ARGE stelZahlung ein, weil ich Unterlagen meines Ex-Lebenspartners nicht ein reiche

  • Hallo, Ich habe folgendes Problem, ich bin seit ungefair 8 Monaten von meiner Lebensgefährtin getrennt, habe seit dem meine Eigenne Wohnung und nun auf einmal habe ich ein schreiben bekommen vom Amt, das eine Annonyme anzeige vorliegt das ich noch immer bei oder mit meiner Ex-Partnerin lebe. Dies ist aber nicht so, wir leben getrennt, wir haben ein freundschaftliches verhältnis und ich bin recht viel dort weil ich sehr oft auf meine 2 Jährige tochter aufpasse wärend mein Ex Partner auf arbeit ist. Ich Verbringe wärend ich auf meine Tochter aufpasse einige zeit in der Wohnung meiner Ex Partnerin, da ich in meiner Wohnung meiner Tochter nichts bieten kann weil ich dort einfach kein spielzeug oder der gleichen habe. Wenn schönes Wetter ist sind wir natürlich draussen.


    Das Amt wollte sich meine Wohnung anschauen ohne ein Termien mit mir zu vereinbaren, da ich das nicht wollte, aus dem grund weil es mir Peinlich ist jemanden in diese WOhnung zu lassen und ihm zeigen muss wie ich lebe, habe ich das verneint. Aber wenn ich jetzt so drüber nach denke, war das sicher falsch und ich hätte sie mal lieber rein lassen sollen, damit sie sehen das ich dort in der Wohnung auchwirklich lebe.


    Jetzt habe ich ein schreiben bekommen, das die Zahlung ganz eingestellt wird, weil ich die Unterlagen meiner Ex-Partnerin und meiner Tochter nicht eingereicht habe. ABerich seh da auch nicht die Notwendigkeit für da ich mit ihr in keinster weise eine beziehung führe oder der gleichen, wir sind einfach nur gute freunde und haben eine Tochter zusammen für die ich da bin und auch sein will.


    Was soll ich jetzt tun ? Habe diesen Monat auf grund dessen keine MieteZahlen können und für diverse andere rechnungen musst ich mir jetzt auchschon Geld Leihen. Wenn das so weiter geht habe ich nur ein riesen schuldenberg, mit viel pech verlier ich dadurch auch noch die Wohnung. Ganz erlich, mag jetzt übertrieben sein aberich habe angst um meine existens


    danke für eure hilfe und eure antworten

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    Jetzt habe ich ein schreiben bekommen, das die Zahlung ganz eingestellt wird, weil ich die Unterlagen meiner Ex-Partnerin und meiner Tochter nicht eingereicht habe. ABerich seh da auch nicht die Notwendigkeit für da ich mit ihr in keinster weise eine beziehung führe oder der gleichen, wir sind einfach nur gute freunde und haben eine Tochter zusammen für die ich da bin und auch sein will.
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    Auf welche Paragraphen beruft man sich in dem Schreiben?
    Steht da irgendwas von Leistung entzogen /entziehen?


    dms

  • Ausschnitt aus dem schreiben:


    Die Hilfebedürftigkeit ist ohne diese Unterlagen nicht Festzustellen.


    Dadurch sind Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen und haben die Aufklärung des Sachverhaltes erheblich erschwert. Die Anspruchsvoraussetzungen können deshalb nicht geprüft werden. Grundlage für diese Entscheidung sind die §§ 60 und 66 SGB 1



    Wie ich aber oben schon erwähnt habe, bin ich aber mit ihr in keiner beziehung und wohne auch nicht bei ihr ich besuche lediglich Täglich mein Kind und passe auf meine Tochter auf wärend meine Ex Partnerin arbeiten ist.
    Darum weiss ich nicht was die mit den unterlagen von meiner Ex partnerin wollen.


    Dazu kommt noch, das ich mit dem schreiben von 20.04.2012 bis 02.05.2012 zeit hatte die unterlagen ein zureichen aber das schreiben in dem steht das die Zahlungen eingestellt werden wurde schon am 27.04.2012 geschrieben.


