Betrug oder nicht...?

  • Ich bin seit Mitte Dezember letzten Jahres nach Baden-Württemberg gezogen. Ein Freund bot mir ein Zimmer sowie die dazugehörige Postadresse kostenlos an. Im März wurde ich Arbeitslos und beziehe seit 1. April Harz 4. Da ich keine Miete zahle also nur den Regelsatz von 374.- Euro. Da ich dort wo ich nun wohne alsbald eine Freundin gefunden habe, bei der ich mich dann zu 99% aufhielt war ich also so gut wie nie an meiner Postadresse anwesend. Nun bekommt auch mein "Freund" kalte Füsse und möchte bei einer anstehenden Befragung durch das Familiengericht aussagen, dass ich nur bei meiner Freundin wohnte. Läuft also meine Wohnsituation unter der Kategorie Betrug?


    Bitte um baldigste Antwort, euer Codiac:confused:

  • Einen Tatbestand für Betrug sehe ich da nicht, da ja für Dich keine Unterkunftskosten bezahlt wurden sondern nur die Regelleistung, welche Du bei einem Einzug bei Deiner Freundin ohnehin für 1 Jahr in dieser Höhe weiterhin bekommen hättest. Einen Verstoß gegen die Ortsanwesenheitspflicht.... ja, das könnte ich mir vorstellen, dass man Dir dieses zur Last legt.
    Aber eine Frage: Was hat dies mit dem Familiengericht zu tun?

  • Danke für die Auskunft. Das Fam.Gericht deshalb, weil meiner Freundin Exmann versucht zu intervenieren wo es nur geht. Die beiden leben in Scheidung und er und seine Anwältin versuchen jedem etwas anzuhängen, der mit ihr in Berührung kommt.

  • Wenn die Wohnung Deiner Freundin am selben Ort ist, wäre ja gewährleistet, dass Du werktäglich Deinen Briefkasten checkst, womit der Ortsanwesenheitspflicht eigentlich Genüge getan wäre. Dennoch könnte man Dich sanktionieren, da Dein Lebensmittelpunkt ja eigentlich die Wohnung Deiner Freundin ist und nicht jene, unter der Du gemeldet bist.
    Das Dein Freund bzgl. seiner Aussage bei der Wahrheit bleibt, darfst Du ihn nicht verübeln, ihm eine Falschaussage abzuverlangen, dies wäre alles andere als "Freundschaft". ;)

  • Zitat

    und er und seine Anwältin versuchen jedem etwas anzuhängen, der mit ihr in Berührung kommt.

    das ist doch legitim, denn es ist doch auch so, das der Ex ein ganzes Jahr für seine Noch-Frau wohl möglich in Unterhaltssachenblechen darf und Ihr macht Euch davon dann einen schönen Tag. Du arbeistlos und Deine Freundin vielleicht auch und er soll dann euer Lotterleben finanzieren, da würde ich auch entsprechend reagieren. Nicht umsonst spricht man ja bei einem Trennungsjahr auch davon das diese zeit beiden Lebenspartnern nochmal vor Augen halten soll warum sie eigentlich geheiratet haben und darüber hinaus auch darüber nachzudenken ob man die Trennung wirklich vollziehen will. Das dabei ein Nebenbuhler wie Du dann als Störfaktor betrachtet wird sollte Dir doch wohl einleuchten!


    Die Frage des Betruges die Du hier stellst ist für mich zudem nicht genau definiert, wem wird denn der Betrug unterstellt, Dir oder Deiner neuen Freundin, denn die könnte ja durchaus im Leistungsbezug stehen und dann wäre die Frage vom JC nicht ganz unberechtigt, wobei der Zeitraum nicht auszureichen scheint einem von beiden schon mal den vorsätzlichen Betrug anzulasten, dazu müsste man länger wie 3 Monate in einem Haushalt gemeinsam leben, alles darunter gilt eigentlich noch als Besuch!

  • Dachte mir schon, dass irgendwann eine Pauschalvermutung zu Tage tritt. Da sind noch zwei Kinder, meine Freundin bekommt keinen Unterhalt und arbeitet nebenbei in ihrem Beruf als Hauswirtschafterin. Ich versuche neben dem Aufbau meiner Selbstständigkeit zu Hause alles zu managen. Der Ex hat übrigens (nachdem er sie in der Ehe immer betrog) schon länger wieder eine Freundin. Als ich runterzog nach Baden hatte ich einen Job und erst seit April bekomme ich monatlich 374€.


    Wir haben uns eben unerwartet schnell zusammen getan, ohne einen verdammten Pfennig von dem Typ. Zudem hängt da noch ein rießiger Rattenschwanz übler Geschichten (die hier den Rahmen sprengen würden) hinten an. Lieber Horst, ich wäre mit Vermutungen etwas vorsichtiger...

