Keinen Anspruch auf Mehrbetrag bei Schwangerschaft???

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem:


    Ich bin Auszubildende im 2. Lehrjahr mit geringer Lehrlingsvergütung (etwa 300€). Aus diesem Grund erhalte ich auch noch berufsausbildungsbeihilfe (340€), die mir jetzt allersdings gekürzt wurde, aufgrund meiner Schwangerschaft (jetzt 25. SSw). Seit Januar befinde ich mich im Beschäftigungsverbot. Bei der Stiftung , die mir unter die arme greift hatte ich erfahren , dass ich zwecks des Mehrbedarfes Hartz 4 beantragen muss, und den bescheid abwarten muss, um die Fördermittel der Stiftung für die Erstausstattung beantragen zu können, da erst der Staat für mich aufkommen muss. Dies habe ich auch getan.
    Nun wurde mir allerdings von der Arge mittgeteilt, dass ich den Mehrbedarf angeblich selbst bestreiten könne, da ich ja genug Geld erhalten würde.


    Hier mal zu meinen Einnahmen:


    Lehrlingsgehalt 300€
    Kindergeld 184€
    BAB 340€


    Ausgaben:


    Wohnung 100€
    Versicherungen 46€
    Benzinkosten für Fahrt zur Berufsschule (wird nicht von BAB unterstützt) 250-300€
    Unterbringung für Zeit während Berufsschule (auch nicht von BAB unterstützt) etwa 70€



    Und zum Leben, also Essen, Trinken und Kleidung benötige ich ja auch noch Geld. Ist es denn dann so, dass mir dieser Mehrbetrag nicht zusteht?


    Wäre dankbar für Hilfe

  • Noch beziehst du ja gar kein Hartz IV, da du ja dein normales Azubigehalt und BAB und Kindergeld bekommst. Das ist ja schon mehr. als du Hartz IV bekommen würdest. Daher bekommst du auch keinen Schangerenmehrbedarf. Du befindest dich ja momentan in einem Beschäftigungsverhältnis.

  • Hallo kleinebiene,


    ... Seit Januar befinde ich mich im Beschäftigungsverbot. ...


    Aufgrund des Beschäftigungsverbotes kannst Du nicht aktiv an der Ausbildung teilnehmen.

    ....
    Ich bin Auszubildende im 2. Lehrjahr mit geringer Lehrlingsvergütung (etwa 300€). Aus diesem Grund erhalte ich auch noch berufsausbildungsbeihilfe (340€), die mir jetzt allersdings gekürzt wurde, aufgrund meiner Schwangerschaft (jetzt 25. SSw). ....


    Insoweit wird in der BAB, wo ja auch die Fahrkosten zur Ausbildung berücksichtigt wurden, alle ausbildungsbedingten Anteile nicht mehr berücksichtigt; weil diese ja nun nicht mehr anfallen.
    KÜRZEN wäre also eigentlich der falsche Ausdruck.



    Trotz Beschäftigungsverbot nimmst Du an der theoretischen Ausbildung teil?
    Die dir entstehenden Kosten für den Blockunterricht sind in der BAB nicht zu berücksichtigen.

    Zitat

    § 65 Besonderheiten beim Besuch des Berufsschulunterrichts in Blockform (seit 01.04.2012)


    (1) Für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform wird ein Bedarf zugrunde gelegt, der für Zeiten ohne Berufsschulunterricht zugrunde zu legen wäre.
    *
    (2) Eine Förderung allein für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform ist ausgeschlossen.


    bis 31.03.2012 war dies auf die alten Paragraphen verteilt.

    Zitat

    § 73 Abs. 1a: Für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform wird Berufsausbildungsbeihilfe unverändert weiter erbracht.
    *
    § 64 Abs. 1 Satz 3: Eine Förderung allein für die Dauer des Berufsschulunterrichts in Blockform ist ausgeschlossen.


    Hintergrund war der Gedanke, dass Blockunterricht eine Maßnahme zur Kostenreduzierung seitens der Länder/ Kommunen ist. Erkundige Dich daher mal beim Schulamt, Schulverwaltungsamt etc. ob Dir dort nicht die Kosten erstattet werden; soweit Du trotz Beschäftigungsverbot weiterhin am Berufsschulunterricht teilnimmst. Natürlich sollte dies durch deinen Arzt bestätigt sein.



    Deine Einnahmen (824 Euro) stehen also derzeit nur Miete + Versicherung (146 Euro) gegenüber, der Rest wäre Lebensunterhalt (678 Euro).
    Um einen Mehrbedarf zu erhalten, wäre dein Einkommen deinem Regelbedarf gegenüber zustellen.
    Dein Einkommen würde hierbei teilweise noch bereinigt.
    Das übersteiegende einkommen wird dann mit dem Mehrbedarf verrechnet. Sollte dann noch eine Differenz offen sein, wäre dies dein Mehrbedarf, welcher nicht durch einkommen abgedeckt ist.
    Die Berechnung sollte jedoch auch aus dem Bescheid hervorgehen.
    Nachlesen kann man das hier ( §21 und § 27)..




