Was stimmt denn jetzt ???

  • Lt. den Medien Focus Online z.B. soll ja zukünftig kein ALG II mehr für Zuwanderer aus Südeuropäischen EU - Ländern mehr gezahlt werden wenn diese lediglich zur Arbeitslos-Meldung nach Deutschland kommen!
    Gemäß einer Geschäftsanweisung vom 23.02.2012 der BA sieht das allerdings ein wenig anders aus :[QUOTE]Geschäftsanweisung SGB II Nr. 8 vom 23.02.2012 - Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA)
    Geschäftszeichen: SP II 21 / SP II 23 – II-1101.1


    Empfänger: -


    Gültig ab: 23.02.2012
    Gültig bis: 22.02.2013
    SGB II: Weisung (GA Nr. 08/2012)
    SGB III: -


    Bezug: § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und Nr. 2 SGB II, Europäisches Fürsorgeabkommen, Fachliche Hinweise zu § 7 SGB II, Arbeitshilfen „Ausländer – Ansprüche nach dem SGB II“


    Zusammenfassung
    Die Bundesrepublik Deutschland hat für Leistungen nach dem SGB II einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) erklärt. Dieser ist mit Wirkung zum 19.12.2011 in Kraft getreten. Damit finden die Leistungsausschlussgründe nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 SGB II ab dem 19.12.2011 auf Angehörige der EFA-Staaten wieder Anwendung.


    1. Ausgangssituation
    2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
    3. Eigene Entscheidung und Absicht
    4. Einzelaufträge
    1. Ausgangssituation
    Das Bundessozialgericht hatte mit Urteil vom 19.10.2010 (B 14 AS 23/10) entschieden, dass der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II für Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens keine Anwendung findet. Die BA hat dieses Urteil umgesetzt und verbindlich geregelt, dass die Ausschlussgründe der § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und Nr. 2 SGB II für Staatsangehörige der EFA-Staaten keine Anwendung finden.


    Die Bundesrepublik Deutschland hat nunmehr u. a. für Leistungen nach dem SGB II den folgenden Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabgekommen erklärt:


    „Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland übernimmt keine Verpflichtung, die im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – in der jeweils geltenden Fassung vorgesehenen Leistungen an Staatsangehörige der übrigen Vertragsstaaten in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen wie den eigenen Staatsangehörigen zuzuwenden.“


    Der Vorbehalt ist mit Wirkung zum 19.12.2011 in Kraft getreten.


    Damit finden die Ausschlussgründe nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 SGB II auf die Staatsangehörigen der Vertragsstaaten des EFA wieder Anwendung.


    Dies betrifft die Staatsangehörigen der folgenden Staaten:


    Belgien
    Dänemark
    Estland
    Frankreich
    Griechenland
    Irland
    Island
    Italien
    Luxemburg
    Malta
    Niederlande
    Norwegen
    Portugal
    Schweden
    Spanien
    Türkei
    Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland/QUOTE]


    und wie sie das ganze jetzt mit Folgeanträgen bereist bewilligter Leistungsbezieher aus ??? Müssen die jetzt grundsätzlich mit Ablehnung rechnen !

  • ......
    und wie sie das ganze jetzt mit Folgeanträgen bereist bewilligter Leistungsbezieher aus ??? Müssen die jetzt grundsätzlich mit Ablehnung rechnen !


    Und warum zitierst Du nicht direkt von der Originalquelle auch die letzten Zeilen?
    Dann wäre deine Frage auch beantwortet.
    Hier geht es zum Originaldokument


    Zitat

    Sind für Angehörige der oben genannten Staaten Leistungen nach dem SGB II bewilligt worden, überprüfen die gemeinsamen Einrichtungen die Bewilligungsentscheidung. Sind die betroffenen Personen von Leistungen nach dem SGB II nunmehr gem. § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II bzw. § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II ausgeschlossen, ist die Bewilligung gem. § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II i. V. m. § 48 Abs. 1 S. 1 SGB X mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben.


    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von dms () aus folgendem Grund: 1. Frage umformuliert

  • hallo dms, hallo horst,
    habe gestern ein schreiben dazu erhalten, da ich eu-bürger bin und seit dem sommer letzten jahres alg2 bezogen habe. da steht, dass nun ab april meine leistungen aufgehoben werden, was mich komplett im strich ließe. lese ich deinen beitrag, ems, richtig, wenn ich verstanden habe, dass eu-bürgern, denen alg2 bewilligt wurde, auch weiterhin anspruch darauf haben? mir ist das zitat der behörden nicht ganz eindeutig zu lesen. da steht einerseits, dass man in meinem fall die bewilligungsentscheidung überprüfenn wird, andererseits aber auch, dass meine bewilligung (da ich nach den neuen gesätzten von leistunegn ausgeschlossen bin) mit wirkung für die zukunft aufzuheben ist.