  • @ codiac64 - wieso sollte ich vorsichtig sein mit Vermutungen ? In diesem Forum sind schon ganz anderes Sachen raus gekommen nachdem man mal ein wenig hinterfragt, und letztlich hast Du meine Nachfrage zum ALG II Bezug der Partnerin bis jetzt immer noch nicht beantwortet

    Zitat

    meine Freundin bekommt keinen Unterhalt und arbeitet nebenbei in ihrem Beruf als Hauswirtschafterin.

    dafür steht dann so eine Aussage im Raum - neben was denn??? Neben dem Bezug von Leistungen ? Dann wäre doch der Grund der Überprüfung gerechtfertigt oder neben einer Selbstständigkeit von der auch nicht bekannt ist ob sie der Legalität unterliegt oder nicht! Komm mir doch hier nicht mit blöden Drohungen nur weil Du Dich nicht dazu äußern magst, für mich sieht das wie Ablenkung von etwas ganz anderem aus !

  • Wer ist denn dann nun der "Angeklagte", codiac64 oder dessen Freundin? Ich lese hier nur etwas, dass der Freund von codiac64 zu dessen Wohnsituation etwas aussagen soll, also geht der Kläger doch wohl von einer "Verfehlung" codiacs aus und nicht von einer der Freundin.
    Der Punkt der Anklage ist es, der hier völlig im Dunkeln liegt, denn ich versteh noch immer nicht, warum diesbzgl. das Familiengericht angerufen wurde. :confused:

  • Natürlich bekommt sie keinen Leistungsbezug. (Gawain): Familiengericht deshalb weil der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kids fordern möchte. Da soll dann eben nur geklärt werden, wo ich mich meistens Aufhalte.


    PS: Horst, wo ist dein Problem? Frag gezielt nach und du bekommst gezielte Antworten.

  • Nachdem Du ja erst seit 7 Wochen Hartz IV beziehst, sehe ich da keine große Sache auf Dich zukommen, wenn überhaupt. Geh doch einfach mal zum Jobcenter und kläre die Situation mit Deiner Sachbearbeiterin ab, dann bist Du auf der sicheren Seite.
    Kann mir nicht vorstellen, dass das Jobcenter Dir rät, bei der Freundin einzuziehen, denn dann müssten sie ja Unterkunftskosten für Dich bezahlen ;)

  • Meine Freundin bezieht natürlich keine Leistungen vom AA. Es ist alles im grünen Bereich und hier wird von mir auch keine Anleitung zu irgendwelchen Machenschaften gesucht. Es geht lediglich darum, dass ich nicht weiß, ob ich betrogen habe, oder nicht. Wenn ich dies tat, dann wirklich Unwissentlich.


    Nochmals zum Verständnis:


    Das Familiengericht ist hier involviert, weil der Ex von meiner Freundin das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder vor Gericht einklagen möchte. Dazu muss ich lediglich als Zeuge aussagen, wo ich tatsächlich am meisten "zu Hause" bin. Und zur Beruhigung für Horst: Es geht um nichts anderes, auch wenn du nun enttäuscht bist!
    Mir wurde zugetragen (und jeder weiß ja was anderes) dass ich evtl. in Schwierigkeiten kommen könnte, wenn ich nicht hauptsächlich bei meiner Postadresse anwesend war. Deshalb versuchte ich hier informative Hilfe zu finden.
    Sollte ich da Mist gebaut haben, dann wirklich Unwissentlich. Aber da dies nicht vor Strafe schützt, werde ich die Konsequenzen tragen.


    Ich schreibe dies nun hauptsächlich für Gawain, damit das Verständnis zur Situation verbessert wird.

  • Zitat

    Ich schreibe dies nun hauptsächlich für Gawain, damit das Verständnis zur Situation verbessert wird.

    ja klar, macht ja auch Sinn immer erst später etwas aufzuklären, dann kann man sich immer schön darüber aufregen das einem andere Leute etwas unterstellen ! Wer nichts zu verbergen hat macht das ja üblicher Weise immer so ! Verfahr mal so beim Termin vor dem Familiengericht, das ist dann Deiner Glaubwürdigkeit unheimlich förderlich! Zum Glück muss man so ein Denken ja nicht begreifen! :D

  • Lieber Horst, du hast in der Diskussion gar nichts beigetragen und nicht mal bemerkt dass es mir so was von Egal ist, wie du die Dinge deutest. Such dir professionelle Hilfe. So melde mich nun wieder vom Forum ab. Gawain, dir noch vielen Dank für die Infos und machs gut.

  • Zitat

    Such dir professionelle Hilfe

    Ich weis mir schon selber zu helfen ! Und wenn Dir meine Kommentare nicht gefallen, es zwingt Dich ja keiner sie zu lesen ! :D


    Zitat

    und nicht mal bemerkt dass es mir so was von Egal ist, wie du die Dinge deutest.

    ... das können hier ja alle lesen, Hauptsache Du weist noch was Du als Nächstes tun möchtest - sonst würde ich mal zum Neurologen gehen - Alzheimer an sich selbst festzustellen, stelle ich mir doch etwas erschwerter vor ! :D