat er im Heim gelebt.Der Vater und ich sind seit 2000 getrennt und beide in neuen Beziehungen. ER hat nur das eine Kind und hatte 15 Jahre denselben Job.
    Was er verdient hat weiss ich nicht.
    Er musste ans Jugendamt 275 Euro Unterhalt zahlen und ich die Höhe des Kindergeldes da ich immer nur 400 euro verdient habe.


    Als mein Sohn im Juli 2010 zu mir zog bezahlte der Vater ohne Protest die 275 euro regelmässig an mich.


    Es gab kein Urteil und nichts , ich habe noch nie was gesehen....ich fand die 275 euro immer ausreichend...schöndoof!!!


    Seit 2 oder 3 monaten ist er arbeitslos, warum auch immer...keine ahnung, abfindung hat er wohl nicht bekommen...was er verdient hat weiss ich nicht!


    Jetzt im Dezember hat er einfach icht mehr gezahlt ,weil er wohl kein Geld hat . Ähm ja...War super so zu weihnachten zumal ich den grossen neu einkleiden musste!


    Er hat mir vorher nicht mal bescheid gesagt!
    Ich bin seit Juli 2010 verheiratet und verdiene jetzt ca 700 euro...aber es reicht nicht!


    Was kann ich jetzt machen? Er gibt mr keine auskunfte überseinen verdienst..es steht mir nicht zu.
    Beistandschaft vom JUA? Gehts das auch einfacher?
    Einen rechtsanwalt haben wir in der Famile.bloss heut und morgen nicht erreichbar.


    gehen wir mal davon aus das er jetzt (angeblich) nur 730 euro im Monat verdient...
    Steht mir dann überhaupt was zu?
    Oder wird es aus dem einkommen des letzten Jahres berechnet?


    Er kann dochnicht von heut auf morgen die zahlung einstellen?


    Er wohnt bei seiner freundin, zahlt keine Miete und nix?!


    Vielleicht hat hier jemand ahnng?


    LG

  • Hallo celina,


    Zitat

    Er gibt mr keine auskunfte überseinen verdienst..es steht mir nicht zu.


    Da ist der KV im Irrtum. Nach § 1605 BGB ist er verpflichtet, Auskunft über seine wirtschaftlichen verhältnisse zu leisten. Insbesondere Dir!


    Ic h würde Dir empfehlen, zunächst eine Beistandschaft beim JA einzurichten. Der Beistand prüft dann regelmäßig und kostenlos das Enkommen des KV und kümmert sich um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche.


    Sollte der KV wirklich nur 730€ ALG1 haben, wäre er nicht leistungsfähig.


    Es wäre aber zu prüfen wie die Arbeitslosigkeit zustande gekommen ist, und welche Bemühungen der KV anstellet, um wieder einen Job zu finden.


    Zitat

    Beistandschaft vom JUA? Gehts das auch einfacher?


    Einfacher kannst Du es nicht haben. Solltest Du mit der Arbeit des Beistandes nicht zufrieden sein, kannst Du immer noch einen RA einschalten.


    Zitat

    Er kann dochnicht von heut auf morgen die zahlung einstellen?


    Wenn der Unterhaltsbetrag nicht tituliert ist, kann er das durchaus machen. Darum ab zu JA, Beistandschaft einrichten, Unterhaltsanspruch titulieren lassen und dann läuft das auch irgendwann wieder.


    LG chico