    Der Mehrbedarf steht Dir nur dann zu, wenn dieser nicht durch dein (verfügbares) Einkommen sichergestellt ist.


    Evtl. kann man auf der Ausgabenseite noch was kompensieren. siehe weiter oben meine Ausführungen zum Thema Kosten Blockunterricht.
    dms

  • Zitat

    Benzinkosten für Fahrt zur Berufsschule (wird nicht von BAB unterstützt) 250-300€

    einer dieser Einsparungspunkte wird wohl hier zu finden sein, denke mal die Kosten für Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln werden nicht so hoch liegen und auch Fahrgemeinschaften sind vorstellbar!

  • einer dieser Einsparungspunkte wird wohl hier zu finden sein, denke mal die Kosten für Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln werden nicht so hoch liegen und auch Fahrgemeinschaften sind vorstellbar!



    Das Problem ist ich muss zur berufsschule über 200km fahren und dann jeden tag hin und zurück 100km knapp. Mit den öffentlichen würden die kosten auch nicht niedriger liegen bzw. die Berufsschule ist so nicht erreichbar, da auf dem Dorf liegend....



  • Hallo,


    ja ich darf weiterhin an der Berufsschule teilnehmen das wurde auch durch den Arzt der Ausbilderin und der Schule bestätigt.


    Muss ich ja jetzt noch einmal zur BAB Stelle, wenn dies neu ist, dass mir auch Leistungen für den Blockunterricht gewährt werden müssen?
    Denn bei Beginn der Ausbildung war dies ja noch nicht so. Dort wurde mir gesagt, dass der Unterricht in Blockform nicht angerechnet wird.



    Bei der Arge werde ich auf alle Fälle widerspruch einlegen, denn bis jetzt konnte ich noch nicht einmal neue Kleidung kaufen, da mir dafür einfach die finanziellen Mittel fehlen.

  • Hallo,
    ....
    Muss ich ja jetzt noch einmal zur BAB Stelle, wenn dies neu ist, dass mir auch Leistungen für den Blockunterricht gewährt werden müssen?
    Denn bei Beginn der Ausbildung war dies ja noch nicht so. Dort wurde mir gesagt, dass der Unterricht in Blockform nicht angerechnet wird.
    .....


    Ließ dir bitte meinen Beitrag nochmals genau durch.
    Zur BAB-Stelle brauchst Du nicht, weil im Rahmen von BAB vorher als auch jetzt die Kosten für die Berufsschule im Blockunterricht unberücksichtigt bleiben, und somit durch BAB auch nicht erstattet werden.


    ....
    Denn bei Beginn der Ausbildung war dies ja noch nicht so. Dort wurde mir gesagt, dass der Unterricht in Blockform nicht angerechnet wird.
    .....


    Schau mal in deinen Bescheid; wahrscheinlich hast Du die Seite 2 Dir wohl noch nicht (nie) richtig angeschaut? -steht ja auch nur Text :rolleyes:
    Dort wurde dir das bestimmt sogar schriftlich mitgeteilt.

    Zitat

    Gemäß § 73 Abs. 1a wird für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform die Berufsausbildungsbeihilfe unverändert weiter erbracht.


    Ich hatte dich vielmehr an eine andere Stelle verwiesen. Evtl. fragst Du beim nächsten Berufsschulbesuch auch dort im Sekretariat mal nach.


    Das Problem ist hierbei, herauszufinden, welche Kommune zuständig ist; die Kommune deines Wohnsitzes oder die Kommune des Standortes der Berufsschule. Anschließend wäre dann die Frage zu klären, ob und welche Leistungen dort erstattet werden.
    Die Agentur für Arbeit (BAB-Stelle) ist in keinem Fall der richtige Anlaufpunkt für diese Kostenerstattung.


    ....
    Bei der Arge werde ich auf alle Fälle widerspruch einlegen, denn bis jetzt konnte ich noch nicht einmal neue Kleidung kaufen, da mir dafür einfach die finanziellen Mittel fehlen.


    Widerspruch ist nur dann möglich, wenn Du einen Bescheid hast.
    Aus dem Bescheid geht nicht hervor, wie das berechnet wurde?
    Nur aus den hier vorliegenden Zahlen sehe ich wenig Möglichkeiten an der Einnahmeseite was zu machen, daher hatte ich dich auf die Ausgabenseite versucht zu lenken, und dort eine Minimierung herbeizuführen.


    Widerspruch ist innerhalb eines Monats einzulegen, sollte auch in dem Bescheid des JobCenters stehen.
    dms


  • Hallo,


    ja jetzt hab ich es noch einmal richtig gelesen.


    Also auf dem Bescheid steht keine Berechnung, sondern nur dass ich das aus eigenen finanziellen Mitteln stämmen könnte. Das war auch nur ein einfacher Zettel.


    Ja das mit dem Widerspruch steht da drin.