Würde ich eine unterstützung von der Arge bekommen?

  • Hallo,
    ich bin 22 Jahre alt, bin im 9 Monat schwanger und lebe mit meinem Freund zusammen.Er ist Alleinverdiener und selber habe ich keinen Cent.Selbst Krankenversichern kann ich mich selber nun nicht weil ich die Beiträge ja nicht zahlen könnte...derzeit bin ich bis Oktober noch Familienversichert.Was ja auch ziemlich kompliziert ist weil mein Vater und ich in verschiedenen Städten wohnen.Z.b lag ich im Januar 2 Wochen im KH und danach kam auf einmal eine Rechnung von 2500 Euro.Habe dann im KH und bei meiner KK angerufen.Die sagten ich wäre bereits seit Mai 2011 nicht mehr bei ihnen versichert weil der Familienfragebogen fehlt.
    Mein Vater hat mal wieder das ganze verschludert...und die ganze Post geht auf seinen Namen zu ihm.Mein Kind ist ja nach der Geburt automatisch über mich versichert.
    Manche dinge die man so braucht kann ich mir ja auch nicht selber zulegen..wie z.b Kleidung.
    Unterstützung bräuchte ich dann nun 2-3 Jahre bis mein Sohn in den Kindergarten geht.Danach möchte ich wieder arbeiten.
    Allerdings kommt es auch auf seinen Verdienst an oder?

  • Dein Kind ist nicht über dich versichert, wenn du nur familienversichert bist. Dann müsste dein Vater auch für den Unterhalt dieses Kindes aufkommen, dann wäre das möglich. Ansonsten ist es natürlich über seinen eigenen Vater zu versichern.


    Wenn dein Freund und der künftige Vater deines Kindes ausreichend verdient, dann gibt es für dich und das Kind kein ALG 2. Und dann muss er auch deine Krankenversicherung bezahlen. Außerdem bekommst du ja nach der Geburt 300 Euro Elterngeld, davon kannst du auch deine KV bezahlen.


    Was bedeutet "wieder arbeiten"? Da du jetzt nur familienversichert bist, arbeitest du doch anscheinend momentan nicht?


    Turtle

  • Ja gut wenn das so möglich ist werden wir den kleinen dann auf jedenfall über meinen Partner versichern.
    Was er jetzt genau verdient weiß ich nicht..aber es sind etwa 2200 Brutto.


    Da hast du natürlich recht..ich habe voher eine Schulische Ausbildung gemacht und hab nebenbei immer gejobbt.Wenn unser Sohn dann im Kindergarten ist knüpfe ich dann da weiter an.

  • Hallo zusammen, bin neu in diesem Forum und möchte mich erstmal vorstellen. Meine Name ist Knöpfchen.
    Ich habe schon im Netz versucht auf meine Frage eine Antwort zu bekommen, leider habe ich nichts gefunden. Vielleicht könnt Ihr mir dabei bzw. weiss einer darüber bescheid.
    Es geht darum, dass meine Schwiegermutter Hartz IV erhält und ihr Sohn der mittlerweile 32 Jahre alt ist hat eine ganze Zeit im Ausland gelebt. Jetzt ist es so, dass der Sohn nach Deutschland wieder zurück kommen möchte und hier keine Wohnung hat. Selbstverständlich wird sie ihr Kind aufnehmen und er muss sich beim AA melden und HartzIV beantragen. Natürlich wird sie keine Miete von ihm verlangen bzw. abnehmen. Was natürlich auch gemacht wird, dass er sich polizeilich bei seiner Mutter anmelden wird.
    Wenn er jetzt zum AA geht und HartzIV beantragt, muss er ja sagen, wo er wohnt und die werden im Netz bestimmt sehen, dass er bei seiner Mutter wohnt bzw. wird er es dennen mitteilen. Wird meiner Schwiegermutter dann Geld abgezogen werden oder bekommt er kein Geld zur Miete vom Amt, weil meine Schwiegermutter ihm kein Geld für die Miete abnehmen wird??? Wie ist da die Rechtsgrundlage????
    Wäre echt super, wenn Ihr mir da behilflich irgendwie sein könntet!!!!


    Danke im Voraus:):)

  • Hallo Knöpfechen,


    der Sohn würde dann mit seiner Mutter in "Haushaltsgemeinschaft" leben, d.h. er bekommt den Regelsatz wie die Mutter auch. Insofern die Mutter nicht in Wohneigentum lebt, das Jobcenter also für sie die Kosten der Unterkunft (Miete) bezahlt, würden diese Kosten künftig vom Jobcenter je zur Hälfte getrennt bezahlt werden.
    Zusammengefasst: Deiner Schwiegermutter entsteht dadurch kein finanzieller Nachteil!


    Gawain