Bewilligungszeitraum von aufstockender Grundsicherung heruntergesetzt

  • Hallo liebe Leser,
    habe 2 Jahre lang obige Leistung (also SGB XII) aufstockend zur unbefristeten Erwerbsminderungsrente erhalten (davor noch Hartz IV Empfaenger), Wohnung ist etwas zu gross, zur Verlaengerung des Bewilligungszeitraum fuer Grundsicherung musste ich ein Attest vom Arzt bringen, dass ich nicht ausziehen kann, aber ich bin chronisch krank, sonst wuerde ich ja nicht die Rente bekommen!!! Jetzt ist der Bewilligungszeitraum auf nur ein halbes Jahr festgelegt, dann muss ich also nach 6 Monaten wieder zum Arzt und ein weiteres Attest besorgen!!! Also was soll das und wie kann ich vor der naechsten Verlaengerung der Grundsicherung wieder einen Zeitraum von 24 Monaten bewilligt bekommen? Muss dann auf dem Attest stehen, dass die Krankheit noch mindestens 24 Monate anhaelt, obwohl ich unbefristete Erwerbsminderungsrente bekomme, weil chronisch krank? Danke fuer Eure Tipps!

  • Hallo pitpit1958 - ich glaube das ist Ermessensache des JC wie lange der Bewilligungszeitraum beim ALG II dauert denn rein theoretisch müsste man die Prozedur Monat für Monat wiederholen wenn man um Hilfe ersucht, nur gibt das einen Berg von Papier der so überflüssig ist wie eine Kühltrihe am Nordpol, deshalb hat man ja auch die Weiterbewilligungsanträge entwickelt mit den vielen schnell abzuarbeitenden Kästchen, sofern sich nichts verändert ist man damit ja auch schnell durch! Allerdings unterliegt der Staat ja auch einer Pflicht mit den Steuergeldern sorgsam um zu gehen und der Zeitraum von 6 Monaten gewährleistet dies wohl am Besten. Heisst, man muss auch gewährleisten das bei einem Fehler des JC eine Rückforderbarkeit von leistungen noch als erträglich zu betrachten ist, denn wenn nicht, soll es ja Richter geben die dann schon mal gegen den Staat entscheiden! Der Zeitraum ist also auch nicht ganz willkürlich gewahlt!

  • Danke für Deine Antwort Horst Grunert, aber ich mache nochmal darauf aufmerksam, dass es hier um SGB XII geht und nicht um SGB II. SGB XII ist schon die letzten 2 Jahre aufstockend bewilligt worden und jetzt habe ich die Weiterbewilligung nur für ein halbes Jahr bekommen, obwohl sich bei meiner Situation nichts geändert hat, warum das? Bitte bei Antworten möglichst genau auf den Text eingehen, danke!!!

  • Hallo liebe Leser,
    ....., Wohnung ist etwas zu gross, zur Verlaengerung des Bewilligungszeitraum fuer Grundsicherung musste ich ein Attest vom Arzt bringen, dass ich nicht ausziehen kann, aber ich bin chronisch krank, sonst wuerde ich ja nicht die Rente bekommen!!! Jetzt ist der Bewilligungszeitraum auf nur ein halbes Jahr festgelegt, ....


    Hallo,
    soweit mir bekannt ist, gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Dauer des Bewilligungszeitraumes.
    Deine Wohnung ist zu groß.
    Die Miete wurde bestimmt aber in voller Höhe berücksichtigt; also auch der Teil, welcher eigentlich nicht zu berücksichtigen wäre.
    Um aber den "zu hohen Mietanteil" weiterhin zu berücksichtigen, wurde das Attest abgefordert.
    Übrigens eine chronische Krankheit muss nicht automatisch bedeuten, dass man die Belastung eines persönlichen Umzuges nicht
    überstehen kann.
    Nach 6 Monaten wird man die Entscheidung erneut überprüfen, ob die "überschüssige" Miete (Wohnung ist etwas zu gross) weiterhin
    in der Berechnung berücksichtigen wird, oder ob man aufgrund des Attestes Dich auffordern kann, dich nach einer
    billigeren Unterkunft umzusehen.


