Mietsperrung

  • Hallo


    ich erkläre mal eben kurz meine situation.
    Ich habe eine Ausbildung begonnen, die ich aber leider aus gesundheitlichen und privaten problemen abbrechen musste. Ich war vorher nicht auf das amt angwiesen und habe auch meine Miete, strom etc. selbst bezahlt. Nach dem Ausbildungabbruch habe ich dann einen Antrag auf ALG 2 gestellt auch eben wegen der Miete.


    Mir wurde im vorfeld erklärt, mit was ich zurechnen habe, wenn ich die Ausbildung ohne wichtigem Grund abbreche. Also sprich kürzung des Geldes.


    Jetzt habe ich ein Schreiben von meinem Vermieter bekommen, dass ich mit mitlerweiler 3 Monaten im Verzug bin. Ich hatte auch schon eine stromsperrung gehabt. Aber von 470 euro kann ich leider keine Miete zahlen und auch keine strom bzw Gas (insgesamt 200 euro.)


    ich war auch schon beim Jobcenter gewesen und die haben gesagt ich sei selber schuld, die haben mich darüber aufgeklärt etc.
    Ich habe jez große Angst mit meinem Kind auf der strasse zu landen der ja nun wirklich nichts dafür kann.


    Jetzt meine Frage: Kann das Jobcenter mir einfach so die Miete streichen? Wo kann ich mir Hilfe holen? Und wer kann mich im schlimmsten Fall rechtlich und auch finanziell unterstützen?

  • Ich könnte ja verstehen, das man Dir aufgrund Deiner Kündigung eine dreimonatige Sperre auferlegt hat, aber eine dauerhafte Verweigerung der Kosten der Unterkunft ist schon etwas seltsam.
    Du solltest dies beim Jobcenter abklären und auch die Übernahme der Mietschulden beantragen, da Dir Wohnungsverlust droht.


    Gawain

  • Das habe ich schon versucht.


    Das Jobcenter hat mich eine Stelle weitergeleitet die Mietschulden übernehmen aber die haben gesagt das geht nur wenn das Jobcenter für januar die miete zahlt aber das machen die nicht.
    da habe ich zu denen gesagt was das soll, ich flieg aus der wohnung wenn ich das nicht bezahle und das ist denen scheiss egal.:(

  • Ich habe meine bescheid nochmal angeschaut und durchgelesen und das steht nichts von einer sperrung sondern lediglich das eine minderung von 30% des regelbedarfs angesetzt sind.


    Ist denn dann rechtens, dass sie mir die komplette miete streichen?
    Wenn nichts, was kann ich dann dagegeb tun?

  • Die 470 euro ergeben sich aus dem Kindergeld, Unterhalt und dem bissl vom Jobcenter.


    Die miete beträgt 440 euro und für strom und gas (darüber läuft die heizung) beträgt 196 euro.


    Und da weiß ich eben nicht wie ich das jetzt alles schaffen soll. Ich bin 26 Jahre.

  • richtig das kindergeld ist nicht mmir zugeschrieben sondern meinem kind.


    und das mit ausbildungsabbruch das wissen die ja, aufgrund dessen hab ich eben diese 30% sanktion bekommen, aber was ich gelesen habe da habe ich mal schlau gemacht. ist das die das bloß von dem regelbedarf abziehen dürfen und nicht von der miete.


    Rechtsgrundlage ist hier § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II:


    (1) Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe
    um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, ....


    Mieten fallen nicht unter §20 SGB II
    Mieten sind keine Regelleistungen!



    Ist dann jetzt nun rechtens?? Bzw. wie kann ich jetzt gegen das Jobcenter vorgehen?