Ausbildungsvergütung durch Arge nach Zusammenzug mit Partner

  • Hallo,


    ich möchte gerne dieses Jahr eine neue Ausbildung beginnen und habe bereits einen Arbeitgeber gefunden, der mich nach der Ausbildung auch übernehmen möchte, weil dort in zwei Jahren jemand in Rente geht. Da er sich meine Ausbildungsvergütung jetzt aber noch nicht leisten kann, möchte er gerne, dass der Ausbildungsplatz komplett vom Arbeitsamt übernommen wird. Mein Freund und ich möchten aber evtl. nächstes Jahr zusammenziehen.


    Meine Frage wäre jetzt:
    Wenn die gesamte Ausbildungsvergütung durch das Arbeitsamt getragen werden sollte, wir während Ausbildung zusammenziehen und ich den ALG2-Bezug einstellen lasse, steht mir dann noch eine Ausbildungsvergütung zu oder arbeite ich dann umsonst und muss mich selbst versichern?

  • Hallo,


    ich möchte gerne dieses Jahr eine neue Ausbildung beginnen ....


    Meine Frage wäre jetzt:
    Wenn die gesamte Ausbildungsvergütung durch das Arbeitsamt getragen werden sollte, wir während Ausbildung zusammenziehen und ich den ALG2-Bezug einstellen lasse, steht mir dann noch eine Ausbildungsvergütung zu oder arbeite ich dann umsonst und muss mich selbst versichern?


    Ist dies deine erste Ausbildung?
    Was ist das für eine Ausbildung ?


    Hallo,


    ich möchte gerne dieses Jahr eine neue Ausbildung beginnen und habe bereits einen Arbeitgeber gefunden, der mich nach der Ausbildung auch übernehmen möchte, weil dort in zwei Jahren jemand in Rente geht. Da er sich meine Ausbildungsvergütung jetzt aber noch nicht leisten kann, möchte er gerne, dass der Ausbildungsplatz komplett vom Arbeitsamt übernommen wird. .....


    Um was für einen Betrieb/ Fabrik/ Meisterei handelt es sich
    Wie lange ist die Ausbildungszeit? ( 2 Jahre, 3 Jahre,..)


    ....
    Meine Frage wäre jetzt:
    Wenn die gesamte Ausbildungsvergütung durch das Arbeitsamt getragen werden sollte, wir während Ausbildung zusammenziehen und ich den ALG2-Bezug einstellen lasse, steht mir dann noch eine Ausbildungsvergütung zu oder arbeite ich dann umsonst und muss mich selbst versichern?


    Grundsätzlich ist bei betrieblicher Ausbildung eine Ausbildungsvergütung zu zahlen und die Beiträge zur SV, wie bei einem normalen Arbeitnehmer, zu zahlen.
    Es gibt Varianten, wo dem ArbG die Ausbildungsvergütung und/ oder SV-Beiträge erstattet werden.
    Auch noch andere Modelle gibt es.
    Allerdings sind weder die Voraussetzungen noch die Optionen erkennbar, daher habe ich ergänzende Fragen gestellt.


    dms

  • Erstmal vielen Dank für Deine Antwort!
    Es wäre die zweite Ausbildung, da ich meinen ersten Beruf nicht mehr ausüben kann (vom AA bestätigt), neue Ausbildung wäre als Bürokauffrau in einem Autohaus. 2 Jahre sind angestrebt, aber soweit ich nachgelesen habe, muss das während der Ausbildung beantragt und genehmigt werden (verbessere mich falls ich falsch liege). Der Betrieb hatte, soweit ich weiß, noch keinen Auszubildenden und bei mir ist es einige Jahre her, deshalb sind wir dementsprechend unwissend und zahlreiche Telefongespräche ergaben bisher leider auch nichts Konkretes, außer das jetzt geprüft wird, ob die Arge die Ausbildung übernehmen kann. BAB würde mir wohl zustehen, aber dass wäre ja irrelevant, sobald wir zusammenziehen.