    Insoweit hat HG nicht unrecht; weil die Regelungen des SGB II und des SGB XII nicht soweit auseinanderliegen.


    dms

  • Hallo,
    soweit mir bekannt ist, gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Dauer des Bewilligungszeitraumes.
    Deine Wohnung ist zu groß.
    .....
    dms


    kleiner Nachtrag:
    Hab doch noch eine gesetzliche Regelung gefunden
    § 35 Unterkunft und Heizung SGB XII



    Zitat

    (2) Übersteigen die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang, sind sie insoweit als Bedarf der Personen, deren Einkommen und Vermögen nach § 27 Absatz 2 zu berücksichtigen sind, anzuerkennen. Satz 1 gilt so lange, als es diesen Personen nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate....


    dms

  • Zitat

    in der Regel jedoch längstens für sechs Monate....

    wie heisst es doch gleich: Ausnahmen bestätigen die Regel ! Zudem ist dei etwas zu große Wohnung ja nicht das Problem, entscheidend sollten die Kosten für Unterkunft und Heizung sein! Letzteres soll sich gelegentlich beeinflussen lassen!


    Eine Frage: Kann es sein, das die unbefristete Erwerbsminderungsrente von einer Veränderung hin zu einer befristeten ER betroffen sein könnte und das dies der Grund für die möglichst lange Zusage der Weiterbewilligung ist? Solltest Du diese Gedanken hegen, so geh einfach davon aus das jede zwischenzeitliche Veränderung zu melden ist und auch ab dem dann bestehenden Zeitpunkt seine Berücksichtigung findet, und das dies auch rückwirkende Auswirkungen haben kann. Ich kann mir ansonsten keinen Grund denken warum Dir so sehr an einer 24 Monats-Bewilligung gelegen ist !

  • Danke für Eure Antworten!! Meine unbefristete ER ist aber nicht "von einer Veränderung hin zu einer befristeten ER betroffen" sondern unbefristet und ich möchte eine 24monatigen Bewilligungszeitraum, weil ich meine Ruhe vor den Ämtern haben will. Und heisst dieser Satz "... als es diesen Personen nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.... " dass ich nach 6 Monaten auf jeden Fall in eine günstigere Wohnung umziehen muss?

  • Danke für Eure Antworten!! .... Und heisst dieser Satz "... als es diesen Personen nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.... " dass ich nach 6 Monaten auf jeden Fall in eine günstigere Wohnung umziehen muss?


    Wieso auf jeden Fall? - das hat keiner so absolut geschrieben -oder?


    dms

  • Danke für Eure Antworten!! .... Und heisst dieser Satz "... als es diesen Personen nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.... " dass ich nach 6 Monaten auf jeden Fall in eine günstigere Wohnung umziehen muss?


    Wieso auf jeden Fall?

    ..... Bitte bei Antworten möglichst genau auf den Text eingehen, danke!!!



    Oder hat man Dich im Bescheid bereits aufgefordert die Kosten zu senken?
    Davon hast Du aber bisher nichts geschrieben !!!

    ..... Bitte bei Antworten möglichst genau auf den Text eingehen, danke!!!


    dms

  • Hallo dms,


    ich habe mich heute in diesem Forum angemeldet, weil ich meinen Bekannten helfen möchte aber leider habe ich nicht wirklich rausgefunden wie man hier ein neues Thema eröffnet. Wie geht das hier?


    Das Problem was ich habe ist, dass die 4-köpflige Familie (zwei minderjährige Jungs) mit Immigrationsintergrund hier in Deutschland lebt aber das verdiente Geld vom Mann nicht zum Leben reicht. Die Frau hat keine Arbeitserlaubnis und muss sich noch um ein Behindertes Kind kümmern, sodass sie nicht zuverdienen kann. Zurück in die Heimat wollen sie nicht, da hier das behinderte Kind besser versorgt werden kann.


