ALG2 Auszahlung per Scheck

  • Hallo liebe Community.


    Ich bzw. meine Eltern haben eine Person aufgenommen, die letzten Monat fristlos gekündigt wurde (Firmenauflösung) und daher ab dem 01.04.2012 arbeitslos ist. Da die Person leider keine Einkünfte mehr hat und keinen Halt, habe ich die Person solange bei meinen Eltern "untergebracht". In der alten (privaten) Wohnung, wo er vorher gewohnt hatte, konnte er zudem auch nicht mehr weiterleben, da die Hauseigentümerin das Haus zum 01.04.2012 verkauft hatte. Somit wäre die Person mehr oder weniger auf der Straße gelandet. Nun zum eigentlichen "Problem". Die Person hat am kommenden Donnerstag einen Termin beim Jobcenter, wegen einem ALG 2 Antrag. Er hat mein altes Zimmer zum Leben bekommen und wirtschaftet sich mit dem letzten Lohn (keine 200EUR, Teilzeit) mehr oder weniger. Da er aber ein neuen Personalausweis beantragen musst, Passfotos, Fahrkarte und Lebensmitteln kaufen musste für sich, waren die keine vollen 200EUR letzten Monat leider schon weg. Nun steht er mit 0EUR da und lebt so gesagt auf den Kosten meinen Eltern. Wenn er am Donnerstag den Antrag auf ALG 2 stellt und genehmigt wird (was eigentlich gar kein Problem sein sollte), bekommt er aber erst spätestens am 30.04.2012 sein Geld. Wäre es denn möglich, dass er am Donnerstag schon einen Scheck bekommt, sodass er sich wenigstens für diesen Monat über Wasser halten kann und nicht auf den Kosten meinen Eltern leben muss?



    Grüße

  • Natürlich kann Dein Bekannter Antrag auf einen "Vorschuss auf zu erwartende Leistungen" stellen, allerdings muss er dem Jobcenter schon die Möglichkeit einer Anspruchsprüfung einräumen. Am Donnerstag Antrag stellen und gleich Geld mitnehmen, wird daher nicht stattfinden.

  • Was muss dazu denn noch zusätzlich geprüft werden? Wenn meine Mutter dem Sachbearbeiter sagt, dass sie ihn langfristig nicht aus eigener Tasche finanzieren kann und die Person es bestätigt, was auch nicht gelogen ist, ist dementsprechend kein Geld zur Verfügung, wozu die Person diesen Monat leben kann.

  • @ Gawain - wo ein Wille ist ist auch ein Weg, gehen tut sowas, ich habe schon erlebt das ein SB den Antrag nach 35 Minuten fertig bearbeitet hatte, und auch eine Vorschuss-Zahlung ist daher ohne weiteres machbar - Personalausweis ist allerdings erforderlich! Man kann aber einen Vorläufigen PA bekommen, auch das habe ich schon auf dem Amt erlebt.


    Was mir mehr Gedanken bereitet ist die "Verspätete" Arbeitslos-Meldung - jeder sollte wissen das eine Arbeitslos-Meldung umgehend zu erfolgen hat damit keine Sanktionen eintreten, dies sehe ich nicht gegeben, es sei denn es handelt sich um einen zuvor vergebenen Termin vom Job - Center. Und mit diesem Versäumnis können auch alle weiteren Ansprüche erst einmal hinfällig werden. Ganz ehrlich ich verstehe sowas nicht, das Wichtigste ist sich umgehend Arbeitsuchend zu melden!!! Da lasse ich mich doch nicht auf irgend´welche Termine vertrösten!

  • Die Person ist, aufgrund das Haus verkauft wurde und die Sachen gepackt werden musste, zu meinen Eltern gezogen und hat sich im Anschluss persönlich beim Jobcenter gemeldet (letzten Monat noch!). Dadraufhin folgte letzte Woche ein Anruf und bekam diese Woche ein Termin. Eine verspätete Arbeitslosenmeldung sehe ich in meine Augen nicht. Die Kündigung kam, ebenfalls die Mitteilung, dass das Haus verkauft wurde, packte die Sachen und zog zu meine Eltern und wandte sich beim Arbeitsamt bzw. bei uns das Jobcenter.

  • @ Kaffeelöffel -

    Zitat

    und hat sich im Anschluss persönlich beim Jobcenter gemeldet (letzten Monat noch!)


    das ist sehr gut , dann achtet bitte darauf das diese Datum auch als Datum festgehalten wird ab wann der Leistunganspruch besteht, denn aufgrund der Terminvergabepraktik in den Job-Centern darf dem Hilfeersuchenden kein Nachteil entstehen!
    Ansonsten so verfahren wie ich es geschrieben habe um Vorschussleistung ersuchen> !!!

  • Er war am 26.03. (Montag) dort, die am Empfang hatten ein Ticket geschrieben und am 27.03.2012 (Dienstag) kam dann der Termin telefonisch für den 05.03.2012 (Donnerstag). Leistung wird er dennoch aber erst ab dem Monat April bekommen, weil er erst ab dem 01.04.2012 arbeitslos ist oder sehe ich das falsch?


    Uns allen geht es auch nur dadrum, dass er nun zeitnah Geld bekommt, damit er diesen Monat sich Lebensmitteln kaufen kann.

  • Zitat

    wo ein Wille ist ist auch ein Weg, gehen tut sowas


    Vom Prinzip her schon, aber von der Praxis her eher unwahrscheinlich. Es soll nur nicht der Eindruck entstehen, der Antragsteller hätte einen Rechtsanspruch darauf sofort Geld zu bekommen!


    Zitat

    Was muss dazu denn noch zusätzlich geprüft werden?


    Ich bitte Dich, da könnte ja jeder kommen und sogleich die Hand aufhalten! Wichtig ist, dass Dein Bekannter auch unter der Adresse Deiner Eltern einwohnermeldeamtlich gemeldet ist und bis Donnerstag einen gültigen Personalausweis vorlegen kann. Für alles Weitere drücke ich euch die Daumen! ;)

  • Zitat

    , da die Hauseigentümerin das Haus zum 01.04.2012 verkauft hatte. Somit wäre die Person mehr oder weniger auf der Straße gelandet.

    Hierzu möchte ich mal bemerken, das der Hauserwerber ihn nicht grundsätzlich vor die Tür setzen kann. Da ihm die Situation hinsichtlich des erworbene Objektes bekannt ist muss ein Eigenbedarf vorliegen, und das ist nicht selten überhaupt nicht der Fall. Hier wird bisweilen versucht zu konstruieren indem man vorgibt dieser läge schon dann vor wenn man den eigenen Kindern dieses Haus zum Wohnen gekauft hätte und selsbt dann ist nicht unbedingt ein Eigenbedarf gegeben ! Also nicht sofort die Flinte ins Korn werfen wenn man aus diesem Grund eine Kündigung erhält sind fristlose Kündigungen aus diesem Grunde sehr oft sogar unzulässig !