    Es ist eigentlich so; ohne wenigstens eine kleine Ausbildungsvergütung, sowie die Versicherung könnten wir zusammen gar nicht überleben, hätten aber auch keine Unterstützung mehr. Im Grunde genommen, wünsche ich mir einfach nur eine Möglichkeit, um kein ALG oder sonstiges zu beziehen, sondern normales Ausbildungsgehalt, versichert zu sein plus das Gehalt meines Partners, dann wäre alles wunderbar.

  • Ich hatte grade vor ein paar Tagen auch dieses Thema, allerdings war das bei mir unter dem Thema Umschulung - scheinbar gibt es hier von der BA Fördertöpfe aus denen der AG Zuschüsse erhalten kann wenn er garantiert das in der Folge ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, leider will sich die SB erst dann schlau machen wenn ich Ihr eine konkrete Stelle benenne! Zeigt mir wieder einmal, das die auch nur dann etwas können, wenn man es eh schon von alleine auf die Reihe bekäme ! Ich bewerbe mich gegenwärtig mit dieser Option bei all denen wo ich schon mal eine Absage erhalten habe. Diese Fordermöglichkeiten gab es ja schon vor Jahren und belief sich auf bis zu 75 % der tariflichen Vergütung wurde dann aber zum 3.Quartal auf 50 % gestutzt und statt 3 Zulassungskriterien mussten dann plötzlich 5 Handycaps vorliegen! Wenn ich diesen ganzen Humbug sehe der da betrieben wird um Fördergelder in Aussicht zu stellen und dann doch nicht zahlen zu müssen, da wird mir schlecht ! Deutschland tut immer so als gäbe es keine Fachkräfte aber keiner ist bereit in Leute die willig sind angemessen zu investieren!

  • Auch dir danke ich erstmal für deine Antwort,


    Zuerst wollte ich ja auch eine Umschulung, nach 5 erfolglosen Anträgen mit Zureden des SB`s, hab ich es dann aufgegeben. Die SB sagte die Reha muss doch und die Reha sagte wegen Paragraph sowieso – geht nicht. Dann sagte die SB, sie wollen, sie sind motiviert, also übernimmt das Arbeitsamt. Dann ist es endlich soweit, ich suche mir einen AG und plötzlich ist kein Geld (neues Jahr), um meine Umschulung zu fördern. Ich kann dir gar nicht aufzählen, wieviele Arbeitsverträge ich schon hätte unterschreiben können, die das AA wieder blockiert hat.
    Aber zum Eigentlichen: Kannst du mir mehr über die Zulassungskriterien erzählen bzw. kennst du diese?

  • Auch dir danke ich erstmal für deine Antwort,


    Zuerst wollte ich ja auch eine Umschulung, nach 5 erfolglosen Anträgen mit Zureden des SB`s, hab ich es dann aufgegeben. Die SB sagte die Reha muss doch und die Reha sagte wegen Paragraph sowieso – geht nicht. Dann sagte die SB, sie wollen, sie sind motiviert, also übernimmt das Arbeitsamt. Dann ist es endlich soweit, ich suche mir einen AG und plötzlich ist kein Geld (neues Jahr), um meine Umschulung zu fördern. Ich kann dir gar nicht aufzählen, wieviele Arbeitsverträge ich schon hätte unterschreiben können, die das AA wieder blockiert hat.
    Aber zum Eigentlichen: Kannst du mir mehr über die Zulassungskriterien erzählen bzw. kennst du diese?


    Reha, das war aufgrund deines ersten Beitrages auch so ein Gedanke von mir.


