Rückzahlung an die arge

  • Hallo liebe Gemeinde.


    Und zwar geht es um zu viel gezahltes Geld von der arge was sie jetzt zurück fordern.


    Folgender Sachverhalt
    ich war im Jahr 2011seit Januar arbeitslos habe Hartz4 bekommen.
    Im Februar habe ich am 16.2 ein Einstellungstest gehabt, den ich auch erfolgreich bestanden habe und zum 1.4.2011 einen Arbeitsvertrag bekommen habe. Am 15.3.2011habe ich ein Termin bekommen wo ich auch schon am Telefon denen erzählt habe ,das ich mich gerne abmelden würde da ich ein Arbeitsverhältnis bekommen habe. Ich ging zu dem Termin erklärte meiner Bearbeiterin mit dem vorliegenden Arbeitsvertrag das ich Arbeit habe und ab 1.4.2011 keine Leistungen mehr möchte. Daraufhin fragte sie mich ob ich wirklich keine Leistung mehr haben möchte und ich verneinte dies. Sie versicherte mir keine Leistungen mehr
    Zu zahlen. Im August 2011 auf einmal ein Brief das ich zu viel gezahlten Leistung zurück zahlen soll. Daraufhin bin ich zum Anwalt der mir den Paragraph 45 gab wo halt drin steht das man es nicht zurück zahlen muss wenn man den Verwaltungsakt nicht verletzt hat und so weiter. habe ich ja nicht. So ,habe ich ein wiederspruchsschreiben aufgesetzt wo das alles drin steht und darauf kam nix mehr zurück. Im Dezember 2011 sollte ich eine einkommensbescheinigung ausfüllen lassen von meinem Arbeitgeber. Dies machte ich nicht warum auch. Geht die doch Null an was ich JETZT verdiene. Dann kam nix mehr weiter und im Februar 2012 kam schon wieder ein Bescheid wie im August das ich was zurückzahlen soll. Also genau der selbe Bescheid wie im August .Daraufhin habe ich mir ein Termin geben lassen bei der arge wo ich persönlich Stellung nehmen wollte. Als ich dort war konnte mir die Sachbearbeiterin keine Auskunft geben da sie nur die Sache bearbeitet und nichts damit am Hut hat. Ich schreibte Also wieder ein Widerspruch im Februar wo ich dann vor einer Woche Bescheid bekommen habe das mein Widerspruch zurück gewiesen wurde. Der 5seitige Brief von denen beinhaltet nur Gesetze und wenn ich in Widerspruch gehen sollte dann soll ich es ans sozialgericht schicken.


    Jetzt zu meiner frage, dürfen die das Geld den wirklich zurück fordern wenn die ein Fehler gemacht haben? Noch kurz am rande, habe auch arbeitslosen Geld 1bezogen und das Arbeitsamt hat es komischer weise hinbekommen mir nix mehr zu zahlen. Warum ne die arge.


    Viele liebe Grüße und danke schon mal.


    P.s.: Für eventuelle Schreibfehler hafte ich nich und tut mir auch Leid. ^-^

  • ALG II wird ja immer als Vorausleistung für den kommenden Monat gezahlt, sollte die letzte Zahlung des JC/ARGE somit für den Monat erfolgt sein in dem bereits eine Arbeitsstelle angetreten hast ist eine Überzahlung gegeben gewesen, diese ist zurück zu zahlen - sollte in der Phase der nach dem Antritt des neuen Arbeitsplatzes noch ein Bedarf zur Hilfe notwendig gewesen sein, so wirst Du das ja wohl geltend gemacht haben! Habe aber Deine Einlassungen hier so verstanden das dies ausdrücklich nicht notwendig war. Der Grund für Deine Widersprüche erscheint mir daher nicht begründet!


    @ Kitty 121 - das ist ja ein gänzlich neuer Vorgang und mir bisher völlig unbekannt! Ich glaube nicht das überall auf den JC dies schon so praktiziert wird, gibt es für das Formular eine Kennnummer unter der man sich diesen Vordruck mal im Netz ansehen oder auch ausdrucken kann? Viele JC machen ja auch ihr eigenes Ding, wäre interessant mal zu erfahren wie rechtlich abgesichert dieses Vorgehen ist. Sinn macht es ja schon, zumindest im ersten Moment, aber wie gesagt bisher nie davon gehört und Du weist ja ich kriege bei 24 h am PC und vor der Glotze so ziemlich alles mit ! :D :D :D

  • Also ich habe Leistungen bezogen vom 01.04.2011 bis 01.05.2011 danach nix mehr. Aber ich verstehe nicht wieso sie mir Leistungen gezahlt haben obwohl ich am 15.3.2011 ausdrücklich gesagt habe das ich ab 1.4.2011keine Leistungen mehr will!?

  • @ Horst Es wundert mich eigentlich das du dieses Formular nicht kennst.Auf der Seite der Arbeitsagentur kannst du es unter Formulare und dann ALG2 anschauen.Ist das letzte auf der Liste.


    @ wassermelone Es ist immer zweierlei was du mündlich deiner SB sagst und was dann tatsächlich in deiner Akte auftaucht.Darum ist es immer gut wenn du alles Veränderungen schriftlich abgibst. Wenn du im April mit der Arbeit begonnen hast dann hast du ja eventuell erst im Mai dein erstes Gehalt bekommen und würdest dann nur den Mai zurückzahlen müssen.

  • Dann hast du doch das Geld und kannst es zurückzahlen, oder? Vertrauensschutz bestünde nur, wenn du es nicht merken konntest, dass du überzahlt wurdest, weil z. B. die Beträge so gering sind oder die gesetzliche Regelung unbekannt etc. Aber bei Geldzufluss in sicherlich nicht unerheblicher Höhe muss man als verständiger Bürger merken, dass was nicht stimmt und dass das Geld einem nicht gehört.

  • Zitat

    Aber bei Geldzufluss in sicherlich nicht unerheblicher Höhe muss man als verständiger Bürger merken, dass was nicht stimmt und dass das Geld einem nicht gehört.

    @ turtle 1792 - sag mal hat Dich der Niebel ausgebildet ? Wenn "wassermelone" mit seiner Arbeitsaufnahme nur noch in den Sphären von 5 oder 6 -stelligen Zahlungszugängen läge würde demnach der Betrag von 700 € ja nur noch Peanuts sein und hätte ihm wohl möglich nicht auffallen müssen - was sind denn das für Rechtsgrundlagen auf denen sich so ein Mist aufbaut !??? Geht wieder mal nur gegen die Armen, oder wie!? :D


    @ Wassermelone - versuche es doch mal mit dem Angebot einer Raten-Rückzahlung die Du als erträglich erachtest!

  • also er hat ende märz noch einmal für april 700 € im voraus bekommen. das muss die arge bezahlen, damit er z.b. die miete zu monatsanfang bezahlen kann. das erste gehalt kam wahrscheinlich noch ende april aufs konto. somit ergibt sich ganz klar eine überbezahlung, die zurück erstattet werden muss. basta!

  • Gruni, ich weiß ja, dass du mit deiner minderbemittelten Hirnausstattung nicht begreifst, was ich schreibe (ich habe überhaupt keinen Bezug auf seinen Lohn genommen, sondern auf die Leistungen des Amtes, es ist ein Unterschied, ob 15 Euro ALG 2 zu unrecht überwiesen werden oder 700!!!), es sei dir daher verziehen.


    Wenigstens hast du jetzt deinen (unmaßgeblichen) Senf zum Thema beigetragen und bist hoffentlich so glücklich, wie wenn dich bei McDoof wieder jemand mit 10 BigMäc abgefüttert hat.

  • @ turtle1792 - waren nur 6 € bei McD und der Doof der dafür bluten musste warst unter anderem Du weil Du ja so gut verdienst das ich mir das "nicht arbeiten" auf Deine Kosten erlauben kann :D :D :D - und das stinkt Dir, verstehe ich ist aber nun auch mal Gesetz und so doofe Suffkoppe wie Du einer bist sitzen dann am Wochenende und die halben Nächte vorm PC um Leuten wir mir Ihren Frust darüber rein zu drücken. Wer hier also Scheissedämlich ist und sich im Wettkampf um Gehirnzellen mit einem Suppenhuhn befindet wurde früher ja auch als Süppchen kredenzt - gemeint ist die sogenannte Schildkrötensuppe! Und wenn ich mir weiter vor Lachen auf den Oberschenkel kloppe muss ich morgen schon wieder ins Krankenhaus und stehe dem Arbeitsmarkt noch weniger zur Verfügung! Du bist nur zu dumm zu erkennen das Du mich überhaupt nicht ärgern kannst!


    Ach, bevor ich es vergessen - eine Entschuldigung gegenüber "deux1989" hab ich immer noch nicht von Dir gelesen! Hab ich doch Recht, dazu seit Ihr von den JC nämlich grundsätzlich nicht in der Lage ! Und so jemand will anderen erzählen was sie an Ihrer Lebenseinstellung verbessern müssen! Du bist ein pieselig kleiner Feigling, "That's it "!!!

  • Eine Entschuldigung wofür? Jetzt ist wirklich die letzte Gehirnzelle weg. Du solltest dich gleich ins Krankenhaus begeben. Da gehörst du hin. Gibt zwar keine BigMäcs wie bei McDoof, zu helfen dürfte dir auch nicht mehr sein, aber irgendeine Art von Hilfe hat ja selbst ein Idividuum wie du verdient. Du kannst ja nichts dafür, dass du nur mit einer Gehirnzelle geboren wurdest und dein Leben von vornherein zum Scheitern verurteilt war.