    Da kann doch irgend was nicht richtig sein. Da ich aber kein plan habevonden ganzen § und so weiter hoffe ich hier mal auf hilfe wenn möglich vieleicht auch mit paragrafen wo ich esden nmal selber nach lesen kann.


    danke an alle für eure hilfe

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    Da kann doch irgend was nicht richtig sein. Da ich aber kein plan habevonden ganzen § und so weiter hoffe ich hier mal auf hilfe wenn möglich vieleicht auch mit paragrafen wo ich esden nmal selber nach lesen kann.


    danke an alle für eure hilfe


    Die Lösung sollte in den von dir genannten Paragraphen liegen. Außerdem schau dir mal den § 65 SGB I an, der könnte hier entscheidend sein.


    wenn du gelesen hast kannst Du dich ja nochmal melden.


    dms


    Nur so am Rande, seit eurer Trennung, welche das JobCenter akzeptiert hat (?), erhaltet ihr beide ALG II weiterhin? Jeder in seiner eigenen BG?

  • Ja ich habe es bekommen bis jetzt zu diese geschichte


    Meine ex partnerin war die ganze zeit in arbeit, wärend wir zusammen gelebt haben und auch jetzt noch wo wir getrennt sind.
    Also sie bezieht kein Arbeitslosengeld 2

  • @ Mike K - Mal zu einigen Aussagen von Dir,

    Zitat

    Meine ex partnerin war die ganze zeit in arbeit, wärend wir zusammen gelebt haben und auch jetzt noch wo wir getrennt sind.
    Also sie bezieht kein Arbeitslosengeld 2

    dazu das Kind, da geht gar nichts mit 2 BG's oder einer BG der sie nicht zugerechnet werden kann, das ist einfach nur Quatsch - Ihr habt ein gemeinsames Kind und das Amt hat, wenn es euch Leistungen bewilligt hat, auch als solches daraus nur eine BG ermitteln können. In dieser wurde dann das Einkommen Deiner Ex mit verrechnet!


    Kann es sein das Du den Auszug Deiner Ex dem JC nicht gemeldet hast?


    Wenn das Amt unangemeldet erscheint um sich einen überblick über Deine Lebenssituation zu machen, solltes Du natürlich Deiner Miitwirkungspflicht nachkommen, unangemeldet zu erscheinen ist natürlich keine schöne Sache aber es scheint ja so das die einen begründeten Verdacht hatten, frage mich aber, warum die da nicht bei deiner Ex geprüft haben ob Du da lebst, sondern bei Dir diese Überprüfung sein musste. Letztlich war es sicher ein Fehler !


    Mach folgendes, gehe nochmal zum SB und erkläre zur Niederschrift den Sachverhalt und auch das es Dir unangenehm war sei an besagtem Tag in die nicht aufgeräumte Wohnung zu lassen, dann ist das Aktenkundig. Sollte dann von Amtswegen kein Entgegenkommen signalisiert werden musst Du zum Amtsgericht gehen dort zu einem Rechtsfleger und Dir einen Beratungsgutschein für eine Anwaltliche Hilfe geben lassen, dann zu einem Rechtsanwalt der sich mit ALG II auskennt und der soll das JC anschreiben und ein Eilverfahren einleiten, da Du sonst ganz ohne Geld da stehen wirst!

  • wenn ich hier zwischen den Zeilen lese, dann halte ich den Daumen runter!:mad:


    Das muss nicht sein, lacki; aber es kann sein.:confused:


    Wie ich das bisher sehe:


    Hallo, Ich habe folgendes Problem, .... nun auf einmal habe ich ein schreiben bekommen vom Amt, das eine Annonyme anzeige vorliegt das ich noch immer bei oder mit meiner Ex-Partnerin lebe. ....


    Das Amt wollte sich meine Wohnung anschauen ohne ein Termien mit mir zu vereinbaren, da ich das nicht wollte... habe ich das verneint. ....


    Jetzt habe ich ein schreiben bekommen, das die Zahlung ganz eingestellt wird, weil ich die Unterlagen meiner Ex-Partnerin und meiner Tochter nicht eingereicht habe. .....
    ....


    Ich gehe mal davon aus, dass der TE auf das erste Schreiben nicht reagiert. Für das Amt hat sich somit der Vorwurf "scheinbar" bestätigt, da er keine plausible Gegenäußerung abgegeben hat. Der bestehende Verdacht wurde erhärtet dadurch, dass eine unangemeldete Wohnungsbesichtigung verweigert wurde. Das Gute an dieser Tatsache ist noch, dass er also bei einer unangemeldeten Kontrolle tatsächlich dort angetroffen wurde, wo er laut Leistungsverlauf und entgegen der anonymen Anzeige sein sollte.
    Ob ein unangemeldeter Zutritt zur Wohnung zu gewähren ist, wäre noch zu ergooglen.


