2007 Reform um leichter Unterhalt im Ausland eintreiben zu koennen?

  • was soll denn das für eine Reform sein !? Die Fragestellung ist so doch wohl voll für den Allerwertesten, einzig das es um die Beitreibung von Unterhalt gehen soll kann man hieraus schließen aber welche Reform meinst Du? Die das ein Urteil welches in Deutschland gefällt wird durch einen Antrag beim Gericht zur Vollstreckung dann auch auf Länder die dem EU Abkommen beigetreten sind, einen Titel erlassen zu können? - Wenn, dann ja , das funktioniert auch in der Praxis ! Zumindest was das Handling des GV betrifft kann ich das für einen anderen Bereich bestätigen - muss also nicjht unbedingt um Unterhalsforderungen gehen!

  • So wie es zunächst aussieht nicht denn in der Auflistiung befinden sich die meisten Bundesstaten der USA, Canada's und Südafrika, da aber die Europäischen Länder scheinabar alle vertreten sind - lediglich für Yugoslawien gab es in einer noch nicht gültigen Neufassung da wohl auch noch kein Abkommen was sich mit den Beitritten aber zwischenzeitlich auch wohl auf anderem Wege erledigt haben sollte war auch noch Rhuanda in dieser Liste und England ist ja wohl auch automatisch mit enthalten. Wenn England diese Abkommen getroffen hat kann man vielleicht davon ausgehen, das dies auch für alle Commonwealth-Länder übernommen wird weil sich deren Rechtsprechung dann auch auf Abkommen mit England be´ziehen udn in diesen Bund gehört dann wiederum Australien. Mein Vorschlag einfach mal die Deutsche Botschaft in Australien googlen und dann dort die Anfrage hinschicken ob dies so ist oder ob anderweitige Abkommen mit Australien getroffen wurden, wonach dieser Anspruch geltend gemacht werden kann. Es gibt nämlich sogar Abkommen die das Seerecht beinhalten und bei dem die Eingangs genannte neuere Ausführung dies sogar mit beinhalten soll, wie gesagt noch nicht unterzeichnet! Aber wenn man schon an die Leute die auf den Schiffen der Weltmeere rumtuckern denkt dann wird sicher auch irgendetwas für Australien und Neuseeland bestehen! Deswegen mein Rat an die Deutsche Botschaft in Australien, wird wohl in Melbourne oder Sydney präsent sein (zur Not mal bei Blacky Fuchsberger nachfragen der war nämlich mal dort vor Ort zu Besuch - habs im TV gesehen) und schauen was die einem dazu antworten !

  • Hey Sissi,


    Ja ist möglich, den KU in Austalien einzufordern und zwar mit dem Urteil,Titel oder Notarurkunde dafür man nur eine Kanzlei beauftragen die sich mit einer Örtlichen Kanzlei in verbindung setzt und die kann vor Ort den Beschluss durchsetzten.