Verbindlichkeit Einstellungsbestätigungsschreiben?

  • Hallo, weiss hier jemand, wie verbindlich ein Einstellungsbestätigungsschreiben von einem Arbeitgeber ist?
    Ich frage mich, warum nicht direkt ein Arbeitsvertrag ausgestellt werden kann, zu mal das besagte Unternehmen kein Konzern ist. Da habe ich schonmal gehört, dass das Austellen eines Arbeitsvertrages länger dauern kann und vorab gerne die Einstellung mit ein paar Eckdaten bestätigt wird.


    Voraussichtlich ist rechtlich gesehen das Einstellungsbestätigungsschreiben, versehen mit entsprechendem Einstellungsdatum, weniger rechtlich bindend, oder? Sonst könnte man der AG ja (falls es sich nicht um einen Konzern handelt) zeitnah einen Arbeitsvertrag vor dem eigentlichen Einstellungstermin aushändigen ...


    Mir kommt das ganze nicht koscher vor. Ich frage mich auch, wann ich die Arge - von wegen Änderung in den Einkommensverhältnissen- überhaupt schon benachrichtigen muss? Schliesslich könnte der Arbeitgeber die Einstellungszusage letztendlich auch nicht einhalten. Was passiert eigentlich, falls der AG einem vor Einstellungbeginn mitteilt, dass er von der Einstellung zurücktritt. Hat man da irgendeine Chance auf Schadenersatz sowohl bei vorliegendem Einstellungsbestätigungsschreiben wie auch Arbeitsvertrag? Was ist der Unterschied? Und was will die Arge bei Rücktritt vom "Vertrag" ggf. sehen?


    Vielleicht hat ja jemand mit einer derartigen Situation schon Erfahrungen gemacht. Wäre dankbar, wenn ihr antworten könntet. DANKE

  • ... Was passiert eigentlich, falls der AG einem vor Einstellungbeginn mitteilt, dass er von der Einstellung zurücktritt. Hat man da irgendeine Chance auf Schadenersatz sowohl bei vorliegendem Einstellungsbestätigungsschreiben wie auch Arbeitsvertrag? ... Wäre dankbar, wenn ihr antworten könntet. DANKE


    Welcher Schaden soll Dir entstanden sein?
    Da nicht ersichtlich ist, was Du dir unter Schadensersatz vorstellst, habe ich halt mal die Frage gestellt.
    Zu den anderen Fragen aus dem Arbeitsrecht, kann ich erstmal nichts weiter sagen.


    dms

  • Solange du nicht genau weißt wann du den Job beginnst würde ich beim Amt gar nichts sagen. Ich habe mal was erwähnt was vielleicht sein wird und schon galoppierten die Pferde im Amt los.
    Der AG kann nicht heute kommen und sagen morgen anfangen. Wenn doch dann sage" ich muß erst zum Amt um das zu regeln". Telefonisch und schriftlich ist nicht so toll. Es geht vieles verloren.


    Gruß
    mani

  • man kann sich auch 1 bis 2 tage nach arbeitsaufnahme beim Arbeitsamt melden. die rechnen das dann schon zurück.
    ein arbeitsversprechen ist rechtlich bindend, wie auch ein mündlich geschlossener arbeitsvertrag. dazu bräuchte man allerdings zeugen. aber man kann auch am ersten arbeitstag im rahmen der Probezeit gekündigt werden. somit ist ein arbeitsversprechen und/oder arbeitsvertrag nicht viel wert.

  • Welcher Schaden soll Dir entstanden sein?
    Da nicht ersichtlich ist, was Du dir unter Schadensersatz vorstellst, habe ich halt mal die Frage gestellt,
    dms


    Na ja, ich denke schon, dass man sich über Schadenersatz Gedanken machen kann. Wenn man natürlich eine Einstellungszusage oder AV in den Händen hat, sucht man ja auch nicht weiter... Es handelt sich sozusagen um sowas Ähnliches wie "entgangener Gewinn" in Bezug auf die Entlohnung aus einen eingegangenen Arbeitsverhältnis oder sowas.


    Das was die anderen sagen, denke ich mir eigentlich auch so, insbesondere das mit der Kündigung direkt am Anfang in der Probezeit .... das wäre für einen nicht integeren AG sicher das Einfachste, wobei man natürlich nicht davon ausgehen kann, das alle AG direkt wieder kündigen wollen.


    Erstmal schon mal Danke! für eure Antworten bisher. Vielleicht findet sich ja auch noch ein User, der es ganz genau weiss!