Unterhalt???

  • Die Ex meines Mannes hat sich heute gemeldet daß sie seinem Lohn angepaßt mehr Unterhalt möchte. Sein Nettoeinkommen beträgt 2400 Euro. Sie möchte jetzt 327 Euro. Er hat aber noch eine Tochter von einer anderen Frau die bei uns lebt (für sie bekommen wir keinen Unterhalt da die Mutter keine Lust zum arbeiten hat). Somit ist er ihr doch auch unterhaltspflichtig oder? Kann man dann überhaupt von den 2400 ausgehen die er verdient? Ich habe selbst zwei Kinder aus meiner ersten Ehe. Das Haus zahlen wir auch noch ab. Kennt sich da jemand von euch aus wie es ist wenn seine große bei uns lebt?
    Vielen Dank im voraus
    kabay

  • Hier stellt sich die Frage, ist überhaupt eine Unterhaltspflicht. Wenn keine gemeinsamen Kinder
    mit der Ex Frau vorhanden sind, so hat nach der Scheidung die Ex ebenfalls zu arbeiten, bei Kindern
    ab 3 Jahren auch inTeilzeit. Das Kind das bei Euch lebt, ist von Deinem Mann und er ist auch
    Unterhaltspflichtig, Kindergeld wird so wie ichs sehe an Euch gezahlt? Gruß

  • Hallo kabay,


    die beiden Kinder Deines Mannes sind im Rang gleichgestellt. Demnach kann kein Vorababzug des Unterhaltsbetrages für die bei euch lebende Tochter stattfinden.


    Die 2.400€ ist der Betrag, den er monatlich ausbezahlt bekommt?


    Es müsste zunächst das unterhaltsrelevante Einkommen ermittelt werden. Heißt:


    Das gesamte Jahreseinkommen, incl. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und einer evtuellen Steuererstattung wird addiert und durch 12 geteilt.


    Der Betrag wird dann bereinigt um die berufsbedingten Aufwendungen, Fahrten zur Arbeit, und um eine eventuelle sekundäre Altersvorsorge.


    Ich würde vermuten, dass das Einkommen dann in die EK-Stufe 3 der DDT fallen. Dann wäre ein Kindesunterhalt in Höhe von 309€ zu leisten.


    Du kannst die Daten gerne mal einstellen. Dann schau ich drüber.


    LG chico

  • Hallo,


    Mr. Ahnungslos, ich denke, es geht hier nicht um Unterhalt für die Ex-Frau sondern für ein Kind, welches der Mann mit der Frau hat.


    Zitat

    Er hat aber noch eine Tochter


    Weiter spricht dafür, dass der geforderte Betrag von 327€ dem Unterhaltsbetrag der 4.EK-Stufe für ein 6-11 jähriges Kind entspricht.


    LG chico