HG Mietanteilübernahme trotz Bafög?

  • Servus,


    erstmal Sorry wenn so ein Thema schon erstellt wurde, aber nach langem suchen (ca 2 std) im Netz hab ich keine klare antwort gefunden.


    Meine Situation:
    Ich lebe mit meiner Mutter und meinem Bruder zusammen in einer Wohnung, da ich echt keine Lust mehr hatte mich mit Sachbearbeitern rumzuschlagen und jedes halbes Jahr alles offen zu legen was ich verdient/gemacht habe (ehrlich gesagt bin ich im Umgang mit Kontoauszügen sehr schlampig, wann braucht man die auch, außer für die Arge, es dauert immer zig tage bis die sortiert und kopiert sind) strebte ich an in eine Haushaltsgemeinschaft zu wechseln dies wurde mir aber aufgrund der U27 Regelung (das alle einer BG angehören müssen) verweigert. Nachdem ich meine Ausbildung angefangen hab und Bafög bezog wurde ich endlich in eine HG aufgenommen. Mein Bruder bezog daraufhin auch Bafög und wurde ebenfalls in die HG aufgenommen.


    Mein Problem:
    Jetzt wo ich dachte ich hab endlich meine Ruhe vor der ArGe, erhielt meine Mutter einen Bewilligungsbescheid über 135 Euro im Monat (Wer soll davon leben können? o.O Soviel verfress ich ja schon mindestens im monat). Folgendes habe ich darüber gefunden und dacht mir es wird daran liegen das der Beitrag so gering ist: Wenn Sie in einer Haushaltsgemeinschaft leben, dann unterstellt die Arbeitsagentur, dass sie von diesen unterstützt werden – soweit es nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Meiner Logik nach trifft der Satz "soweit es nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann" niemals zu, jedem logischdenkenden Menschen ist doch klar das wenn ich von Bafög lebe und selbst wenn ich den erlaubten 400€ Minijob annehmen würde gerade mal auf maximal 1000 euro (Kindergeld+Bafög+Minijob) kommen würde, davon kann man doch nix abgeben. Meine Einkommen sind gerade mal: Kindergeld ca 180 und Ausbildungsförderung (Bafög) 216 Euro davon zahl ich meine Schule (299€) und die Fahrkarte (80€) bleiben also 16€;
    von meinem Nebenjob (30 Std/Monat) da verdien ich 300 Euro zahl ich Verpflegung: Essen, Badartikel, (200€) Internet (30€) und Handy (15€) und jetzt zeitweilig Stromkosten (50€) somit läufts auf gerademal 21€ im Monat hinaus die ich abgeben könnte. Und die geb ich wahrscheinlich eh für Schwimmbad, Disco, Kino, oder einfach wenn ich unterwegs bin aus und außerdem hab ich viele Kosten gar nicht miteinbezogen wie Friseur, Schulbücher, kleidung, Seminarkosten usw.. Bei meinem Bruder sind es noch mehr Kosten da er in nem Schulwohnheim wohnt (er würde sonst jeden tag fast 5 std fahrtzeit brauchen) dafür bekommt er mehr Bafög (um die 450) es reicht uns beiden zwar um selbständig zu leben aber nicht noch um unsere Mutter zu unterstützen, was wir ja jetzt gezwungner Maßen machen müssen.


    Meine Frage:
    Was würdet ihr mir raten zu tun? Mein Ziel: Ich hab endlich Ruhe vor dem Zeitraub durch die Arge, und meine Mutter kann wieder normal leben
    Im internet hab ich folgendes gefunden: ich kann Antrag auf Mietgeldübernahme (um die uns (mein Bruder und mir) angerechneten Teilmieten zurückzubekommen) stellen oder Widerspruch gegen den Bescheid einlegen mit Hinweis das die Unterstützungsvermutung nicht vorliegt. Aber steh jetzt aufn Schlauch was davon zutrifft, ganz ehrlich ich kapier das Beamtendeutsch kaum oder der beschriebene Fall im Internet traf nicht auf meinen zu (der mit dem Bafög)


    Ich bedanke mich schonmal im Vorraus bei all denen die sich diesen meterlangen Text durchlesen :)