    Die ersten Fragen hast du beantwortet.
    Nun wirfst Du Reha mit ins Spiel.
    Was meinst Du mit Reha bzw. was verstehst Du darunter? (für HG vorsichtig- versteckte Fangfrage)
    Kannst du den Paragraph noch sagen?


    dms

  • Die Reha-Abteilung der Arbeitsagentur sollte laut SB das Finanzielle übernehmen und mich normalerweise auch betreuen.
    Den Paragraphen selbst weiß ich leider nicht, ich musste die Ablehnungsbescheide immer beim SB abgeben. Ich habe schon versucht ihn wiederzufinden, leider ohne Erfolg. Ich weiß aber noch die ungefähre Begründung, die erste Ausbildung belief sich auf nur zwei Jahre und da ich anschließend kein volles Jahr gearbeitet habe, meint die Reha ich muss eine Erstausbildung machen, da diese nicht zählt. Das Jobcenter sagt; erlernter Beruf ist gegeben, also Umschulung oder neue Ausbildung. Umschulung muss die Reha finanzieren und bei einer neuen Ausbildung stehen mir keine Regelleistungen mehr zu. Aber evtl. könnte ich dann wohl über Umwege und Ausnahmefall BAB bekommen.
    Ich habe heute nochmal telefoniert und erfahren, dass ich nur über Einzelumschulung in diesem Betrieb anfangen könnte. Heißt also, ich muss jetzt wieder zum ärztlichen Dienst und dann wieder einen neuen Antrag stellen. Ich werde mich wohl eher weiter umsehen müssen nach einem Betrieb, der bereit ist, Ausbildungsvergütung zu zahlen.

  • Zitat

    Ich werde mich wohl eher weiter umsehen müssen nach einem Betrieb, der bereit ist, Ausbildungsvergütung zu zahlen.

    Es ist ja nicht so das man bei einer Umschulung keine Vergütung erhält sondern in diesem Fall erhält er AG in der Regel bis zu 50% der Tariflichen üblichen Entlohnung vom Arbeitsamt - es waren mal 75% dann wurde vor ein paar Jahren die Kohle knapp bei der BA und dann wurden die Zugangsvoraussetzungen für den Höchstsatz von 3 auf 5 zu erfüllende Kriterien angehoben!


    1. ist Langszeitarbeitslosigkeit
    2. fehlende Qualifikationen
    3. Behinderungen


    das ist das was mir bekannt ist und damit werden inzwischen scheinbar noch nicht mal mehr die 50% übernommen! Die lassen sich ja alle paar Tage was Neues einfallen - Für mich z.B. ein Unding das man sich sofort Arbeitssuchend melden muss wenn man seinen Job verliert aber dann mindestens 5 Jahre auf ALG angewiesen sein muss um ein Kriterium zu erfüllen, hier beginnt der Schwachsinn! Weiter das man keine Qualifikationen hat obwohl eine Ausbildung abgeschlossen wurde, hier geht das auch über die Erfolgslosigkeits-Zeitspanne - auf der anderen Seite werden bei Taubstummen bis zu 60.000 € gezahlt um einen Arbeitsplatz für einen Zahntechniker einzurichten der wie gesagt behindert ist, dafür habe ich Beispiele! Ich gönne es den Leuten aber auf der einen Seite wird gekleckert und auf der anderen Seite Helau und Alaff die Kohle mit vollen Händen ausgeschüttet!

  • Erstmal vielen Dank für Deine Antwort!
    Es wäre die zweite Ausbildung, ......
    BAB würde mir wohl zustehen, aber dass wäre ja irrelevant, sobald wir zusammenziehen.
    .....


    BAB für eine zweite Ausbildung, da wage ich mal zu sagen, dass wird problematisch, weil es dies nur für Sonderfälle gibt.
    Bei Dir kann ich einen solchen Sonderfall nicht erkennen, zumal ja eine Umschulung bei Dir das Problem auch lösen könnte.


    Wirst du über Reha gefördert, dann kannst du jedoch auch bei den Eltern noch wohnen bleiben und evtl. doch BAB beziehen.
    Wenn die Bewilligung da ist, dann kannst du immer noch umziehen. Das müsstest du aber mit dem Reha-Bereich nochmals abklären.


    dms

  • ....., meint die Reha ich muss eine Erstausbildung machen, da diese nicht zählt. Das Jobcenter sagt; erlernter Beruf ist gegeben, also Umschulung oder neue Ausbildung. Umschulung muss die Reha finanzieren und bei einer neuen Ausbildung stehen mir keine Regelleistungen mehr zu. .....


