Eingliederungsvereinbarung

  • Hallo,


    leider finde ich keinen anderen Bereich, wo ich dieses Thema posten kann.


    Ich habe gestern per Post meine neue Eingliederungsvereinbarung bekommen und soll diese nun unterschreiben und zurücksenden, ABER ich bin damit nicht einverstanden, bzw steht dort drin ein Punkt, der für mich unverständlich ist...


    Ich erhielt die neue EGV nach einem Telefonat mit meinem Bearbeiter und dachte eigentlich das alles geklärt seiund diese zu meinen Gunsten ausfällt, stattdessen habe ich das nächste Problem und muss mich noch in einem erkrankten Zustand damit befassen und rumärgern.


    Ich bin seit letztem Jahr permanent krank geschrieben und mein Bearbeiter weiss auch warum und weshalb und bisher habe ich immer meine Pflichten erfüllt, mich beworben usw und dieses dokumentiert und eingereicht.
    Nun ist es aber wirklich so, dass ich dauerhaft krankgeschrieben bin und keine Besserung in nächster Zeit zu erwarten ist und jetzt soll ich mich weiterhin bewerben, dieses dokumentieren und einreichen.


    Wie soll, bzw kann ich mich aber bewerben, wenn ich weiss das ich noch krank geschrieben bin, werde usw? Ist doch völliger Schwachsinn und wenn ich dieses unterschreibe, setze ich mich doch selbst in die Nesseln. Was soll ich nun machen??????????????????

  • Dann solltest Du Deinen SB mal schriftlich darauf hinweisen, dass Bewerbungen bei Dir derzeit keinen Sinn machen, da Du jedes sich daraus ergebende Vorstellungsgespräch bzw. jede sich daraus ergebende Arbeitsstelle ausschlagen müsstest.
    Im Übrigen gehörst Du, wenn Du schon länger als 6 Monate krankgeschrieben bist und dieser Zustand auf unabsehbare Zeit anhalten wird, nicht zum Jobcenter sondern zum Sozialamt.


    Gawain

  • @ Sanita - Warum heißt eine Eingliederungsvereinbarung wohl Vereinbarung und nicht Bestimmung !?????????


    Ich habe in all den Jahren bisher zu Beginn die EV nicht unterzeichnet bis unser korrupter Gesetzesapparat per Nachbesserung beschlossen hat das man diese grundsätzlich zu unterzeichnen hat um einen Leistungsanspruch zu erhalten.
    Nun, wo steht denn in diesen gesetzlichen Bestimmungen, das Du diese mit "Deiner Zustimmung" zu unterzeichnen hast !????


    Schaltet doch mal alle euer schlaues Köpfchen ein und stellt euch die Frage was alles eine Vereinbarung beinhaltet !?


    Kann ja wohl nicht angehen, das der einen Seite konkrete Regelungen auferlegt werden und die andere Partei belangloses Wischi Waschi und Standards zum Besten gibt und ich gezwungen sein soll diesen Mist zu unterzeichnen und das auch noch mit Zustimmung!


    Macht doch einfach vor dem Wort "einverstanden" ein " * " und führt dann unter dem Text dieses Sternchen erneut auf und schreibt dort hinzu " absolut nicht" und dann könnt Ihr doch guten Gewissens den ganzen nichts bringenden und garantierenden Müll mit eurer Unterschrift versehen!


    Wenn der SB dann schluckt und eine Erklärung haben will, stellt ihm doch mal die Gegenfrage was der ganze Humbug denn bringen soll! Ich habe zudem grundsätzlich etwas gegen HARTZ IV und es steht mir zu dieses immer wieder zum Ausdruck zu bringen insbesondere wenn mir nichts bewirkende Floskeln nur Nachteile und keine Erfolge und Garantien bringen!


    Ich denke einfacher kann man so ein dummes Thema doch gar nicht vom Tisch bekommen!