Mehrbedarf für Medikamente

  • Hallo zusammen,
    ich braeuchte bitte einmal eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt:


    Unsere Bedarfsgemeinschaft besteht aus mir (51J), meiner Frau (51J) und Tochter (12J). Vier Kinder sind verheiratet und wohnen nicht mehr bei uns.
    Durch medizinische Probleme bin ich auf ein Medikament angewiesen, welches zur Schmerzlinderung benutzt wird. Dieses Medikament gibt es nicht verschreibungspflichtig. Die Kosten für das Medikament belaufen sich von 32,95 bis 45,00 Euro (je nachdem wo ich die Medikamente einkaufe).
    Genau da ist mein Problem: Beim Antrag auf Kostenübernahme musste ich nachweisen wie teuer das Medikament ist. Weil ich ein ehrlicher Mensch bin, habe ich angegeben das ich das Medikamet im Internet/Versandapotheke beziehe zum Preis von 32,95€ inkl. Versandkosten. In der normalen Apotheke kostet das Medikament 16 Euro mehr(!!)
    Nach einigen Tagen kam die Ablehnung meines Antrags mit der Begründung das ich 10% meines Regelsatzes von 337,00 selbst zu tragen habe und wegen der fehlenden 75 Cent kein Härtefall vorliegen würde....


    Ich habe Widerspruch eingelegt mit dem Hinweis auf fehlende Gleichberechtigung. Ich kann mir nicht vorstellen das andere Hilfebedürftige aufgefordert werden (wurden) nachzuweisen das Medikamente günstiger angeboten werden als in den Apotheken vor Ort. Nur wegen meiner Ehrlichkeit werde ich nun bestraft.


    Widerspruch wurde abgelehnt mit der selben Begründung wie der ablehnende Bescheid.


    Was nun?


    Bringt Klage etwas?


    Was für Argumente sollte ich dann noch bringen?


    VG VM1016

  • Diese Begründung mit den 10 % entspricht genau den Weisungen der BA zum § 21 SGB II. Somit hat der SB als auch die Widerspruchsstelle weisungskonform entsprochen.


    Ein Richter ist nicht an die Weisungen der BA gebunden sondern kann das Recht anders auslegen. Da Klagen beim SG auch bei Unterliegen kostenfrei sind, kannst du es ja versuchen.

  • VM 1016 - Du schreibts ja das Du mehrere Medikamente benötigst. Nun weis ich nicht wie es sich mit Deiner KV verhält aber da kann man ja auch eine Zuzahlungsbefreiung erhalten indem man Belege einreicht über bereits geleistete Auslagen für Rezepte und Medikamente sowie Rezeptgebühren. Auch wenn Dein Medikament nicht auf Rezept bezogen wird so denke ich kannst Du die Quittung dafür eventuell bei der Berechnung geltend machen um für dann auf Rezept verordnete weitere Medikamente keine Zuzahlung mehr leisten zu müssen. Regulär muss man 2 % des Einkommens selber tragen ca. 89 € wären dies bei mir, da die Erkrankung allerdings chronisch ist werden nur noch 1% fällig dies sind etwas über 44 € bei mir. Mit einem Arztbesuch und den 10 € Zuzahlung und dem ersten Rezept für 12 Behandlungstermine in der Reha 35,66 € gehe ich dann zur DAK lege die Quittungen vor und habe dann nach einer Woche meist die Zuzahlungs-Befreiungskarte von denen auf dem Tisch.


    Vielleicht lässt sich bei Deiner KV da eine Läsung finden indem man die Privatrezeptkosten - als Belastung mit berücksichtigt und Du für die anderen Medikamente und Atztbesuche dann zumindest befreit bist ! Ist nur ein Vorschlag, wenn es klappt musste Dich mit den Paragraphenreitern nicht weiter rumschlagen! Sind eh alles Klugscheisser die nicht in der Lage sind nach Lösungswegen zu suchen sondern nur nach klaren Vorgaben alles was zu leisten wäre erst mal abzulehnen haben. Zahlen darfst Du in diesem Land an jeder Ecke ungefragt nur wenn es Dir dann schlecht geht können sich die kleinen Könige ja auch mal beweisen, anders kannst Du diesen ganzen Haufen an Möchte-gern-Darstellern nicht mehr betiteln.


    "Ich sag immer Versuch macht klug" und "Nichts ist unmöglich" !

  • Hallo Horst,


    danke für den Tip. Hatte ich schon vorab versucht. Da drehe ich mich im Kreis. Meine KK (und ich habe mich bei vielen erkundigt) lehnt ab mit genau dieser Begründung das für solche Fälle es eine Härteregelung bei der "ARGE" gibt ...


    Was mich auf die Palme bringt ist nicht das ich wegen 75Cent durch das Raster falle, sondern das nur ICH dafür bestraft werde und Tausende anderer die in der normalen Apotheke kaufen, bekommen die Medikamente problemlos erstattet :mad:


    VG VM1016

  • Naja,


    wenn dem so wäre wie Du schreibst, dann wäre das Ausfüllen des Antrages auf Kostenübernahme widersinnig.
    Es gibt (für mich) keine alternativen Medikamente. Das musste der Arzt schon beim Antrag bescheinigen.
    Und gäbe es ein Generalurteil was *alle* Fälle abdeckt, hätte ich vom SB das als erstes gehört...


    VM1016

  • Die Verständigung bis unten zum einfachen SB ist halt nicht immer die Schnellste. Meiner Leistungsabteilung wurde das Urteil auch erst vor 5 Wochen bekannt gegeben, von daher gibt es da garantiert auch noch Fälle, wo (wegen Vertrauensschutz) derzeit noch Leistungen erbracht werden. Mit dem Folgeantrag wird das dann beendet.


    Genauso wird es auch in anderen JCs aussehen.