    Anfänglich hat die Familie Kinderzuschlag erhalten aber plötzlich nicht mehr. Jetzt heißt es: "Selbst mit einem möglichen Wohngeldanspruch kann der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht gedeckt werden. Hilfebedürftigkeit nach dem zweiten Solzialgesetzbuch (SGB II) kann somit nicht vermieden werden. Der Anspruch auf Kinderzuschlag besteht deshalb ab Juni 2012 nicht (§6A aBS: 1 nR: 4 bkgg)."
    Ich kann es irgendwie nicht so wirklich fassen, dass obwohl sich an den Einkommen- und Ausgabensitution nichts geändert hat keine Zahlung mehr erfolgt. Die Begründung finde ich makaber, das die Familie trozt der Zahlung immer noch zu den Bedürftigen zählen würden und damit die Familie eh nicht aus der Bedrüftigkeit rauskommen würde..... ja toll wie soll sich was verbessern, wenn keine Leitung gezahlt wird?


    Im Schreiben wird noch darauf hingewiesen, dass " Sofern Sie auf Leistungen nach dem Zweiten/ Zwöflten Busch Sozialgesetzbuh verzichtet haben, kann dies nicht berücksichtigt werden, da die Zahlungvon Leistungen nach dem SGB II nicht ausgeschlossen werden kann" ??? Was soll das heißen? Sie haben bis keinen Antrag auf Hartz IV gestellt. und weiter steht geschrieben, dass evtl. " ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld...oder Wohngeld möglich wäre". Was hilft der Familie mehr bzw. was wird eher genehmigt?


    Die Familie hat ein Einkommen vom Mann von 1350 brutto und das Kindergeld, mehr nicht.
    Von der Behörte wurde ermittelt, dass der "Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft" bei 1289 € (nach Abzug des Kindergeldes) und das "zu berücksichtigende Einkommen und / oder Vermögen nach §§11 bis 12 SGB II bei ..." bei 756,36 liegt.


    Was kann ich tun, um der Familie zu helfen?


    Danke für deine Hilfe!!


    Tenerife

  • @ Tenerife - da kannst Du vermutlich nur aus der eigenen Tasche was dazu legen. Im Rahmen der ALG II Verschärfungen was die Unterstützung der Hilfesuchenden aus den südlichen EU-Ländern betrifft hatte ich hier ja schon mal etwas gepostet. Das Ganze läuft doch darauf hinaus; das es auch kein ALG II geben wird weil, drücken wir es mal so aus: eine Absicht unterstellt wird nur nach Deutschland wegen der Inanspruchnahme von ALG II Leistungen gekommen zu sein! Man befördert die Familie zunächst aus dem Bereich der Hilfeleistungen heraus, und stellt ALG II in Aussicht und dort kommt dann das was Mutti von der Leyen öffentlich als Schutz vor der Zuwanderung aus den Südländern nur zum Zwecke des Leistungsbezuges in den Medien erklärt hat. Das dies nicht nur für die Südländer also Griechenland, Italien, Spanien und Portugal zutrifft hatte ich ja bereits hier schon zu einem früheren Zeitpunkt mit der Gesamtliste im Anhang belegt, zudem hatte sich ja auch ein Schwedisch Stämmiger User, Musiker aus Berlin, bereits mit dieser Situation konfrontiert gesehen. Dies ist nur ein weiterer Schritt, den Frau von der Leyen so in den Medien nie verkünden würde, die Alte erzählt nur das was positiv verkauft werden kann, siehe die Zusatzbeitragszahlungen bei einigen Krankenkassen - da war auch davon die Rede das die Betroffenen dann die Härtefallregel in Anspruch nehmen könnten und was war im Anschluss ? Die Bundesregierung ist sowas von Ausländerfeindlich, dagegen sind die Nazis die reinsten Seelen! Solange eine Ausbeutung der Migranten in Betracht kommt sind die hier gerne gesehen, ja sogar gewünscht - alles andere sieht man ja an Deinem Beispiel ! Wenn die Mutter wegen dem behinderten Kind nicht arbeiten gehen kann, wird denen der Antrag abgelehnt weil man dann unterstellt das man in Deutschland nur wegen der Inanspruchnahme sozialer Leistungen seinen Lebensmittelpunkt gefunden habe, was ja vermutlich sogar stimmt, aber es macht halt einen Unterschied ob ich das sage, dies von einem Rechten angeprangert wird oder die Regierung sich auf entsprechende Gesetze berufen kann! Man muss dem Ganzen nur immer das passende Mäntelchen vom Gesetz her verpassen, dann wird HARTZ IV total legal und vor allem ganz gerecht sozial !!! Seit der Wiedervereinigung ist in diesem Land das Gesicht der Verlogenheit erst richtig offenbart worden, woran das wohl liegen mag!? Ich will damit nicht den Otto-Normal-Bürger aus der Ex-DDR angreifen aber in diesem Land hat eine ganze Menge von dem politischen Gesocks Einzug gehalten das wir lieber hinter der Mauer gelassen hätten und dazu zählen ganz sicher nicht nur die Nazi-Anhänger !