  • Hallo Shandais - weist Du, ich stelle mir hier grade ein Frage und zwar wieso Du Dir von der ARGE / JC aufbürden lassen kannst bei Deiner Mutter wohnen bleiben zu müssen, zumal Dein Bruder dies scheinbar nicht muss und im Weiteren stelle ich fest das bei euch beide Möglichkeiten die es im BafäG gibt bestehen. Hinzu kommt die Auflistung der Kosten für die Fahrt zur Schuke und die Schulkosten selber, jetzt stellt sich mir die Frage wo Du denn zur Schule gehst und ob der zeitliche Aufwand dort hin zu kommen nicht doch einen Auszug und Umzug rechtfertigt und Du somit viel mehr Zeit zur Verfügung hast um zu lernen und eben auch den Aushilfsjob zu machen ! Das Dir die ARGE das zu Recht verbietet kann ich eigentlich nicht glauben!

  • Servus Herr Grunert,


    Ich bin natürlich gerne gewillt auszuziehen, aber da es so gut wie unmöglich ist, für jemanden der keinen Bürgen hat und zuvor noch nicht eine Mietwohnung gemietet hat bzw keine 3 Lohnabrechnungen vorlegen kann, eine Wohnung in München und Umland zu finden. Nach über 1-jähriger Suche hab ich aufgegeben zu jener Zeit konnte ich noch 3 Lohnabrechnungen (über 1500 netto) vorlegen und trotzdem nix gefunden. Sogar mit nem guten Freund noch ein halbes Jahr gesucht und der hat ca 35% mehr verdient und trotzdem ist nix geworden :( Studentenwohnheime kann ich erst in 1 Jahr anfordern wenn ich Student bin. Erstma Abi fertig machen ^^


    Leider konntest du mir damit nicht viel weiterhelfen, ich dank dir trotzdem für deine Antwort.


    Wünsche noch n schönen Abend. Ich geh jetzt ins Bett :D

  • Du musst natürlich auch deinen Mietanteil für die Wohnung leisten. Wenn man sich eine Schule mit Schulgeld nicht leisten kann, muss man sich eine staatliche Schule suchen, wo kein Schulgeld anfällt. Deine Mutter bekommt nur noch 1/3 der Mietkosten und Mietnebenkosten. Du und dein Bruder müssen die restlichen 2/3 zahlen. Auch musst du für deinen Lebensunterhalt selbst aufkommen. Was für eine Ausbildung machst du denn, dass du jeden Monat 299,00 Euro Schulgeld zu zahlen hast?

  • Hallo Birgit,


    mach eine Berufsfachschule, leider gibt es da keine andere Möglichkeiten um die Ausbildung kostenlos in Anspruch zu nehmen, weil es eine schulische Ausbildung ist und die kein Betrieb anbietet. Ich schrieb ja schon das ich vermute das es an den Mietanteilen liegt das meine Mum so wenig bekommt. Jetzt hab ich immer noch keine Lösung meines Problems :(


    Auch wenn ich auszieh bleibt das Problem ja trotzdem bestehen da mein Bruder weiterhin bei meiner Mum gemeldet ist da er nur in einem "Schulwohnheim" wohnt (befristet auf schullänge). Vom Bafög kann man gerade so leben und nur weil wir Bafög beziehen wird meine Mutter beschnitten.


    Dank dir für deine Antwort.

  • Deiner Mutter wird nichts beschnitten. Mit Bafög bist du vom Hartz IV ausgeschlossen, d. h. du musst für dich selber aufkommen mit allem was damit zusammenhängt. Dazu gehört eben auch der Anteil der Miete. Wenn du ausziehst, wird die Miete durch 2 geteilt, d. h. dein Bruder und deine Mutter zahlen jeweils die Hälfte. So ist das nunmal. Du hast aber noch nicht erzählt, was das für eine tolle schulische Ausbildung ist, die sogar Schulgeld kostet.