  • i

    Zitat

    ich bin schwede, wohne in berlin formell seit februar 2011


    hört sich schon ein bisschen komisch an: formell


    ist doch nicht etwa ein freudscher Versprecher?:confused:


    aber ansonsten verstösst die neureglung gegen EU-Recht. ich rate daher zu einer Klage vor dem Sozialgericht im Rahmen eines Eilverfahrens. Zudem solltest du unter einer sogenannten Altfallreglung/Härtefall-Reglung fallen.

  • Hallo,
    ich würde auch so vorgehen, wie lacki es bereits erwähnt hat.
    Allerdings empfehle ich, hierzu auch einen Anwalt hinzu zu ziehen,
    dies ist allerdings nicht zwingend notwendig.


    Evtl. kann noch jemand aus dem Forum was zum Thema Beratungsgutschein sagen.


    dms

  • Hallo scheinalter !


    - da sieht man mal wieder was über die Medien von der von der Leyen publiziert wird und was dann in real aus den JC daraus abgeleitet wird, deswegen hatte ich den Tread ja auch erstellt.


    Es wird ja publiziert das man zukünftig, aus südeuropäischen Ländern und lediglich mit der Absicht behaftet, hier Arbeitslosengeld beantragen zu wollen das ALG II nicht bewilligen werde.


    Nun ich denke mal das trifft eh für niemanden zu, denn die die kommen, kommen ja in der Absicht hier eine Arbeit zu finden - somit ist alles ja irgendwie eine Unterstellung wenn man jemandem das vorhält nur weil er im Moment keine findet/ bekommt. Sind halt Idioten die sowas formulieren!


    Noch besser ist ja, das Mama Merkel ein auf große europäische Gemeinschaft macht, gegen die Rechten und das Ausländerfeindliche Denken ein riesengroßes Palaver hält und dann von unser ach so christlichen Regierung Menschenverachtende Anweisungen ala Göbbels (3.Reich) ergehen! Solchen Leuten müssten gleich die Finger abfaulen, sie als Heuchler zu bezeichnen wäre noch eine recht freundliche Ausdrucksform!


    In jedem Fall würde ich auch dazu raten, eine Sozialgerichtsklage einzureichen! Kannst gerne meine diesbezügliche Denke darüber hier aus dem Forum kopieren und dem Richter auf den Tisch knallen. Deutschland will immer und überall mitmischen um zu profitieren und wenn dann andere auch was von dme abhaben wollen was man daraus an Profit zieht dann werden die Tore zugesperrt! Diese Anweisung ist ein Rückschritt in die Zeit von Schlössern und Burgen!


    Einen Beratungsgutschein bekommst Du über das Amtsgericht, dort musst Du bei einem Rechtspfleger mit dem Bescheid oder einer zur Niederschrift bereits vom SB gemachten Ablehnung vorsprechen und an Eides statt versichern das Du mittellos bist. Dort wird Dir in der Regel auch schon ein RA empfohlen der sich mit der Materie bestens auskennt.Dann kannst Du den RA aufsuchen und der wird für Dich in der Folge auch Prozesskostenhilfe beantragen wenn Dir keine Mittel zur Verfügung stehen.


    So hoffe das hilft Dir erst mal weiter, wichtig Du musst das Ablehnungsschreiben des JC beim Rechtspfleger vorlegen!

  • @ scheinalter - da Du ja in Berlin wohnst, würde ich folgendes machen - ich kennen da keine Skrupel ! Marschier doch mal zum Deutscehn Bundestag und dann zur Fraktion der Linken da schau mal das Du einen Termin beim Gysi bekommst der labert nämlich auch viel rum wenn der bei der Maischberger oder unter den Linden sitzt und da er ja RA ist kannst Du dem mal gleich etwas Postives über die Aktion der Von der Leyen berichten! Vielleicht kann der Dich dann mal zu einem 6 Augen-Gespräch mit der Alten bekommen dann kannst Du der mutter von so vielen Kindern auch gleich mal geigen was da in Ihrem Saftladen abgeht!


    Das ist kein Scherz, man muss nur frech genug sein, ich hab einigen von diesen Fatzkes schon in sGesicht gesagt was ich von denen halte!