EU-Bürger und Fiktionsbesch.

  • Hallo liebes Forum,


    für den Antrag auf Hartz4 benötigt das Jobcenter laut Brief noch eine Fiktionsbescheinigung.
    Ich werde nicht ganz schlau aus den Informationen im Netz.
    Was ist das genau und wieso wird diese benötigt?
    Eine EU-Freizügigkeitsbescheinigung habe ich bereits abgegeben.


    Ich bin EU-Bürgerin, bin hier geboren, lebe seit 30 Jahren hier, ich habe das Studium beendet, bisher nur Jobs auf Honorarbasis und warte auf einen freien Referendariatsplatz in meinem Bundesland.


    Vielen Dank
    Hunteschiffchen :)

  • Vielleicht kannst Du damit was Anfangen :


    Fiktionsbescheinigung
    Eine Fiktionsbescheinigung § 81 Abs. 4 AufenthG kann von der Ausländerbehörde an Menschen ausgestellt werden, die seit längerer Zeit mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland sind, wenn sie
    1. die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder
    2. die Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis beantragt haben.
    Diese Fiktionsbescheinigung wird von der Ausländerbehörde benutzt, um die Zeit zu überbrücken, in der die Ausländerbehörde nicht über den Antrag entscheiden kann oder will. Sie gilt dann in allen Rechten und Pflichten wie der bisherige Aufenthaltstitel.



    Erlaubnisfiktion § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG
    Wenn eine Person sich rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhält, aber (noch) keine Aufenthaltserlaubnis hat, dann kann (bei Antragstellung) die Ausländerbehörde mit der Fiktionsbescheinigung die Zeit bis zur Erteilung der aufenthaltserlaubnis überbrücken. Hierbei gilt der Aufenthalt als erlaubt: Erlaubnis - Fiktion.


    Duldungsfiktion § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG
    Wurde der Antrag nicht rechtzeitig, vor Ablauf der Frist gestellt gilt ab Antragstellung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde die Abschiebung als ausgesetzt: Duldungs - Fiktion
    Durch das Versäumen von Fristen ist es möglich, aus der Legalität herauszufallen - z.B. einen Aufenthaltstitel gar nicht verlängert zu bekommen.
    Da die Ausländerbehörden niemanden ohne irgendeinen Status wegschicken dürfen, erteilen sie eine "Duldungsfiktion". Dadurch verschafft sie sich Zeit, um alles zu prüfen bis zur Entscheidung über den Antrag. Eine Duldungsfiktion hat die gleichen Wirkungen wie eine Duldung, ist nur eine Aussetzung der Abschiebung.


    Achtung
    Eine Fiktionsbescheinigung sollte immer als ein Alarmzeichen beachtet werden. In jedem Fall ist sie nicht sicher. Eine Fiktionsbescheinigung soll nur kurzfristig und vorübergehend ausgestellt werden, tatsächlich leben manche Menschen sehr lange Zeit damit. Ausländerbehörden benutzen die Fiktionsbescheinigung auch, wenn sie (zum Beispiel nach dem Widerruf des Flüchtlingsstatus) die Ablehnung des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis in Erwägung ziehen.


    Achtung
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel, der in Schengenländern zu einem Aufenthaltsrecht führt! Nicht damit reisen!


    Wir raten: Es ist wichtig, dass man genau weiß warum die Fiktionsbescheinigung erteilt wurde, Wenn irgend etwas unklar ist, sollte man sich unbedingt beraten lassen.

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antwort. Ihren Beitrag habe ich gelesen und mich im AufenthG kurz eingelesen. Soweit ich das richtig verstanden habe, trifft dieses Gesetz auf mich nicht zu, da mein Aufenthaltsrecht, wie im 1. Kapitel, §1 (2.1) formuliert ist, nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt wird::


    ---""Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) ""
    "§ 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich"


    (2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Ausländer,


    1.deren Rechtsstellung von dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern geregelt ist, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist, ---


    Eine Bescheinigung gemäß §5 Freizügigkeitsgesetz/EU besitze ich, in dem mir bestätigt wird, dass ich zum Aufenthalt in D berechtigt bin.


    Und noch aus der EU-Gesetzgebung:
    "Recht auf Daueraufenthalt


    Jeder Unionsbürger, der sich rechtmäßig fünf Jahre lang ununterbrochen im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats aufgehalten hat, erwirbt das Recht auf Daueraufenthalt, sofern keine Ausweisungsmaßnahme gegen ihn angeordnet wurde.
    Dieses Recht ist an keinerlei Voraussetzungen mehr geknüpft und findet ebenfalls Anwendung auf Familienangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und sich fünf Jahre mit dem Unionsbürger im Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten haben. Wurde das Recht auf Daueraufenthalt gewährt, kann es nur aberkannt werden, wenn die Abwesenheit vom Aufnahmestaat zwei aufeinander folgende Jahre überschreitet.


    Unionsbürger erhalten auf Antrag ein Dokument zur Bescheinigung des Rechts auf Daueraufenthalt. Die Mitgliedstaaten stellen den Familienangehörigen, die Staatsangehörige von Drittstaaten sind, eine unbegrenzt gültige Daueraufenthaltskarte aus, die automatisch alle zehn Jahre verlängerbar ist. Sie wird innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung des Antrags ausgestellt. Die Kontinuität des Aufenthalts kann durch eines der im Aufenthaltsmitgliedstaat üblichen Beweismittel nachgewiesen werden."
    (http://europa.eu/legislation_summaries/internal_market/living_and_working_in_the_internal_market/l33152_de.htm)


    Eine Fiktionsbescheinigung, wie in Ihrem Beitrag, wird doch dann eigentlich für meinen Fall doch gar nicht benötigt, oder sehe ich das falsch?


    Vielen Dank
    Hunteschiffchen

  • Nach Ihrer Ausführung aus der Gesetzgebung des EU Rechts trifft dieses zu, dass dann eine sogenannte Fiktionsbescheinigung nicht mehr benötigt wird.


    Alleine schon aus dem Grund weil sie Hier gebohren sind, und seit 30 Jahren in der BRD Leben, ist es mir schleierhaft, dass das Jobcenter solch eine Bescheinigung haben will. So weit ich das als Laie beurteilen kann. besteht sogar bei Ihnen das Recht die Deutsche Staatsangehörigkeit zu Beantragen.


    Um Ihnen aber eine insgesamt fundierte Auskunft Geben zu können, fehlt mir die rechliche Grundlage im Europa Recht, und sehe mich außerstande Ihnen hier zu eine Fachkompetente Beratung geben zu Können. Dennoch würde ich Ihnen Empfehlen, sich an solch einer Stelle zu Wenden, die Ihnen eine Fachkompetente Auskunft Geben kann, im falle das sie weitere Bedenken haben.


    Möglicherweise kann es sein das es Menschen hier in diesen Foren Geben die das Können, wobei ich aber meine Zweifel habe.