  • Tut jetzt ja auch nichts zu Sache, ehrlich gesagt wollt ich ne Antwort auf mein Problem und nicht antworten hören wie zieh doch aus, ist halt so oder Gegenfragen die nicht wirklich relevant sind bin jetzt nach 3 antworten immer noch genauso schlau. -.-


    Sorry wenn ich mit dieser Antwort irgendjemand aufn Schlips trete meiner Meinung nach ist des keine Hilfestellung sondern Geschichten lesen und Forsetzung hören wollen.... :(


    Und natürlich ist des Beschneiden... weil des Bafög (wenn man zuhause wohnt) nicht darauf ausgelegt ist die Miete abzudecken.... Mein bruder bekommt deshalb ja auch 300 euro mehr um sein Wohnheim zu bezahlen. Und mit dem Bafög kommt man gerade mal auf +/- 0 und davon soll mein Bruder Mietanteil zahlen obwohl er 90% der Zeit gar nicht in der Wohnung ist.


    Glaub fast des führt hier zu nichts mehr.... bb

  • Na ja, lies dir doch mal deine Angaben durch. Du schreibst ja nur von dir und letztendlich geht es dir um das ALG 2, das deine Mutter bekommt.


    Da müsstest du schon mal die Berechnung des Amtes abschreiben oder noch besser: den Bescheid anonymisiert hochladen, damit man ihn sich mal anschauen kann.


    Ansonsten kann man eben nur rätseln und kommt von einem Rätsel ins andere.


    Wie alt ist dein Bruder? Kann er sich nicht dorthin ummelden, wo er derzeit wohnt, damit er keinen Mietanteil zuhause mehr abgeben müsste?


    Turtle

  • Hehe da hast du natürlich auch irgendwie recht ^^ aber auf meine Frage was soll ich davon machen,


    "ich kann Antrag auf Mietgeldübernahme (um die uns (mein Bruder und mir) angerechneten Teilmieten zurückzubekommen) stellen oder Widerspruch gegen den Bescheid einlegen mit Hinweis das die Unterstützungsvermutung nicht vorliegt."


    ist noch keiner eingegangen.


    Die Zahlen sehen wie folgend aus, und was mir gleich dabei auffällt... nur ich muss einen anteil abdrücken, somit hat sich ja jetzt schoma des Prob mit meinen Bro geklärt obwohl ich nicht kapier warum er jetzt aufeinmal rausgenommen wurde:


    Regelleistungen für erwebsfähige Hilfebedürftige: 374 €
    Anerkannte monatliche Kosten für Unterkunft und Heizung 239 €
    Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft: 613 €


    Logischerweise ergibt sich dann ein Auszahlungsbetrag von:
    374 € - 239 € (Mein Mietanteil) = 135 €


    Bei meinen Zahlen steht überall 0 €


    Mein kleiner Bro ist 19, bin mir jetzt nicht sicher aber glaub er kann sich gar nicht ummelden da er dort nur zeitlich begrenzt wohnen kann.

  • @ Shandais -

    Zitat

    Regelleistungen für erwebsfähige Hilfebedürftige: 374 €


    was glaubst Du denn was hier jeder andere ALG II Bezieher so an Kohle zur Verfügung hat ???


    zur Sicherung des Lebensunterhalts (inkl.Mehrbedarf) 374,00 €
    Kosten für Unterkunft und Heizung 390,00 €
    macht Summa summarum 764,00 € mtl. und der eine oder andere wird sogar weniger haben weil ich meine Heizkosten vor dem Sozialgericht erstritten habe sollte ursprünglich weniger sein, kennt man ja die asoziale Argumentation man könne ja auch kalt Baden oder Geschirr abwaschen 1


    Deine Mutter bekommt also genau soviel Regelleistungen wie ich oder jeder andere, einzig der Umstand das Du ihr den Mietanteil von den 239 € anteilig auch vergüten müsstest ergibt dann die Gesamtmiete - aber einen Rechenfehler lasse ich mir hier auch nicht unterjubeln, was Du machst ist vom Regelsatz die Miete abziehen so geht es aber nicht, denn Regelsatz plus Kosten für die anerkannte Miete sind insgesamt 613 € die Deine Mutter erhält, darin sind dann 239 € Metanteil nur von Deiner Mutter Dein Mietanteil wird Dir mit dem BaföG ausgezahlt und würdest Du den Deiner Mutter regulär geben wäre vermutlich die Miete ausgeglichen, es sei denn Ihr lebt in einer unangemessenen Wohnung. Deine Mutter hat demnach genau soviel Geld als Regelsatz wie jeder andere hier !

