Umzug - Fragen über Fragen, Hilfe bitte

  • Guten Morgen,


    ich habe mehrere Fragen zu ALG II bzw. zu Staatshilfe. Ich bin 23 Jahre jung und schließe im Juni meine Ausbildung als GTA - Medien & Kommunikation ab. Ich plane dann nach Frankfurt umzuziehen und dort zu wohnen, da ich meine Jobchancen dort deutlich höher sehe als in meinem aktuellen Wohnort (nähe Bonn).
    Meine Eltern lassen sich gerade scheiden und das Verhältnis ist nicht das beste was auch ein Grund dafür ist, dass ich ausziehen möchte. Außerdem habe ich einen kniehohen Hund der sozial sehr verträglich ist.


    Welche Möglichkeiten habe ich? Ist es möglich nach Frankfurt zu ziehen und dort vorerst Sozialleistungen zu beziehen während ich einen Arbeitsplatz suche?


    Was muss ich beachten?


    Vielen Dank für Eure/Ihre Antworten

  • Das hängt davon ab, ob du vorerst nach der Ausbildung Anspruch auf ALG I hast.
    Und dieses auch ausreicht, eine Wohnung zu finanzieren.
    Bei ALG II sind deine Eltern bis 25 vorrangig unterhaltspflichtig, sprich du würdest keine eigene Wohnung bewilligt bekommen. Ziehst du jedoch erst um und lebst eine Zeitlang auf eigene Kosten und beantragst dann ALG II, sieht es anders aus, denn man kann dich nicht zwingen, zurückzuziehen.

  • Lilafloh, das ist so nicht richtig. Der TE hat eine abgeschlossene Ausbildung. Danach sind seine Eltern ihm nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet. Du hast aber Recht, er hat Anspruch auf ALG I, was allerdings nicht zum leben reicht, da er ja sein ALG I nur nach dem Ausbildungsgehalt berechnet bekommt. Er muss also ergänzend ALG II (Hartz IV) beantragen. Am besten wäre es, er würde sich erst in Frankfurt einen Job suchen und dann dorthin ziehen.

  • Ganz so einfach ist das alles nicht. Natürlich könnte er umziehen aber Anspruch auf Sozialleistungen hätte er da er noch keine 25 ist nicht. Man müßte auch schauen ob die Firma ihn nach der Ausbildung nicht doch weiter beschäftigen würde und er dann durch den Umzug seine Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen würde.

  • Meine Ausbildung ist schulischer Natur also ist eine Übernahme unmöglich. Nun habe ich mehrere Antworten bekommen was ist denn nun richtig?


    Gibt es für mich die möglichkeit nach Frankfurt zu ziehen und dort, falls nötig Sozialleistungen zu beziehen?
    Zuhause zu bleiben ist ausgeschlossen.

  • Für dich gilt § 22 (5) SGB II: " Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
    1.die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
    2.der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
    3.ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt."


    Wenn du trotzdem umziehst, würdest du also nur 80 % der Regelleistung und keine Unterkunftskosten bekommen.

  • Lilafloh, das ist so nicht richtig. Der TE hat eine abgeschlossene Ausbildung. Danach sind seine Eltern ihm nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet. Du hast aber Recht, er hat Anspruch auf ALG I, was allerdings nicht zum leben reicht, da er ja sein ALG I nur nach dem Ausbildungsgehalt berechnet bekommt. Er muss also ergänzend ALG II (Hartz IV) beantragen. Am besten wäre es, er würde sich erst in Frankfurt einen Job suchen und dann dorthin ziehen.


    Sorry, ich meinte nicht den Unterhalt der Eltern für ihn, sondern dass er unter 25 keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat