Verzwickte Situation

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen, in meiner verzwickten Situation.
    Also wir, unsere gemeinsame Tochter mein Lebensgefährte und ich.
    Mein LG geht arbeiten wir bekommen trotzdem ein Mietraumzusatzförderung.
    Nun mein Lg hat Mist gebaut und geht für ca. 2 Jahre ins Gefängniss.
    Nun habe ich mich beim zuständigen Amt schon erkundigt wegen Miete Lebensunterhalt usw.
    Nun sagte man mir das sie höchsten für 6 Monate die volle Miete bezahlen würde und ich mich um eine neue Wohnung bemühen muss, naja leichter gesagt als getan!
    Da ich nun nichts bezahlbares finde, bzw. eine Wohnung die angemessen ist, hat mir meine Mutter vorgeschlagen so eine Art WG mit ihr zu gründen.
    Meine Mutter wohnt in dem selben Ort wie ich, ist alleinstehend und ist vor zwei Jahren an Krebs erkrankt.
    Lebt seitdem von Hartz 4 in einer kleinen ein Zimmer Wohnung.
    In der Chemo und Bestrahlungszeit haben wir sie bei uns aufgenommen, da sie alleine nicht mehr klar kam.
    Heute bin ich jeden Tag bei ihr, putze und mache den Haushalt soweit sie es selbst nicht kann ( sie wiegt noch 42 kg).
    Da es mir eigentlich sehr recht ist mit ihr zusammen zu ziehen, habe ich mich wieder auf Wohnungssuche begeben, und auch was passendes gefunden, nur jetzt kommt der Harken an der Sache, und zwar ist diese Wohnung mit knapp 100 Euro über den Satz der Kaltmiete.
    Wir würden das gerne so regeln das jeder von uns 50 Euro aus der eigenen Tasche bezahlt, kann das Amt uns das jetzt ablehnen???
    Ich muss ja auch an die Zukunft denken, auch wenn mein LG Mist gebaut hat lasse ich ihn jetzt nicht hängen und natürlich kommt er dann wieder zurück zu uns.
    Ich könnte mir arbeit suchen weil jetzt auch meine Tochter nach der Schule unter Aufsicht wäre.
    Meine Tochter wird jetzt 10 Jahre und hat ADHS sprich ich habe keinen Hortplatz nach der Schule für sie bekommen, mit dem Argument für ADHS Kinder wären sie nicht ausgestattet.???!!!
    Habt ihr einen Tip für mich wie ich das alles auf die Reihe bringen kann, habe am Montag Termin in der Arge.
    Was mir grade noch einfällt wie wird das denn in der Arge gehandhabt, jeder für sich oder läuft das dann auch unter Bedarfsgemeinschaft??


    Lg Nina

  • Du und dein Kind bilden eine eine BG. Deine Mutter bildet eine eigene BG. Zusammen bildet ihr eine Haushaltsgemeinschaft. Umziehen könnt ihr wohin ihr wollt. Das Amt bezahlt aber nur die angemessene Miete, den Rest müsst ihr aus eurer Regelleistung dazu zahlen. Außerdem gibt es beim Umzug in eine nicht angemessene Wohnung keine Umzugskosten und Kaution.


    Aber warum nimmst du deine Mutter nicht in deine Wohnung auf? Dann sparst du den Umzug und die höheren Kosten.

    Der Dienstweg ist die Verbindung zwischen Holzweg und Sackgasse.

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  • Also bei mir haben sie die Wohnung mal komplett mit dem Argument ich könne von den restlchen 320 € nicht leben. Sie wollten daraufhin meinen ganzen Antrag ablehnen. Wir hatten uns dann geeinigt das ich mir eine andere Wohnung suche sonst hätten sie auch die Kaution nicht übernommen. Ich würde lieber eine biligere Wohnung suchen oder deine Mutter soll die 100 Euro alleine alleine bezahlen. Du kansnt doch für sie auch Pflegegeld kassieren!

  • Das mit dem Pflegegeld hab ich mir auch schon überlegt. Und so wie ich gestern gelesen habe wird das auch nicht angerechnet?
    Und somit wäre nämlich das Problem mit den 100 Euro vorrübergehend auch gelöst, zumindest bis ich arbeit gefunden habe. Meine Mutter bezieht ja auch nur Hartz 4, also wie wir das dann im Amt belegen sollen das sie mit 100 Euro weniger im Monat leben kann weiß ich jetzt auch nicht genau.

  • Klar deine Mutter muss eben nicht so tun als ob die alles alleine kann. Alte Leute kann man doch schlecht einschätzen. Warum soll das dann nicht funktionieren? Ich weiß zwar nicht genau ob das Pflegegeld nicht angerechnet wird aber es scheint logisch. Das Geld ist doch zur Pflege und somit kein Geld das man bei Hartz anrechnen kann. Wenn doch dann erfindest du jemanden dem du das Geld zahlst und behälst es eben selbst. Macht doch jeder normale Mensch so,
    Geld beantragen kostet nix - Geld nehmen auch nicht!

  • Ich weiß zwar nicht genau ob das Pflegegeld nicht angerechnet wird aber es scheint logisch. Das Geld ist doch zur Pflege und somit kein Geld das man bei Hartz anrechnen kann. Wenn doch dann erfindest du jemanden dem du das Geld zahlst und behälst es eben selbst. Macht doch jeder normale Mensch so,
    !


    Das Pflegegeld wird nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 Alg II-V nicht als Einkommen angerechnet. Somit bracht man auch nicht tricksen.