schadenszahlung von Versicherung als sonstiges Einkommen?

  • Hallo,


    da mir jemand hinten auf mein Auto gefahren ist, wurde mir von dessen Versicherung ca. 1000 € gezahlt. Jetzt hat mir das das Jobcenter als sonstiges Einkommen angerechnet. Geht das? Ich moechte Widerspruch einlegen!
    Das Auto ist doch eine Art Vermoegen, welches in meiner Bezugsgemeinschaft bestand. Jetzt hat mir jemand mein Vermoegen kaputt gemacht und erstattet mir den Schaden...
    Ich moechte den Schaden im Moment nicht reparieren lassen. Das Auto faehrt noch gut, wuerde aber nicht mehr durch den TUEV kommen, da das Fachrgestell leicht verzogen ist... wenns soweit ist, wird der Karren verschrottet und ich kauf mir ein neues-gebrauchtes...
    Ein Tip fuer eine gute Argumentation beim Widerspruchschreiben wuerde mir sehr helfen
    Wolfgang

  • ....da wird es wohl kaum welche geben die etwas bringen, das Problem ist nämlich das Du die Reparatur nicht durchführen lassen willst und damit wird das Geld zu einer Einnahme, das die Summe dann im Grunde aus dem Schonvermögen herausgenommen wird ist Dein Problem, eine LV die über das Schonvermögen geschützt ist kann man sich auch nicht vorher auszahlen lassen, wäre dem so , wäre das auch Einkommen! Die Reparatur kann ja z.B. von der Versicherung an die Werkstatt direkt geleistet werden, dann hast Du keine Einnahme und Dein Schonvermögen bestünde nach wie vor. So aber fließt Dir Einkommen zu! So verständlich das Anspruchsdenken auch ist, ich sehe da keine Chance das es nicht angerechnet wird denn Du nimmst das Geld quasi aus dem Schonvermögen heraus, und dieses besteht ja nach wie vor, das zukünftig ein Wertverlust eintritt tut jetzt noch nichts zur Sache. Hier müssten vielleicht erst Musterprozeßße geführt und führ die ALG II Bezieher entschieden werden, das Schonvermögen wird ja offensichtlich nicht mehr in entsprechender Höhe heraus zu holen sein aber dann müsste vermutlich bewiesen werden das man zuvor schon das über dem Schonvermögen liegende Einkommen mit in die damaligen Berechnungen hat einfließen lassen und es zur Verwendung kam, ich denke das wird nicht nur schwierig sondern nahezu Unmöglich!

  • Leute Ihr vergesst nur - wenn er kein Auto mehr hat, aber eines benötigt um einen Arbeitsplatz zu erreichen, wer darf dann in Vorleistung gehen? Dann wird ein Darlehn vom JC fällig, das ist doch die Folge dessen wenn der Schaden nicht repariert wird ! Ich sehe dann allerdings schon einen Unterschied zwischen dem Schonvermögen das diese Lösung ermöglicht und einem reinen Darlehn, welches ja zurück erstattet werden müsste und nur dieser Begründung, das dieses eben eine Vorsorge darstellt, die zudem eine gewisse Arbeitsplatz sichernde ist, ansonsten ersatzlos weg fallen würde. Nur als Richter wird man sich dann wohl auch die Frage stellen ob ein Auto wirklich so wichtig für die Arbeitsplatzfindung ist und je nachdem wo man wohnt, wird man da wohl zu sehr unterschiedlichen Ansichten gelangen! Wenn diese Notwendigkeit nicht besteht, steht das Schonvermögen auf dem Prüfstand und da bei einem Auto ein ständiger Wertverfall üblicherweise anzunehmen ist - Ausnahmen einmal aussen vor gelassen - ist es doch unerheblich ob diese 1000€ höher ist oder nicht. Somit muss man zum Schluss kommen das die Nichtreparatur einem anderen Zweck dient und dann stellt der Scheck von der Versicherung eine Einnahme da und die ist beim Einkommen zu berücksichtigen !

  • Da bist du Leider Im Irrtum..... das auto wird repariert oder dazu genutz ein neues zu kaufen......und schon Gild das als einkommen
    Das ist genauso als wenn Du dein eigenes Fahrzeug nutz Zb. Zeitungs-zusteller und du einen einmaligen Unkosten beitrag bekommst Bezinkosten
    Und das gilt auch als einkommen

  • @ alfiy Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun. Natürlich ist alles was ich im Rahmen einer Tätigkeit verdiene auch ein Benzinkostenzuschuß als Einkommen anzusehen aber bei einem Versicherungsschaden sieht das etwas anders aus. Ich bezahle ja schließlich Versicherungsbeiträge damit mir im Schadensfall auch Geld zur Verfügung gestellt wird damit ich etwas neues anschaffen kann.

  • @ alfiy - Wenn eine offizielle Fachwerkstatt den Schaden repariert - verrechnet die den auch mit der Versicherung direkt; etwas anderes ist es wenn Du meinst das Du eine günstigere Werkstatt zur Hand hast, da zieht dann die Versicherung in der Regel auch was von der tatsächlichen Schadenshöhe beim Ausgleich ab. Und klar dann bekommst Du einen Scheck, oder Bares aufs Konto und das ist dann Einkommen! Lass den Schaden von der Versicherung direkt mit dem Fachbetrieb abwickeln und niemand wird Dir ein Einkommen unterstellen können, da gewinnst Du jede Klage vor dem Sozialgericht, schliesslich geht es da nur um die Werterhaltung, bei anderem Vorgehen ist das nicht mehr gewährleistet denn angenommen Du hast einen Schaden von 3000€ und lässt den für 1800€ in einer Nicht Fachwerkstatt regulieren udn hast zuvor von der Versicherung dafür 2400€ erhalten wo sind dann die verbliebenen 600 € hin ?? Jetzt dürfte Dir auch klar sein warum man dann die 2400€ als Einkommen betrachtet, wer sagt denn das Du den Schaden tatsächlich reparieren lässt ??? So wie Du zurvor geschrieben hast ist die karre ja eh ein wirtschaftlicher Totalschaden und bevor Du Geld als Rücklage für ein neues Auto geltend machen darfst steht erst einmal die Behebung der Bedürftigkeit im Vordergrund. Auto kannst Du, wie bereits geschrieben im Falle einer Notwendigkeit dann als Eingliederungsbeihilfe auf Darlehnsbasis bewilligt bekommen ! Aber das enstcheidet dann auch der SB und nicht Du!
    So ist das nun einmal mit der Freiheit wenn man von Staatlichen Leistungen abhängig ist!