Anrechnung von Einkommen auf Waisenrente

  • Hallo,


    ich habe den Artikel zur Anrechnung von Einkommen auf Waisenrenten gelesen (http://www.sozialleistungen.in…einkommensanrechnung.html) und bin etwas irritiert.


    Es wird gesagt, dass das maßgebliche Einkommen das Nettoeinkommen ist:


    "Ermittlung des maßgeblichen Nettoeinkommens und Anrechnung
    Inwieweit tatsächlich eine Anrechnung des Einkommens stattfindet, die zu einer Minderung der Waisenrente führt, hängt von dem Nettoeinkommen des Berechtigten ab.
    Es wird durch Addition sämtlicher erzielter anrechnungsfähiger Einkünfte und unter Abzug der je nach Einkommensart unterschiedlich hohen pauschalen Abzugsbeträge ermittelt (§ 18b SGB IV)."


    Den entsprechenden Satz habe ich leider bisher jedoch noch in keinem Gesetz finden können. Es wir immer nur von dem Bruttoeinkommen gesprochen, bzw. von Einkommen im Algemeinen. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Das wäre klasse!


    Viele Grüße

  • .....
    Es wird durch Addition sämtlicher erzielter anrechnungsfähiger Einkünfte und unter Abzug der je nach Einkommensart unterschiedlich hohen pauschalen Abzugsbeträge ermittelt (§ 18b SGB IV)."


    Den entsprechenden Satz habe ich leider bisher jedoch noch in keinem Gesetz finden können. Es wir immer nur von dem Bruttoeinkommen gesprochen, bzw. von Einkommen im Algemeinen. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Das wäre klasse!


    Viele Grüße


    Den § 18 und seine Nachfolger 18a, 18b... muss man zusammenhängend lesen.
    Evtl. hast Du die folgende Passage gesucht (und nun vielleicht gefunden :cool: )

    Zitat

    Die Leistungen nach § 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 sind um den Anteil der vom Berechtigten zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit zu kürzen. Satz 2 gilt entsprechend für Berechtigte, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert sind; für Renten aus der Rentenversicherung gilt § 106 Abs. 2 bis 4 des Sechsten Buches und für Renten aus der Alterssicherung der Landwirte gilt § 35a Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte entsprechend.


    Also Brutto minus die oben genannten Beiträge = Netto.
    (Frag mich erstmal nicht nach Steuern :rolleyes: )


    dms


    Nachtrag: vielleicht hilft Dir auch noch der Link weiter klick hier


    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von dms () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Danke für die schnelle Antwort. Leider verstehe ich es noch nicht ganz ;-)


    § 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 sind doch nur Erwerbsersatzeinkommen, keine "normalen" Erwerbseinkommen.


    Ich bin Studentin und überlege einen 20 Stunden Job anzunehmen. Also wäre ich aber noch nicht Sozialversicherungspflichtig. Ich könnte aber dann nach dem zitierten Absatz mein Einkommen etwas mindern durch freiwillige Beiträge zur Rente, oder?
    Ja und meine nächste Frage wäre noch, ob auch Ausgaben für den Job gegenrechnen kann und das mein Einkommen mindert. Also all das was bei der Steuer möglich ist, was mein Einkommen mindert..

  • Danke für die schnelle Antwort.....


    Hast recht, aber in der kurzen Antwortzeit war leider keine Luft für eine Nachprüfung im § 18 a

    ...
    § 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 sind doch nur Erwerbsersatzeinkommen, keine "normalen" Erwerbseinkommen...



    Evtl. hilft Dir das hier weiter klick hier


    ...
    Ich bin Studentin und überlege einen 20 Stunden Job anzunehmen. Also wäre ich aber noch nicht Sozialversicherungspflichtig. Ich könnte aber dann nach dem zitierten Absatz mein Einkommen etwas mindern durch freiwillige Beiträge zur Rente, oder?...


    Da halte ich mich mal zurück, weil es für Studenten mitunter auch Sonderregelungen geben kann.
    Ich denke z.B. an den Begriff Werkstudent.
    Allerdings gehe ich nun davon aus, dass mittlerweile alle Informationen vorliegen.
    20 stunden die Woche --> sollte SV-Pflichtig werden
    20 Stunden im Monat --> kann SV-Pflichtig sein


    ...
    Ja und meine nächste Frage wäre noch, ob auch Ausgaben für den Job gegenrechnen kann und das mein Einkommen mindert. Also all das was bei der Steuer möglich ist, was mein Einkommen mindert..


    Da müsste ich auch erst nochmal mich durch die Arbeitsanleitung des Rententrägers durchlesen.
    Den Link hatte ich dir weiter oben gegeben.


    Habe jedoch gerade festgestellt, dass ich einen etwas veralteten Gesetzestext hatte.
    Hier ist ein eingermaßen zuverlässig aktueller.


    Im SGB IV wird der Begriff Arbeitseinkommen o.s.ä. näher definiert, hab ich auf die Schnelle nicht gefunden.


    mach erstmal Schluss
    dms

  • Lesen bildet :p


    Wollt mich halt schon lang mal tiefer informieren zu dem Thema.


    Zitat

    Bei der Einkommensanrechnung ist begrifflich zu unterscheiden zwischen "Einkommen", "maßgeblichem Einkommen", "zu berücksichtigendem Einkommen" und "anzurechnendem Einkommen".
    "Einkommen" ist das tatsächlich erzielte Bruttoeinkommen, "maßgebliches Einkommen" das nach § 18b Abs. 5 SGB 4 bzw. für "Altfälle" ggf. nach § 114 Abs. 4 SGB 4 zu errechnende fiktive Nettoeinkommen, "zu berücksichtigendes Einkommen" das fiktive Nettoeinkommen, gekürzt um den Freibetrag. Das "anzurechnende Einkommen" ist der Betrag, der auf die Rente wegen Todes tatsächlich angerechnet wird, d. h. 40 vom Hundert des zu berücksichtigenden Einkommens.


    Ansonsten geht es dann hier weiter mit Lesen


    Für heut erst mal einen schönen Abend


    dms

  • Oh ja.. Gesetzestexte sind wirklich tükisch... Danke!! :-)


    Also dann mal ein Rechenbeispiel zur Kontrolle:
    Einkommen aus Anstellung --> Arbeitsentgeld: 1000€
    Davon werden 40% abgezogen. Das heißt das zu berücksichtigende Einkommen sind 600€.
    Bei der Waisenrente gibt es einen Freibetrag in Höhe von ca. 480€ (west) aktuell. Dh. man kommt 120€ über den Freibetrag.
    Das heißt 40% von 120€ werden von der gezahlten Waisenrente nur abgezogen?


    Das wär ja schön.. ich dachte immer 40% von 1000€ werden abgezogen.. Aber hab ich das jetzt auch richtig verstanden? :-)


    Würde mich sehr freuen, wenn das mal jemand mit der eigenen Gesetzesinterpretation durchrechnen könnte. Gerne auch morgen ;-)