Beistandschaft überhaupt noch hilfreich?

  • Hallo Forum!


    Frage: mein Sohn ist 16, ich erhalte erst seit zwei Jahren regelmässigen unterhalt vom Kindsvater, aufgrund vieler Verfehlungen von ihm. Er ist nun seit 5 Jahren in Privatinsolvenz, seit zwei Jahren zahlt er regelmässig 334 Euro.


    Bisher war mir die Beistandschaft nie wirklich nützlich. Viele Vorgänge wurden abprubt abgebrochen, Nachfrage nie beantwortet. Es gab viel Zuständigkeitswechsel.
    Aktuell hab ich ein Schreiben wieder mal erhalten. Ob man die Einkommensverhältnisse prüfen solle, was seit 2008 gezahlt wurde (letzte Anfrage vom Amt, dem nie eine Untersuchung folgte), und welches Wissen ich habe. Ob ich die Beistandschaft noch in Anspruch nehmen möchte.


    Ich weiß jetzt nicht, was ich für Vorteile habe oder auch Nachteile. Was bedeutet es für mich, wenn ich verzichte? Und bekomme ich den Unterhaltstitel, den sie scheinbar haben, dann automatisch auf mich über? Sind eigene Schritte usw. mit einem Anwalt sehr teuer? Aber vielleicht besser vertreten?


    Was könnt ihr mir raten?


    Vielen Dank schonmal!


    LG Sorry

  • @ Sorry - so richtig kann ich Dir zu dem Thema auch nichts sagen, denke das wird eher einer mit Erfahrungen vom Jugendamt oder Familienrecht beantworten können. Was ich aber inzwischen über Behörden weis, ist das selbst wenn man Dir Zusagen macht hinsichtlich eines Zusammenwirkens bei Forderungen Du auf das Wort von denen absolut nichts geben kannst. Ich hatte einen Titel gegen einen früheren Arbeitgeber den die Kommune der Kreis Heinsberg aufgrund von Rückforderungen gegen mich vollstrecken wollte, zuvor hatte ich aber keine Unterstützung auch nicht in rechtlicher Form als es darum ging in wieweit ich einen Titel gegen einen Arbeitgeber vollstrecken konnte der angibt seinen Firmensitz nicht in Deutschland sondern in den Niederlanden zu haben der Laden heißt Toytrade und importiert aus China Produkte die in den Niederlanden eingelagert werden wegen der Verzollung. Gegen diesen AG hatte ich noch Lohnforderungen per Gerichtsurteil erwirkt. Was dann meine Forderungseintreibung anging, kam vom Amt nichts, solange nicht bis ich das Urteile bei Gericht auf EU Recht erweitern lies und auch einen NL-Gerichtsvollzieher gefunden hatte, da kam dann plötzlich von Amtswegen das Bemühen um die Eintreibung. Meinem Interessen den gesamten Betrag zu Pfänden wurde mir dann mündlich von der zuständigen Mitarbeiterin auch zugesagt und ich habe dann meine Titel zur Verfügung gestellt und in der Folge feststellen dürfen das eine Zusage von einem Amt nichts wert ist. In der Folge wurde mir sogar vom Dezernatsleiter gedroht dies in der Öffentlichkeit nicht so darstellen zu dürfen, was wie man sieht mir am A....wertesten vorbei geht, das habe ich ihm dann auch in einer e-Mail entsprechend geantwortet und in der Zwischenzeit mache ich diese Sauerei auch immer wieder publik. Mir war das jedenfalls eine Lektion und auf Deine Frage bezogen denke ich das Du da sehr vorsichtig sein solltest was Zusagen vom Amt betrifft , auf den kosten bleibst Du letztlich hängen, Hauptsache die bekommen Ihren Teil und wenn Du dann der Dumme bist interessiert es die recht wenig.


    Zitat

    ich erhalte erst seit zwei Jahren regelmässigen unterhalt vom Kindsvater, aufgrund vieler Verfehlungen von ihm.

    Ich kann das nicht beurteilen in wieweit Deine Vorwürfe diesbezüglich berechtigt sind, möchte aber mal zu bedenken geben, das nicht immer alles so ist wie Du es Dir vielleicht denkst oder wünschst. Es wird immer schnell gesagt das der Mann dieser oder jener Verpflichtung nicht nachkommt und behaupte einfach mal vor dem gleichen Problem stünden die Frauen sicherlich auch oftmals würden den Vatern mehr zugetraut auch den gemeinsamen Nachwuchs versorgen zu können, hier besteht doch immer noch eine sehr altmodische Familienpolitische Grundhaltung bei den Richtern, wenn es um das Zutrauen geht welcher Elternteil dafür kompetenter ist!
    Aussagen wie die von Dir sind schnell dahin gesagt, aber oftmals auch nicht sehr fair und für viele Frauen auch eine Art der Abrechnung und Bewältigung eines mit verursachten Problems!

  • @ ´Horst!


    Mit dem Amt muss ich dir wohl beipflichten. Bei mir war es eine lange Zeit so, dass man auf die Rückstände geachtet hat, die das Amt noch erhalten sollte, so wie du sagst, wenns um ihre Angelegenheit geht, sind sie schnell gewesen. Allerdings muss ich eine Person davon ausnehmen. Sie hat sich gekümmert, nicht locker gelassen und auch eingefordert was einzufordern war und auch an mein Kind bzw. mich als Vertretende weitergegeben.


