Leistungen während der Ausbildung

  • Hallo zusammen,


    ich bin 22 jahre alt und fange bald eine ausbildung an. jetzt stellt sich die frage ob ich ausser kindergeld irgendwelche leitungen vom staat erwarten kann. verdienen würde ich da wohl an die 600 euro, aber ich müsste jeden tag mind 60 km fahren und da kommen locker 200 euro spritkosten zusammen. ausserdem was wäre wenn ich aus dem elternhaus ausziehen müsste? wenns nicht genug platz im elternhaus gibt? oder die beziehung zwischen eltern - ´´kind´´ nicht mehr funktioniert. wenn ich volljährig bin könnten die eltern ja einen theoretisch auf die straße setzen. da muss es doch irgendwelche leistungen geben oder? wenn leute die gar nicht arbeiten geld bekommen sollte doch in solchen fällen etwas bezahlt werden.
    vielen dank im vorraus.


    mfg ronny

  • @ ronny 123 -

    Zitat

    wenn leute die gar nicht arbeiten geld bekommen sollte doch in solchen fällen etwas bezahlt werden.


    Ich geh auch nicht jobben, aber Dein Anspruchsdenken findet bei mir auch keinen Anklang. Was willst Du eigentlich? Eich wird heute jede Chance geboten das Abi zu machen und zu Studieren und in Deiner Ausbildung bekommst Du eine Monatliche Vergütung die dem 4 bis 6 fachen entspricht wie zu meiner Zeit im 3. Lehrjahr habe ich etwas über 330 DM bekommen. Gut die Lebenshaltungskosten waren auch ein wenig niedriger Damals kostete ein Brot soviel wie heute ein etwas besseres Brötchen aber ich musste mit dem Bus oder dem Fahrrad fahren und Zeit am Wochenende auf Halli Galli zu gehen hatte ich auch nicht !


    Mein Ältester Sohn muss auch über 60 km täglich fahren, da bildet man dann eben Fahrgemeinschaften hab ich z.B. während meiner Dienstzeit beim Bund auch gemacht das waren am Tag 100 Km in eine Richtung - Gasanlage ins Auto und ab geht's - okay ist beim 3-er BMW oder Audi Quattro nict unbedingt angesagt aber wenn ich sehe was heute ein Azubi alles hat wundert es mich nicht das überall Schlaffis rumlaufen, die bei ersten Ansatz von Arbeit schon Stress haben oder Kaputt sind!


    Lehrjahre sind keine Herrenjahre und was Dein Anspruchsdenken betrifft in Bezug auf ALG II Bezieher, Dienstag aben mal in die Glotze gucken, das ist dann ein Extrembeispiel das RTL zum X-ten Mal präsentiert und im Grunde hat der Jung sogar Recht. Was für eine beschissene Bezahlung wird den menschen denn in unserem Land von AG-Seite her geboten. Wer wie in China bezahlt der darf auch nur zu Preisen verkaufen wie in China, nur da hörst Du dann von AG _ Seite was für ein Know-How in diesem Produkt steckt ! Wie soll das denn da rein gekommen sein wenn den Mittarbeitern laut Politik und Job-Center ständig die Qualifikationen fehlen? Alles Volksverarsche und jeder strickt sich die Argumente so wie er sie braucht! Lt. § 5 Ausbildungsgesetzt ist der Ausbildende Betrieb für die Mittel zuständig die Dir ermöglichen sollen diese erfolgreich angehen und durchstehen zu können, dafür bekommst Du die Vergütung und nicht weil Dir irgendeine Arbeit vergütet wird ! Welche Hilfsmittel willst Du denn noch alles Abstauben ! Viele ALG II Bezieher haben sich zudem Ihren Anspruch zu recht verdient, dies wird ja auch immer wieder mal von bestimmten Leuten in Frage gestellt, aber es ist nun einmal so! Wo bitte hast Du denn diese Anrecht erwirtschaftet ???


    Wenn Du mit der Ausbildung fertig bist kannst Du ja gerne gierig werden, z.B. bei der Gehaltsfindung mit Deinem Arbeitgeber, wenn Du Dich da gierig genug anstellst, erhältst Du vermutlich auch schnell ALG II, schneller wie Dir lieb sein kann, denke ich mal ! :D

  • Du kannst noch BAB beantragen. Das war es aber auch schon. Es wird aber geprüft, ob deine Eltern unterhaltspflichtig sind.


    Und nur, wenn Du nicht mehr zu Hause wohnst !


    PS:der § 60 gilt erst ab morgen, bisher war es der § 64

  • Hm, ja. Also erst einmal: Ist deine Arbeitsstelle nicht oder nicht immer so, dass du regelmäßig deinen Dienst antreten könntest, mit den "Öffentlichen" erreichbar? Denn ein Auto unterhält man ja nicht nur mittels "Sprit", sondern auch durch Kfz-Versicherung (in deinem Fall ein recht hoher Beitrag, da du noch Fahranfänger bist, oder !?), selbst wenn du ein Auto deiner Eltern nutzen würdest, die dich dann als Fahranfänger melden müssten, damit du im Falle des Falles auch wirklich versichert bist. Und dann sind da noch Steuern etc. Also all das muss wirklich niemand finanzieren. Falls das vorstehend von mir Genannte aber so ist, also du deine Arbeit nicht erreichen kannst von zu Hause aus ohne Kfz, "dann" kannst du dir eine Wohnung in angemessener Größe möglichst nehmen, von der aus du den Betrieb erreichst. (Fahrwege übrigens sind - auch in Ausbildung - bis zu 2 Std. pro Strecke zumutbar gem. Vorlagen).


    Du würdest dann - je nach Einkommen der Eltern etc. - auch BAB (ergänzend) erhalten und kannst unter Umständen auch eine Zuzahlungsbefreiung (Krankenkasse) beantragen, für die du im Normalfall 2 %, wenn aber eine chronische Erkrankung vorliegt, 1 % aufbringen musst. Dies betrifft die Praxisgebühren, Zuzahlung zu verordnungspflichtigen Medikamenten, Kuren, Krankentransporte und so weiter. Diese Befreiung kann man vor, während oder zeitnah nach dem lfd. Kalender beantragen und erhalten, also in dem Fall, wenn man errechnet hat, ob es sich für einen lohnt.


    Diese Angaben kann ich so ziemlich genau machen. Meine Tochter hat im vergangenen Jahr ein Studium an der TU Berlin begonnen und nach dem ersten halben Jahr festgestellt, dass sie eher prakt. tätig sein muss. Sie macht nun eine Ausbildung, erreicht ihre neue Arbeitsstelle aber nicht immer mit den Öffentlichen, weil wir ziemlich abseits wohnen und sie - natürlich - kein Auto unterhalten kann. Daher darf sie eine eigene Wohnung haben, denke ich (hatte sie wg. Studium TU sowieso seit einigen Monaten) und wird auch BAB erhalten. Zuzahlungsbefreiung 1 % ist auch klar, da chron. krank.


    Falls all das bei dir nicht zutrifft, du aber eine eigene Wohnung möchtest und - oder brauchst, kannst du noch versuchen, Wohngeld zu erhalten.