    Na dann mach doch eine Erstausbildung über Reha. Dass das Autohaus bisher nicht ausgebildet hat, könnte ein Problem sein, weil dann dort die Ausbildereignung nicht vorliegt. Stichwort für das Autohaus wäre evtl. Ausbildungsverbund.


    ....., Aber evtl. könnte ich dann wohl über Umwege und Ausnahmefall BAB bekommen.
    Ich habe heute nochmal telefoniert und erfahren, dass ich nur über Einzelumschulung in diesem Betrieb anfangen könnte. Heißt also, ich muss jetzt wieder zum ärztlichen Dienst und dann wieder einen neuen Antrag stellen. Ich werde mich wohl eher weiter umsehen müssen nach einem Betrieb, der bereit ist, Ausbildungsvergütung zu zahlen.


    Zum Thema BAB bei Zweitausbildung habe ich schon was gesagt.
    Aufgrund des fehlenden Ausbildereignung kann das Autohaus tatsächlich nur eine betriebliche Einzelumschulung realisieren.
    Da Du jedoch im Reha-Sinne keine abgeschlossene Berufsausbildung zu haben scheinst, muss die Umschulung über das JobCenter laufen.


    Was hast du denn für einen Abschluss gemacht und wann?


    dms

  • Zitat

    Was hast du denn für einen Abschluss gemacht und wann?


    Ich habe ursprünglich Fachkraft im Gastgewerbe gelernt, aber das ist mehr als 10 Jahre her. Es wurde auch mal gesagt, dass ich nach 5 Jahren als ungelernt gelte, später wurde aber wieder gesagt der erlernte Beruf zählt ein Leben lang.

  • Ich habe ursprünglich Fachkraft im Gastgewerbe gelernt, aber das ist mehr als 10 Jahre her. Es wurde auch mal gesagt, dass ich nach 5 Jahren als ungelernt gelte, später wurde aber wieder gesagt der erlernte Beruf zählt ein Leben lang.

    Ob es sich um den Status UNGELERNT handelt, hängt im wesentlichen von 2 Bedingungen ab:

    • welches Amt (Recht) wird angewendet
    • wielange Du im erlernten Beruf noch nach der Ausbildung tatsächlich gearbeitet hast, und wie lang ist das her?


    Insoweit ist es durchaus möglich, dass Reha etwas anderes sagt, als das JobCenter.

    Hallo, Meine Frage wäre jetzt: Wenn die gesamte Ausbildungsvergütung durch das Arbeitsamt getragen werden sollte, wir während Ausbildung zusammenziehen und ich den ALG2-Bezug einstellen lasse, steht mir dann noch eine Ausbildungsvergütung zu oder arbeite ich dann umsonst und muss mich selbst versichern?

    Es geht also weniger um eine Ausbildung, sondern vielmehr um eine Umschulung -> heir evtl. betriebliche Einzelumschulung. Da kommt es drauf an, wer Kostenträger ist. Ist es das JobCenter, so kann es durchaus sein, dass Du weiterhin ALGII erhälst. Das kann aber letztendlich nur das JobCenter sagen. Ist es Reha, so käme auch ALGII in Frage, alternativ andere Leistungen zum Lebensunterhalt -> dann jedoch kein ALG II. Deine Frage kann m.E. nicht mit JA oder NEIN abschließend beantwortet werden. Nicht zuletzt auch wegen der zuständigkeit und den verschiedenen Alternativen (Umschulung, Ausbildung), welche im Raum stehen. Du solltest dein Problem mit deinem JobCenter klären. Reha wäre zu favorisieren, jedoch hat hier anscheinend das JobCenter den Vorschlag seitens Reha abgelehnt. Das JobCenter müsste ja auch die Kosten tragen (vermute ich mal), und kann somit auch den Reha-Vorschlag ablehnen. dms