  • Zitat

    Niveau?! Du baust Scheiße, schadest anderen Menschen und jetzt soll noch die Allgemeinheit deine Strafe zahlen, weil dir 40 Euro im Monat zuviel sind?! Das ist ja an Frechheit kaum zu überbieten.

    @ turtle 1592 - oh wie peinlich, jemandem der in einer Rechtsabteilung sitzt auch noch erklären zu müssen warum er sich bei einem anderen User vielleicht mal entschuldigen sollte, aber lass nur ich habe den Deux1989 ganz einfach über Deine unglaublichen Mängel hinsichtlich der diesbezüglich fehlenden Selbstkritik bereits aufgeklärt, damit Du weiterhin Deine Gummistiefel in Deinen Beiträgen tragen kannst :D - Ich frage mich wie man solche Menschen wie Dich überhaupt noch im Amt verantworten kann, andere mit so wenig Sozialkompetenz werden in den Keller versetzt um das Archiv zu hüten! In Thüringen scheint in eurem Kaff wohl keiner den Mut zu haben so einer Fachbratze mal ordentlich die Flügel zu stutzen! Ich schau mal in meine Kartei wegen dem Zahnarzt der Dir mal die Haare von den Zähnen entfernt!

  • Nun, dass du keine Ahnung von der Arbeitswelt hast und dich offensichtlich dort auch niemand möchte, beweist du doch seit Jahren. Wem willst du also was davon erzählen, wer wofür geeignet ist? Du bist aussortierter Müll, mehr nicht. Fetter, ungebildeter, dummer Müll, der verzweifelt nach einem Funken Aufmerksamkeit sucht. Armes Würstchen.

  • @ Turtle 1574 - oh da hab ich wohl bei Dir einen wunden Punkt getroffen ! :D Du bist nur deshalb ständig krank geschrieben Zuhause, weil Du in alltäglichen Umgang mit den Kunden des JC eine Zumutung für Deinen Arbeitgeber das JC darstellst. Ach wie geil ist das denn !!! Da macht die hier auf kluge Juristin und ist in Wirklichkeit bereits mit Anfang 40 ein psychisches Wrack und wird sozusagen vorübergehend als "Heimkrank" geparkt - was für eine Steuerverschwendung! Jetzt versteht jeder Deinen Hass auf ALG II Bezieher! Jaja, es gibt Jobs die schaffen einen halt; schön das es auch mal Leute wie Dich trifft! Dann kannst Du Dich ja jetzt besonders gut in die Lage anderer Betroffener versetzen!


    Und nur mal ein kleiner Hinweis zu dem Begriff "Fett" - dies sind Einlagerungen für schlechte Zeiten - mit ALG II geht es mir sehr gut, besser als Du das erwarten würdest.
    Müll - Resorcen die einen hohen Brennwert haben und zur Energiegewinnung dienen können! Also etwas dessen Wert man in unserer heutigen Zeit nicht verachten sollte!
    dummer Müll - diese Definition gibt es vermutlich nur in einem kleinen hinterwäldlerischen Kuhdorf im tiefsten Thüringen, erfunden von einer überkandidelten auf Grammatik versessenen Möchte-gern Juristin die aus Mitleid noch in Diensten des JC gehalten wird um nicht gänzlich den Ruf des AG zu schädigen, quasi in betreutem Arbeiten - einem Ableger der Behinderteneinrichtung ! :D
    Armes Würstchen - neidische Definition eines hirnlosen Würstchens, welches sich darauf spezialisiert hat den Sozialgott Horscht einen vorn Bug zu knallen!


    :D Lachen soll ja bekanntlich gesund sein, Turtelchen bei Deinen krampfhaften Bemühungen mich mit Deinen jämmerlich beschränkten Niveau auch nur irgendwie treffen zu können, soviel Spass wie das Lesen Deiner Zeilen mir bereitet ist Dein Handeln einfach nur contraproduktiv! :D aber wer arbeitet auf einem Amt schon effektiv - bei Dir handelt es sich zudem ja nur um eine Beschäftigung für eine dumme, irgendwie halbwegs zu kontrollierende Mitarbeiterin in den Wechseljahren, bei der die Hoffnung besteht das sich nach der hormonellen Umstellung eine leichte Verbesserung eintreten könnte. Krankheit ist ja kein Kündigungsgrund - dies hat Dein AG schon richtig erkannt !

  • Schon daran sieht man deinen beschränkten Horizont, dass du auf irgendwelchen Krankheiten rumreitest, die weder bestehen noch jemals bestanden. Dessenungeachtet, dass ich schon lange nicht mehr krankgeschrieben bin. Aber sowas bekommen ja Vollpfosten wie du nicht mit. Die sehen nur, ob vor ihnen 2 Big Mäc oder nur einer liegen...


    Krankheit kann im Übrigen ein Kündigungsgrund sein, wenn nämlich keine Besserung in Aussicht steht.Mal wieder ein Zeichen dessen, dass du wirklich von gar nichts Ahnung hast.