    Was hat das Amt bis jetzt?
    -eine anonyme Anzeige, wonach evtl. die Wohnung nur zum Schein genommen wurde
    -eine Entkräftung seitens des Leistungsempfängers liegt nicht vor, er hat vorgezogen, auf die Vorwürfe
    nicht zu antworten
    -eine Wohnungskontrolle, welche Anhaltspunkte liefern könnte, wurde verweigert


    Anscheinend stand aber in dem ersten Schreiben mehr drin:

    Ausschnitt aus dem schreiben:


    Die Hilfebedürftigkeit ist ohne diese Unterlagen nicht Festzustellen.


    Dadurch sind Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen und haben die Aufklärung des Sachverhaltes erheblich erschwert. Die Anspruchsvoraussetzungen können deshalb nicht geprüft werden. Grundlage für diese Entscheidung sind die §§ 60 und 66 SGB 1
    ......
    Dazu kommt noch, das ich mit dem schreiben von 20.04.2012 bis 02.05.2012 zeit hatte die unterlagen ein zureichen ....


    Er war also mit dem Schreiben informiert wurden, dass aufgrund einer anonymen Anzeige davon ausgegangen werden muss, dass er weiterhin mit der (Ex-) Freundin eine mehr als nur freunschaftliche Beziehung weiterhin pflegt. (die Trennung ist wohl nur pro Forma gewesen:cool:) Insoweit wurden die Einkommensunterlagen zur Neuberechnung abgefordert.


    Was hat das Amt bis jetzt?
    -eine anonyme Anzeige, wonach evtl. die Wohnung nur zum Schein genommen wurde
    -eine Entkräftung seitens des Leistungsempfängers liegt nicht vor, er hat vorgezogen, auf die Vorwürfe
    nicht zu antworten
    -eine Wohnungskontrolle, welche Anhaltspunkte liefern könnte, wurde verweigert
    -Einkommensunterlagen wurden nicht vorgelegt


    Logische Konsequenz

    Ausschnitt aus dem schreiben:


    Die Hilfebedürftigkeit ist ohne diese Unterlagen nicht Festzustellen.


    Dadurch sind Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen und haben die Aufklärung des Sachverhaltes erheblich erschwert. Die Anspruchsvoraussetzungen können deshalb nicht geprüft werden. Grundlage für diese Entscheidung sind die §§ 60 und 66 SGB 1
    ....


    Die Frage ist nun, nur ausgehend von dem was er hier geschrieben hat, ist er befugt, Unterlagen über welche er deFacto keine Verfügungsgewalt und /oder Zugriffsrecht hat, an das Amt weiterzuleiten. Hier kommt der von mir erwähnte Paragraph ins Spiel.
    Aber die Zahlungsverzögerung muss er sich dann trotzdem ankreiden lassen, weil er ja eine evtl. Unmöglichkeit dem Amt hätte mitteilen können.


    Je nachdem, wie man sich nun positioniert, hätte dies Auswirkungen auf die nächsten Schritte hinsichtlich möglicher Argumente.


    Andererseits sollte der TE sich vor Augen halten, wenn hier etwas dran ist, an den Vorwürfen,
    dann kann es sein, dass er das Beste noch vor sich hat incl. Rückforderung des bisherigen ALGII.


    ...Da kann doch irgend was nicht richtig sein. Da ich aber kein plan habevonden ganzen § und so weiter hoffe ich hier mal auf hilfe wenn möglich vieleicht auch mit paragrafen wo ich esden nmal selber nach lesen kann.


    danke an alle für eure hilfe


    Nun warten wir mal ab, ob überhaupt noch was kommt. Ausgehend, dass es keine Nachrichten zwischen
    den Zeilen gibt (lacki lässt grüßen), habe ich seinem Wunsch entsprechend ihm noch einen
    weiteren Paragraphen benannt, da er ja "es denn mal selber nachlesen" wollte.


    dms


    wenn ich hier zwischen den Zeilen lese, dann halte ich den Daumen runter!:mad: