Unterhaltspflicht bei einer Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo, ich hab da mal eine Frage. Da mein Freund und ich offiziell zusammen ziehen möchten, er aber noch gegenüber 2 Kindern unterhaltspflichtig ist, hier nun meine Frage. Ich beziehe auch ALG II und frage mich nun, ob bei der neuen Berechnung mein Partner weiterhin Unterhalt an seine zwei Kinder zahlen muss oder ob ich mit meinen 3 Kindern hier den vorrang habe. Sprich - werden seine Unterhaltszahlungen als Aufwendungen bei der Neuberechnung mit abgezogen oder ist der Unterhalt hinfällig, da er erst einmal die im Haushalt lebenden Mitglieder mitfinanzieren muss. Wichtig: wir beide gehen arbeiten, aber in den unteren Einkommensklassen und sind dadurch auf den Zuschuss gewissermaßen angewiesen. Danke schon mal für eine kompetente Antwort. :confused:

  • Seine titulierten und tatsächlich gezahlten Unterhaltsleistungen werden bei der Einkommensanrechnung vom Einkommen abgezogen, so dass nur das tatsächlich verfügbare Einkommen berücksichtigt wird.


    Gesetzliche Grundlage: § 11b SGB II: "(1) Vom Einkommen abzusetzen sind ....7.Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag, ..."