  • @

    Zitat

    bin mir jetzt nicht sicher aber glaub er kann sich gar nicht ummelden da er dort nur zeitlich begrenzt wohnen kann.


    genau genommen muss er sich eigentlich ummelden, denn dort wo man den größten Teil seiner Lebenszeit verbringt (und er wohnt ja unter der Woche dort, so habe ich das zumindest verstanden) ist eigentlich sein Lebensmittelpunkt nicht die Wohnung Deiner Mutter sondern das Internat oder wie Du es sonst bezeichnen willst, somit müsste er wenn er denn bei Deiner Mutter auch noch wohnt diese Anschrift als 2. Wohnsitz bezeichnen, so zumindest sehe ich den Sachverhalt. Für mich wird auch von ihm kein Mietanteil an der Wohnung Deiner Mutter abgezogen, zumindest ist das aus den Zahlen die Du genannt hast nicht erkennbar, in diesem Punkt kann ich nur das unterstützen was Turtle 1972 Dir schon zu erklären versucht hat. Ich denke das Dein Mietanteil den Du leisten könntest aus Deinem BaföG auch irgendwo aufgegliedert sein wird. Wenn das der Fall ist und Du dem Amt erklären kannst das Du diesen aufgrund der anderen Umstände nicht erbringen kannst, dann können die auch Deine Anfrage zwecks anteiliger Übernahme dieser Kosten prüfen ! Alternative des Ganzen wäre auch, Deine Mutter schmeisst Dich raus weil Du nicht zahlst! Dann muss sie ja für die Gesamtmiete aufkommen und sofern die Wohnung dann angemessen ist besteht eventuell dann für sie die Möglichkeit die dadurch höhere Miete vom Amt gezahlt zu bekommen! Aber wehe die treffen Dich dann öfter dort an ! Und ich denke Du müsstest Dich erklären, wie und wo Du ansonsten untergekommen bist !

  • Also bekommt deine Mutter nicht 135 Euro ALG 2, sondern 613 Euro? Oder wie jetzt?


    Könntest du mal bitte ordentlich den Sachverhalt schildern?


    Geht es dir darum, dass deine Mutter deinen Mietanteil von ihrem Geld zahlt oder geht es dir darum, dass man deiner Mutter irgendein Einkommen anrechnet, das sie nicht hat und das komischerweise genau deinem Mietanteil entspricht?


    Wenn es Ersteres ist, nämlic, dass sie 613 Euro ALG 2 bekommt, dann ist daran schlichtweg nichts zu ändern. Denn du musst nunmal deinen Mietanteil selbst bezahlen. Der Haken an der Sache ist und bleibt dein Schulgeld. Du hast dir -auch, wenn du das nicht hören willst- eine Schule ausgesucht, die du dir nicht leisten kannst und das Schulgeld lt. höchstrichterlicher Rechtsprechung (https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=120809&s0=Schulgeld&s1=&s2=&words=&sensitive=) kann nicht berücksichtigt werden beim Bedarf bzw. als Absetzbetrag vom Einkommen.


    Und auch dein Verzicht ist mehr als dumm, denn:


    299 Euro
    239 Euro
    --------------
    538 Euro Bedarf


    216 Euro Bafög
    - 93 Euro Freibetrag
    300 Euro Lohn
    - 140 Euro Freibetrag
    184 Euro KG
    -----------------
    467 Euro Einkommen


    71 Euro wäre eigentlich noch dein ALG 2 Anspruch, auf den du (obwohl du es dir nicht leisten kannst) jeden Monat verzichtest. Oder bist du noch unter 18?

  • Horst GRUNERT
    Rofl, nicht wahr oder? du solltest echt kalt duschen und abwaschen nur weil die Heizkosten nicht übernommen werden. Da versteht man die ja die Welt nimmer.


    Hab die Rechnung nur etwas abgekürzt, der komplette Gedankengang:


    613 (Gesamtbedarf) - 239 (Anteil Mutter) - 239 (Mein Anteil) = 135 Euro (Auszahlungsbetrag) für jeden Monat zum leben
    Miete wird ja komplett überwiesen also 488 Euro.


