Bekomme ich nich staatliche Förderung oder Subventionen?

  • Hallo,


    Ich habe in 2010 meinen Abschluss zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen gemacht.
    Seitdem bin ich Selbständig (gewerblich im Vertrieb) tätig und nöchte das auch bleiben.
    Dieses Jahr fange ich ein Studium zum Betriebswirt in Teilzeit an.
    Meine Frage: Habe ich auch trotz meines gewerblichen Einkommens Anspruch auf Förderungen? Wenn ja, welche und wo kann ich die bekommen?


    lg Timo

  • @ Timo 25 - selbstverständlich kann jeder Selbstständige versuchen an Landes - Bundes oder EU - Mittel zu gelangen ! Ein anständiger Wirtschaftsberater kann Dich sicherlich darüber umfassend informieren. Vieler Orts wird diese Funktion inzwischen auch von den Kommunen mittels eigener dafür gegründeter Unternehmen durchgeführt. Entscheidend wird sein in welchem Strukturgebiet diesbezügliche Fördertöpfe von den entsprechenden Institutionen bedient werden können und ob dort dann ein Bedarf besteht Deine Dienstleistungen zu platzieren. Ich denke mir das Du über diese Programme z.B. auch etwas bei der KfW erfahren kannst. Ob der Staat aber grundsätzlich ein Interesse an der Förderung von Dienstleistungen hat oder diese Gelder nicht lieber in Projekte mit sichtbaren Erfolg steckt vermag ich nicht zu beurteilen, meinem Empfinden nach besteht da weniger der Bedarf. Solltest Du aber eine Bundesweit agierende Versicherungskette aufbauen wollen und dann z.B. einen Firmensitz in Mecklenburg-Vorpommern anstreben und damit dann die Schaffung von einigen 100 Arbeitsplätzen im Zusammenhang stehen kann ich mir schon eher vorstellen das Mittel zum Aufbau und dem Ausbau einer gewissen Infrastruktur bereit gestellt werden könnten, ein angestrebtes Studium halte ich dann allerdings für eher contraproduktiv, weil die Gewährleistung eines zu fördernden Projektes dann doch das 100%-ige Angagement des zu Fördernden voraus setzen sollte!

  • Danke für die umfangreiche Antwort. Habe jedoch vergessen zu erwähnen, da das angestrebte Studium zur Zeit vordergründig ist, ein Fördermittel im Sinne von BAföG, Ausbildunsbeihilfe o.ä. beantragen zu wollen und ob dies im Zusammenhang mit dem "Teilzeit-konzept" überhaupt gebilligt wird, da ich ja über ein gesundes Einkommen verfüge aber Gelder vom Staat nicht nicht liegen lassen möchte.

  • Zitat

    ein Fördermittel im Sinne von BAföG, Ausbildunsbeihilfe o.ä.

    das verstehe ich nicht unter dem Begriff "Fördermittel" sowas sind für mich Leistungen zum Lebensunterhalt ! Da haben wir wohl aneinander vorbei gesprochen!?

  • Danke für die umfangreiche Antwort. Habe jedoch vergessen zu erwähnen, da das angestrebte Studium zur Zeit vordergründig ist, ein Fördermittel im Sinne von BAföG, Ausbildunsbeihilfe o.ä. beantragen zu wollen und ob dies im Zusammenhang mit dem "Teilzeit-konzept" überhaupt gebilligt wird, da ich ja über ein gesundes Einkommen verfüge aber Gelder vom Staat nicht nicht liegen lassen möchte.


    Hallo,
    soweit BAföG-Anspruch dem Grunde nach bestehen würde, wäre beim Anspruch der Höhe nach zu beachten,
    dass Einkommen auf den Bedarf angerechnet wird.


    dms