  • Die Familie lebt ja nicht nur von Sozialleistungen sondern der Vater geht einer Arbeit nach. Insofern müßten sie Aufstocken können wie alle anderen auch. Hier der Familie zu unterstellen das sie nur in Deutschland leben weil sie hier gut vom Staat leben können finde ich etwas weit hergeholt.

  • Zitat

    Die Frau hat keine Arbeitserlaubnis und muss sich noch um ein Behindertes Kind kümmern, sodass sie nicht zuverdienen kann. Zurück in die Heimat wollen sie nicht, da hier das behinderte Kind besser versorgt werden kann.


    @ Kitty - da ist gar nichts weit hergeholt, das ist hier klipp und klar beschrieben und wenn die frau zudem noch nicht einmal eine Arbeitserlaubnis hat, war bei dem geringen einkommen des Vaters von vorn herein absehbar das Leistungen in Anspruch genommen werden müssen! Das ist so klar wie Kloßbrühe und damit bestand bereits bei dem Wechsel nach Deutschland diese Absicht - Vom Prinzip her gebe ich Dir Recht das eigentlich aufstockendes ALG II schon wegen der Arbeit des Vaters eigentlich gewährt werden müsste, eigentlich - wäre nicht ganz offensichtlich das trotz dieses zunächst einmal anerkennden Bemühens, die Bedürftigkeit von Anbeginn her abzusehen war, dafür gibt es viel zu viele in Deutschland ähnlich gelagerte Fälle wo die Situation ähnlich ist. Zudem liegen beim Familienoberhaupt keine derartig besonderen Qualifikationen vor das grundsätzlich davon auszugehen war das dieser Fall nicht eintreten würde bzw. eine Hilfeleistung aufgrund eines entsprechend hohen Einkommens ausgeschlossen werden konnte.


    Ihr könnt das sehen wie Ihr wollt, für mich ist klar das der nächste Schritt die Ablehnung von ALG II sein wird mit der Begründung das der Aufenhalt in Deutschland nur deshalb gegeben ist um Leistungen nach dem SGB II abzugreifen! Die Mutter hat nämlich keine Arbeitserlaubnis! und damit hat nur das Einkommen des Vaters Geltung und dazu habe ich meine Auffassung hier mitgeteilt!


  • Hallo Tenerife,
    zunächst zu deinem Anliegen.
    Es kommt derzeit verstärkt dazu, dass so wie hier, trotz Kinderzuschlag ein Anspruch auf ALG II bestehen würde.
    Die Bedarfssätze etc. beim ALG II wurden erhöht, was u.a. auch bei Kindergeldzuschlag zu einem Ausschluss führen kann.
    Im Forum wurde auch schon der Hinweis gegeben, ALG II zu beantragen; was übrigens auch in den von dir zittierten Text steht.
    Die Familien würde sich mit ALG II besser stellen, als wie mit Kindergeldzuschlag.
    Nur so kann ich mir dies erklären.


    dms
    PS: war wieder mal eine Woche beruflich unterwegs, daher konnte ich erst jetzt antworten

  • Zitat

    ...aber leider habe ich nicht wirklich rausgefunden wie man hier ein neues Thema eröffnet. Wie geht das hier?


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