Alg 2 -> Trennung -> Miethöchstgrenze: Was nun?

  • Horst musst Du mir nicht Schreiben. Ich kenne viele von den Sklavenhändler in unserer Region, und kenne einige Arbeitnehmer die unter deren Bedingungen Arbeiten müssen und ich immer wieder Feststellen muss, wie unzufrieden diese Menschen sind. Vor allen wird die Bezahlung beklagt, für die Leistung die abverlangt wird. Ich kenne einige ausgebildete Fachkräfte, die in der tat gute Leute sind, und bis zu 3 Euro die Stunde weniger haben, wie Arbeitnehmer in festen Unternehmen.


    Die Blindgänger in den JC sind nicht immer nur diese SB. der größte Blindgänger ist der Gesetzgeber, der es ermöglicht solche Machenschaften umzusetzen. Hier Spreche ich besonders unsere Frau von der Lyeren an als Blindgänger, die von Tuten und Blasen keine Ahnung hat.

  • Leute, ob mir der überschüssige Mietanteil von meiner Regelleistung abgezogen wird oder


    ich meine Regelleistung in voller Höhe bekomme und davon selber die Mietdifferenz zahle,


    ist doch Jacke wie Schlüpfer! So oder so habe ich in beiden Fällen das gleiche Defizit! Und dafür solle ich rechtlich aufmucken?


    Damit man mich mit einer weißen Jacke abholt oder welchen Sinn soll dein Beitrag vermitteln, "Kai N"?


    Ob rechtens oder nicht, das ist doch in diesem Fall sch.. egal!

  • esadbase, ganz einfach weil es Rechtlich unzulässig ist das der Mietanteil vom Reglsatz in Abzug gebracht wird. Egal ob das Jacke wie Hose ist. der Regelbedarf, hat mit der Miete nichts zu tun. Der Regelbedarf setzt sich zusammen aus dem RBEG. Nicht enthalten sind die Mietkaution und auch keine Mietanteile. Aus dem Regelsatz ist auch zum Beispiel, die Darlehnsweise Rückzahlung der Mietkaution unzulässig.

  • ja Kai, dann halte Du Dich weiter an der Rechtsprechung auf - dem "esadbase" bringt das dann sehr viel, wie er schon selber hier richtig darstellt. Wenn sich aus Deiner Rechtsprechung ergeben würde das die darüber hinausgehende Miete in irgendeiner Form zu gewähren wäre , ja dann würde es den Leuten hier nützen - Ansonsten ist das nicht weiter wie hohles Paragraphengerite ohne Sinn und Zweck für die, die jeden € umdrehen müssen - da kann ich mich dann auch mit "turtle" austauschen das bringt dann genau soviel ! Die will ja angeblich auch nur dafür Sorge tragen das man keine Fehlauskünfte bekommt und dann in sein Unglück rennt, dabei kommen doch grade aus den Widerspruchsstellen genügend dieser Fehlauskünfte - sieht man ja an den verlorenen Gerichtsverfahren! Aber vermutlich ist Ihre Widerspruchsstelle auch die Beste im Land - so wie hier einst das Sozialamt als das Beste von NRW in der Tagespresse gelobt wurde - leider sehen die Betroffenen das dann völlig anders! Aber man verfügt sicherlich über die richtigen Statistiken um das belegen zu können!


    Die Frage ist: Bekommt man dadurch mehr Miete gezahlt oder nicht - wenn nicht steck Dir die Paragraphen und Gesetzesbücher irgendwo hin wo sie einen Nutzen haben z.B. unter den Platz wo das Schrankbein fehlt , da erfüllen die dann noch einen guten Zweck oder schenke sie der Turtle dann hat die was zum lesen, wenn sie mal wieder krank und von der Familie verlassen die Sonntagnachmittage alleine verbringen muss!

  • Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen. § 22 Abs. 4 Satz 2 SGB II


    Alleine schon aus diesen Grund, wenn das Jobcenter im glauben ist das der Mitzins zu Hoch ist, und der fehlende Mitzins wird nicht gezahlt, kann das für den Leistungsbezieher eine Kündigung Bedeuten, und dieser dadurch Wohnungslos würde. Daraus ergibt sich das solch ein Umzug erforderlich ist, und der kommunale Träger verpflichtet ist zur Zusicherung dieses abzuwenden, und nicht dadurch das der fehlende Mitzins einfach einbehalten wird aus dem gesetzlichen Regelbedarf des Leistungsbeziehers der ihm zugesichert wird um seinen Lebensunterhalt zu Sichern


    Und wie esadbase meint ist doch Jacke wie Schlüpfer! So oder so habe ich in beiden Fällen das gleiche Defizit! Und dafür solle ich rechtlich aufmucken?


    Besteht durchaus eine Berechtigung rechtlich aufzumucken !

  • Kai N, was steckt hinter deinen Kommentaren? Was verfolgst du? Mann, Mann, Mann!


    Tut mir leid aber, über die total überflüssige, keine greifbaren Vorteile bringende Aussage, "Das ist rechtlich unzulässig", könnte ich mich übergeben.


    Spielen wir mal deine verkrampfte, unsinnige Erklärung mal durch. Ich teile dem JobCenter mit oder viel besser, ich verklage die sofort ohne Vorwarnung, weil das JobCenter die überschüssige Miete von meiner Regelleistung abzieht!


    Das Sozialgericht gibt mir Recht und zwingt das JobCenter mir meine Regelleistung in voller Höhe zu zahlen. Nun bekomme ich meine Regelleistung in voller Höhe. Die Mietdifferenz bezahle ich jetzt aus meiner Regelleistung. Am Ende habe ich genau soviel Regelleistung übrig, wie wenn ich nicht geklagt und aufgemuckt hätte!


    Du würdest sicherlich so ein Gerichtsurteil umrahmen und es dir jeden Tag anschauen und nackig davor tanzen. Der Rest der Welt, würde mit so einem Gerichtsurteil, der nicht dazu beiträgt, dass man mehr Regelleistung am Ende bekommt, sich den Ar..ch abwischen!


    Kai N: "Ganz einfach, weil es rechtlich unzulässig ist."
    esadbase: "Und, was habe ich davon, wenn ich dagegen vorgehe?"
    Kai N: "Ganz einfach, weil es rechtlich unzulässig ist."
    esadbase: "Was wird dadurch anders?"
    Kai N: "Ganz einfach, weil es rechtlich unzulässig ist."


    Wow, welch eine Tat, der vor Unnütz strotzt!


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