abmeldung durch 401,- Job und wiederanmeldung

  • Hallo,


    ich habe ab 01.02.12 einen 401,- Job + 400,- Job. kann ich mich mit den 800,- beim Jobcenter einfach abmelden?
    der 401,- Job endet 2 monate später,kann ich mich dann wieder anmelden beim Jobcenter oder was kann man da machen. die würden mir ja das ganze verdiente geld wegnehmen was ich mir erarbeite und das will ich nicht,deswegen möchte ich mich abmelden. funktioniert das so wie ich mir das vorstelle?


    lg und danke


    achso und außerdem stehen mir und meinen freund insolvenzgeld zu von vorherigen arbeitgeber ~4000,- deswegen erst recht die abmeldung,wir wollen das ja behalten wir haben dafür hart gearbeitet! mein freund hat eine arbeit deswegen sehen wir es erst recht nicht ein das sie ihm sein insolvenzgeld wegnehmen wollen,wenn es auf sein konto fließt!

  • ich bekomme momentan ohne neuberechnung(gerade entbunden) 500;-
    wir wollen das insolvenzgeld behalten,deswegen habe ich diese jobs angenommen und plausiebel zu machen das ich mich abmelden kann.nur fällt mir das bei der neuanmeldung 2 monate späte auf die füße?

  • Wie sieht denn das aus, wenn dir das Jobcenter das Geld wegnimmt? Steht da morgens jemand mit der Kasse vor der Tür?


    Das, was passieren kann, ist, das es einfach kein ALG 2 mehr gibt, weil du zuviel verdienst. Ob dem so ist, kann man anhand der mageren Angaben nicht sagen.


    Sollte trotz des Lohnes noch ein Anspruch bestehen und du nur verzichten, weil du damit dieAnrechnung der 4000 Euro umgehen willst, wäre der Verzicht unwirksam.


    Turtle

  • Zitat

    ich weis ja nicht wo ich gesagt habe das ich schwanger bin?


    deine antwort von vor knapp einer stunde im Thread Mutterpass:


    h

    Zitat

    allo,
    da ich selber gerade schwanger war und beim amt weis ich wie das so vor sich geht.
    ab der 12 ssw steht die schwangerenmehrbedarf dazu,dh die kopieren die seite mit den entbindungstermin raus und das deckblatt mit deinen namen und mehr wollen die gar nicht.keine untersuchungsergebnisse und nichts!
    gleichzeitig meldest du auch den antrag auf erstausstattung fürs kind an,da bekommst du einmal mitte der schwangerschaft geld für dich und 2 monate vor entbindung geld fürs baby.
    alles gute für dich und kind


    Alzheimer, in dem alter?


    Zitat

    ich habe ab 01.02.12 einen 401,- Job + 400,- Job.


    und nun das:


    Zitat

    wir wollen das insolvenzgeld behalten,


    kam mir gleich alles sehr spanisch vor. es geht hier also um scheinarbeitsverhältnisse zum zwecke der vorberitung eines sozialbetruges. na wenn das jemand von der arge mitbekommt!:eek:

  • haha,ja sie klingeln und wollen das geld bar auf die hand,lustig lustig!!!


    ja ich will alg2 umgehen/abmelden weil wir die 4000 euro haben wollen!zumindest bekommen wir die aber das wirs als einkommen angerechnet und ich bekomme solange kein alg2 bis das geld nach berechnung vom amt aufgebraucht ist...


    das ist ja das tolle an diesem staat,man ging arbeiten der schei* betrieb geht pleite und dann bekommt man nicht mal sein geld was man sich verdient hat!das ist einfach eine frechheit...
    nur leider finde ich keine festeinstellung im moment,weil mich alle ablehnen durch das kleine kind,dadurch wäre die sache ja erledigt.

  • aha gut: ,,da ich selber gerade schwanger war" hmm,wo bin ich jetzt bitte schwanger?


    naja den 400,-job hatte ich schon die ganze zeit.den 401.- habe ich jetzt ja damit wir das geld bekommen...sicherlich ist das in irgendeiner form betrug,aber ich gehe arbeiten! zwar mit 2 jobs am tag,aber das ist ja relativ egal.darum geht es doch eigentlich dem amt, ich wäre schon längst wieder dort weg wenn ich nicht schwanger gewesen wäre als ich arbeitslos geworden bin,tja und jetzt mit kleinkind keine chance.

  • Ja, siehst du, ich finde solch eine Einstellung denen gegenüber eine Frechheit, die immer noch arbeiten gehen und mit ihren Steuern deinen Lebensunterhalt finanzieren.


    Und weil sowas eben frech ist, hat der Gesetzgeber einem Verzicht zur Umgehung gesetzlicher Regelungen einen Riegel vorgesetzt, denn in § 46 Abs. 2 SGB II:


    (2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.


    Turtle

  • ich hab da was gefunden...insolvenzgeld wird nicht als enkommen angerechnet wenn es als vermögen angegeben wurde auch wenn das geld erst später zufließt!


    kann man das jetzt noch nachträglich anmelden,aber ich glaube mal das das nicht funktioniert oder?


    ja aber keiner weis wann das geld fließt,wenn ich jetzt eine festeinstellung bekomme,was wäre dann.ist ja eigentlich das gleiche blos halt keine minijobs...