    Was ich noch nicht erwähnt hab das meine Mutter und ich so gut wie getrennt leben, ich kauf mein eigenes Essen und Verpflegung, desweiteren bin ich meist nur zum Schlafen da. Ich wollte einfach nur mein Leben/Ding durchziehen und nicht mit in die Amtsgeschichten meiner Mum mitreingezogen werden. Selbst wenn ich jetzt mein Nebenjob kündige und einen 400 euro job annehme kann ich Ihr gerade mal 140 Euro geben. Mit 270 lebt es sich zwar wieder angenehmer aber muss ich auch erstma nen Job finden der es Möglich macht nach der Schule zu arbeiten.


    Dacht mir nur vlt kennt ja jemand einen Weg der Arge zu entkommen, aber solang ich bei meiner Mum wohne werd ich wohl damit konfrotiert sein. Finds nur Schade das es einem aufgrund der Vielen (vermutlichen) Betrüger und Faulenzer erschwert wird, normal Leben zu können. Zumal hinzukommt das es einen psychisch kaputt macht jede Woche aufs Amt zu rennen, so wie man dort angeredet wird. Dachte zuerst auch ist doch halb so schlimm, man muss nur anständig mit den Sbs reden... da hab ich mich wohl geschnitten.


    Jemand der keine Kinder hat, wird wohl kaum soviel Stress haben. Wär mein Bruder und ich nicht da, hätte meine Mum 0 Probleme.... *depri* -.-


    Und sorry 130 oder 374 Euro im Monat haben ist schon ein großer Unterschied....

  • Kommt eigentlich noch wer mit? Wenn 488 Euro die volle Miete sind und bei jedem von euch 239 Euro berücksichtigt werden, dann verlangt man doch von deinem Bruder gar keinen Mietanteil?!


    Du machst es anderen echt nicht leicht, dir zu helfen. Darüber solltest du mal nachdenken.

  • @ turtle
    Mir steht kein Alg2 zu, da ich ja schon 216 Euro Bafög bekomm. Mit dem Kindergeld deck ich die Schule und Fahrtkosten ab.
    ZumLeben hab ich ja extra einen Nebenjob angenommen damit ich mir Essen usw. leisten kann.


    Und jetzt macht mir die Arge ein Strich durch meine "Milchmädchenrechnung" indem Sie von meiner Mutter einen Mietanteil von 240 Euro draufschlagen den ich niemals bezahlen kann da ich ja eh schon auf +/- 0 lebt.


    und ich schrieb schon:
    "Die Zahlen sehen wie folgend aus, und was mir gleich dabei auffällt... nur ich muss einen anteil abdrücken, somit hat sich ja jetzt schoma des Prob mit meinen Bro geklärt obwohl ich nicht kapier warum er jetzt aufeinmal rausgenommen wurde


    Hab selber auch schon gemerkt das ich zuviel Blabla geschrieben hab und zu wenig klar strukturierte Daten. ^^


    Horst


    Merci für dein Vorschlag ich werds die nächsten Tage mal probieren


    Aber wehe die treffen Dich dann öfter dort an !


    Ganz sicher nicht, des will ich ja verhindern xD

  • turtle  
    Danke für den Tipp. Auch wenns in der Situation echt blöd klingt, will nichts mit denen von der Arge zu tun haben,
    außnahme ist jetzt die durch mich sogesehen entstandene Mietschuld. Wie ich oben schon geschrieben hab ich find den unwürdigen Umgang mit den Antragstellern unmöglich. Will darauf jetzt nicht weiter eingehen, waren mehrere Vorfälle, normalerweise red ich nicht so voreingenommen über juristische oder natürliche Personen.


    Schuldgeld bin ich zum Glück in paar Monaten los. Dann heißts jetzt wohl, durchhalten und warten oder Arge anflehen.


    Eine Frage hab ich aber noch bzw meine Mum:


    Ist es überhaupt gesetzlich erlaubt den Mietanteil von Schülern/Azubis einzufordern?

  • Zitat

    Ist es überhaupt gesetzlich erlaubt den Mietanteil von Schülern/Azubis einzufordern?


    Wer zur Miete wohnt, muss Miete zahlen. Egal, ob Arbeitsloser, Rentner, Arbeiter oder Schüler/Azubi.


    Und im SGB II ist es bei Haushalts- bzw. Bedarfsgemeinschaften nunmal so, dass die Miete kopfteilig zu berücksichtigen ist. Das ist vollkommen korrekt so.


    Turtle