    Was du zuletzt geschrieben hast, kann ich schon irgendwie auch nachvollziehen, da ich einem sozialen Beruf arbeite, aber da ich da völlig anders denke und ich der meinung bin, egal aus welchem Grund ein Kind auf die Welt kommt, wenn es hier ist, hat es ein Recht zu leben, und möglichst besser und anders als die Eltern, wenn diese große Probleme haben. Sonst gibt man doch alles nur weiter und das kann sehr gesellschaftsschädigend sein,.


    Was die Erziehungskompetenz angeht, teile ich deine Meinung, Männer können das genauso gut und auf ihre Art gut, wie Frauen. Bei uns stand das nie zur Debatte, ich war von Beginn an alleinerziehend, ein Interesse am Kind bestand bei ihm nicht.


    Das Jugendamt hat mir geschrieben, dass -sollte ich auf die Beistandschaft verzichten (und das ist eigentlich mein Thema hier)- ich nicht berechtigt bin z.B. auf Rückstände des Unterhalts zu verzichten, da es dem Kind zusteht. Würde ich also nun aus Rücksicht auf den Kindsvater auf etwas verzichten, aus Kolanz oder Verständnis, dann mache ich mich gegenüber meinem minderjährigen Sohn strafbar.


    Deshalb versuche ich zu überlegen, was einfach für mich einfacher ist überhaupt: das Jugendamt oder ein Anwalt für Familienrecht. Da das Jugendamt eher zu langsam und mir nicht immer nachvollziehbar arbeitet, neige ich zum Anwalt, der mir als Mandantin wenigstens sagt, was die genaue Sachlage ist und wie man vorzugehen hat. Auch die Nachteile wird er in jeden Fall dann aufzeigen. Also davon ich gehe ich mal aus..


    Wäre sehr dankbar, wenn mir noch jemand bezüglich Beistand/Unterhaltstitel und Anwalt etwas sagen könnte! Vielen lieben Dank.


    LG Sorry

  • @ Sorry - Das ist doch mal was Positives zumindest zum Thema Gleichberechtigrung von Mann und Frau und sicherlich ist es auch so das eine Vielzahl der Männer immer noch lieber auf die Arbeit geht als sich um Haushalt und Kind zu kümmern - die Urtriebe sind also auch in heutigen Zeiten immer noch nicht ganz wegzureden, wenn statt Jagd nach dem Tier jetzt durch die Jagd nach dem Geld, auch den Frauen jetzt hier mehr Chancen eröffnet sind. Was ich bedenklich finde ist die Aussage das Du von Amtswegen, wegen des Kindes, nicht auf irgendwelche Rechte verzichten kannst.


    Zitat

    Das Jugendamt hat mir geschrieben, dass -sollte ich auf die Beistandschaft verzichten (und das ist eigentlich mein Thema hier)- ich nicht berechtigt bin z.B. auf Rückstände des Unterhalts zu verzichten, da es dem Kind zusteht. Würde ich also nun aus Rücksicht auf den Kindsvater auf etwas verzichten, aus Kolanz oder Verständnis, dann mache ich mich gegenüber meinem minderjährigen Sohn strafbar.


    Also haftbar würde ich ja noch verstehen, aber strafbar kann ich mir nicht wirklich vorstellen, bin aber auch mal auf weitere Aussagen zu dem Thema gespannt!

  • @ Horst. Na das ist doch ganz klar! Ich kann ja nicht im Namen des unterhaltsberechtigten Sohnes einfach auf Geld verzichten, dass IHM gesetzlich zusteht! Zumal das Jugendamt auch noch den Unterhaltstitel hat.Ist auch nciht in Ordnung, das Geld steht ja dem Kind zu und als gesetzlicher Vertreter und Sorgeberechtigte muss ich mich auch für das Wohl des Kindes einsetzen und nicht für meine persönlichen oder die persönlichen Interessen des Kindsvaters. Dann bräuchten wir ja auch kein Unterhaltsrecht, wenn alles so rosarot laufen würde, wie es für die Kinder richtig wäre.


    Zitat

    Was ich bedenklich finde ist die Aussage das Du von Amtswegen, wegen des Kindes, nicht auf irgendwelche Rechte verzichten kannst.


    Ich verzichte dann nicht auf Rechte, sondern auf ich würde das Recht meines Sohnes in Gefahr bringen.


    Wäre schön, wenn jemand noch Antwort hat, aber eher in Bezug auf das Thema ob die Beistandschaft überhaupt für mich bzw. Sohn sinnvoll ist oder ob ich sie beende. und mir selbst den Titel besorge. Weiß aber (noch) nicht wie...


    LG Sorry

  • @ Horst. Na das ist doch ganz klar! Ich kann ja nicht im Namen des unterhaltsberechtigten Sohnes einfach auf Geld verzichten, dass IHM gesetzlich zusteht! Zumal das Jugendamt auch noch den Unterhaltstitel hat.Ist auch nciht in Ordnung, das Geld steht ja dem Kind zu und als gesetzlicher Vertreter und Sorgeberechtigte muss ich mich auch für das Wohl des Kindes einsetzen und nicht für meine persönlichen oder die persönlichen Interessen des Kindsvaters. Dann bräuchten wir ja auch kein Unterhaltsrecht, wenn alles so rosarot laufen würde, wie es für die Kinder richtig wäre.


    Wäre schön, wenn jemand noch Antwort hat, aber eher in Bezug auf das Thema ob die Beistandschaft überhaupt für mich bzw. Sohn sinnvoll ist oder ob ich sie beende. und mir selbst den Titel besorge. Weiß aber (noch) nicht wie...


    LG Sorry