1.Bruttokaltmiete 1 € zu hoch 2. Zuviel Miete gezahlt nun ist niemand zuständig.

  • Guten Tag,


    ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen, da ich mich momentan in einer komplizierten Situation befinde.


    Zu meiner Person: 27 Jahre und momentan Umschüler im Bereich Bürokommunikation ( Bekomme wieterhin Hatz4 in vollem Umfang von der Arge ) + einen Zuschuss für Fahrtkosten von meinem Umschulungsprojekt.


    Mein erstes Problem: Ich habe in der Zeit meines Studiums eine Wohnung als WG eingerichtet in der ich auch als alleiniger Mieter geführt wurde. Anschließend habe ich einen Untermietvertrag mit meiner Mitbewohnerin geschlossen. Als sie und ich das Studium beendet btw. abgebrochen haben ( Anmeldung von Hartz4), musste sie für das Amt aber auch als Mieter in den Mietvertrag aufgenommen werden. Nun ist sie Ende November letzten Jahres ausgezogen. Die Arge bezahlt mir seitdem weiterhin 192,50€ von den 385€ der Gesamtmiete.
    Laut der Arge muss ein Mietvertrag vorliegen, der mich wieder als alleinigen Mieter führt um wieder das volle Geld für die Wohnung zu bekommen ( jedenfalls für die 6 Monate bis zum gezwungen Auszug aufgrund der zu hohen Mietkosten).
    Ich habe mich sofort mit meiner Mietgesellschaft auseinandergesetzt und einen Mietvertrag beantragt der mich wieder als alleinigen Mieter führt. Ich bekam einen Mietvertrag, der auf meinen alten Wohnort lautet ( ich wohne seit 30 Monaten in meiner jetzigen Wohnung) und der eine Neumieterkündigungsfrist von 12 Monaten vorsah.
    Diesen Vertrag schickte ich natürlich NICHT zurück an meine Vermietung, da ich weder Neumieter bin noch mir die damit verbundenen 12 Monate Kündigungsfrist als rechtmäßig akzeptiere. Anschließend bat ich um einen korrigierten Mietvertrag hatte aber bereits eine Kündigung für Ende Febraur 2012 rausgeschickt ( Ich wollte den Vertrag nur, dass die 3 Monate mit der Arge ordentlich abgerechnet werden können ).
    Ich bekam eine Bestätigung meiner Kündigung aber gleichzeitig mit dem PDF-Dokument einen E-Mail Kopf mit " ... " <- ich leite daraus ab, dass sich meine Vermietung veräppelt fühlt, weil ich einen ordentlichen Mietvertrag möchte ( wie beschrieben nur zur ordentlichen Abrechnung mit der Arge ) aber gleichzeitig kündige.
    Da ich nach der Kündigung meiner Mitbewohnerin weiterhin die Gesamtmiete überwiesen habe und nun erst nach längerem Drängen und mit Hilfe einer Bearbeiterin von meiner Umschulung ein Gespräch in der Arge möglich war, habe ich nun folgende Informationen bekommen.


    1. Die Arge sieht sich nicht in der Pflicht die Kosten von 192,50 die ich pro Monat mehr bezahlt habe zu erstatten, da der Miervertrag keine Gültigkeit mehr hatte als meine MItbewohnerin ausgezogen ist. Ich hätte als NOTFALL vorsprechen müssen ( am Telefon wurde ich da heruntergeputzt als ich das ansprach ).


    -> Ab diesem Zeitpunkt hätte ich auf einen ordentlichen Mietvertrag mit mir als alleinigen Mieter pochen müssen ( habe ich auch, aber keine Reaktion meiner Vermietung ) UND das Geld einbehalten müssen, da ich nicht berechtigt bin die Gesamtmiete weiter zu bezahlen. Ich bin als quasi stillschweigend ein bindendes Mietverhältnis eingegangen.


    = Die Arge lehnt das Zahlen der 192,50€ pro Monat seit Dezember 2011 ab, da ich quasi " freiwlllig " die volle Miete gezahlt habe dazu aber nicht berechtigt gewesen bin.



    Frage: Gibt es überhaupt noch eine Hoffnung Geld wiederzusehen oder ist mir da meine Zahlungsmoral immer alles gleich und pünktlich zu überweisen zum Fallstrick geworden?
    Es handelt sich hierbei also um einen Betrag von von knapp 580€ die ich dringend für eine neue Einrichtung benötige bzw. auch für andere Anschaffungen.



    Mein 2. Problem: Da meine Wohnung bis Ende Febraur gekündigt ist, wurde mir heute die Liste mit den Beträgen for die Unterkunft und Heizung vorgelegt mit dem Hinweis, genaustens zu schildern warum ich ausziehen muss ( Gründe habe ich im pers. Gespräch aufgezählt und wurden so auch abgesegnet allerdings nicht schriflich ).
    Ansonsten stünde mir kein Geld für eine Wohnung zu -> Ich stünde ab März auf der Straße.


    Nun habe ich einen günstigen Vermieter gefunden, der allerdings 1€! über der angemessenen Bruttokaltmiete ( Kaltmiete + kalte Betriebskosten ) liegt. Kann die Wohnung abgelehnt werden bzw. Umzugshilfe und Kaution verweigert werden ?
    Ich kann sicherlich mit ihm über den Euro sprechen allerdings will der lieber Studenten und Azubis in seinen Apartments haben ( ich bin Umschüler ). Deshalb weiss ich nicht wie er reagiert, wenn Unannehmlichkeiten ( wenn auch nur marginale von einem Euro ) auf ihn zukommen. Am Telefon war er jedenfalls nicht begeistert obwohl ich eine saubere Schufa habe und auch sonst ein ordentlicher Mieter bin.


    Ich benötige wirklich dringend Rat in beiden Angelegenheiten, da ich aus allen Richtungen nur Negatives zu hören bekomme.


    Mit Bitte um baldige Antwort


    Calves