Steuerberatungskosten / Hilfe bei Steuererklärungen Ex-Gewerbetreibend ALG 2-Bezieher

  • Hallo,
    ich beziehe Leistungen ALG 2 als ehemaliger Selbständiger. Das Gewerbe exisitiert nicht mehr.
    Allerdings habe ich noch keine Jahresabschlüsse (Kostenüberschussrechnung 3/4) für 2009 / 2010 / 20011 machen könne, da mir Geld für den Steuerberater fehlt. Demzufolge berechnete mir das Finanzamt immer weiter Vorauszahlungen, UST, EST, Säumniszuschläge usw; auch die Stadt schickt immer Gewerbesteuervorauszahlungen plus Gebühren, Zulagen usw..


    Meine Steuerschulden sind dadurch mittlerweile um 15000 € angewachsen. Die Berechnungsgrundlagen stammen noch aus den Jahhren, wo es mir wirtschaftlich noch relativ gut ging, bevor ich erkrankt bin.


    Jetzt müsste ich meine Jahresabschlüsse etc. fertig machen. Dafür brauche ich einen Steuerberater. Der bisherige tut nichts, weil er denkt, dass er auf seinen Kosten sitzen bleiben würde, da ich Privatinsolvenz beantragt habe.


    Was kann ich tun ??? Gibt es da igendeine Hilfe / Kostenübernahme oder wie auch immer, damit ich diesen Sog mal beenden kann. Es frisst mich auf.


    Grüße, Kurt T. (Pseodonym)

  • Zitat

    auch die Stadt schickt immer Gewerbesteuervorauszahlungen plus Gebühren, Zulagen usw..

    dann schicke denen doch Deine Gewerbeabmeldung - kannst Du auf dem Ordnungsamt machen! Denke das Du dies nämlich noch nicht gemacht hast.


    Dann würde ich mal zum Finanzamt persönlich hinfahren, dort gibt es für Dich 2 mögliche Anlaufstellen die wären zum einen der Sachbearbeiter (mit welchem Du Fristen besprechen könntest wie Du die Steuererklärungen nachreichen könntest wodurch Du die Säumniszuschläge evtl. auch noch weg bekommen könntest und der Dir vielleicht einen "Lohnsteuer-Verein" nennen kann der Dir gegen geringes Geld soweit helfen kann das Du den Steuerberater nicht unbedingt brauchst!


    Der Zweite Ansprechspartner sitzt dort auf der Vollstreckungsstelle - dort solltest Du erklären das Du bereits Privatinsolvenz beantragt hast evtl. musst Du dann die EV abgeben, aber dazu würde es auch kommen wenn Du weiter untätig bleibst, das Finanzamt informiert die Hausbank und die macht all Deine Konten dicht, kündigt Dir vermutlich sogar die Konten - ich hab das alles durch als meine Ex die Scheidung eingereicht hat, da das Gewerbe auf sie angemeldet war. Das musste damals so sein damit ich nicht in Konkurrenz mit meinem Angestelltenverhältnis bei meinem damaligen AG stand. So ist das wenn Frauen glauben von etwas Ahnung zu haben und sich von einem Idioten auf dem Sozialamt belabern lassen. Von daher versteht vielleicht der eine oder andere jetzt etwas mehr warum ich so gut auf die Amtsidioten zu sprechen bin. Statt Hilfe für die Familie haben die nur Unfrieden und letztlich die Scheidung herbei geführt! Von der freien Marktwirtschaft keine Ahnung aber mitreden wollen, man sieht es an der Politik und wie sie das Geld der Steuerzahler verheizen!


    Alternativ kannst Du ja auch mal im Web nach einem "Steuerhilfe-Verein" schauen der in Deiner Nähe zu finden ist! Ansonsten kann ich nur sagen: Willkommen im Club! - In Deutschland muss man als Selbstständiger einfach Pleite gehen, dafür gibt es einfach zu viele Neider in den Amtsbuden!

  • .... und der Dir vielleicht einen "Lohnsteuer-Verein" nennen kann der Dir gegen geringes Geld soweit helfen kann das Du den Steuerberater nicht unbedingt brauchst!
    .....
    Alternativ kannst Du ja auch mal im Web nach einem "Steuerhilfe-Verein" schauen der in Deiner Nähe zu finden ist! Ansonsten kann ich nur sagen: Willkommen im Club! - In Deutschland muss man als Selbstständiger einfach Pleite gehen, dafür gibt es einfach zu viele Neider in den Amtsbuden!


    Hallo HG,
    ich sehe in deiner Aussage ein kleines Problem.
    § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
    § 4 Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen


    Zitat

    Lohnsteuerhilfevereine, soweit sie für ihre Mitglieder Hilfe in Steuersachen leisten, wenn diese


    • a)Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes), Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes) oder Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes erzielen,
    • b)keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen, es sei denn, die den Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen sind nach § 3 Nr. 12, 26 oder 26a des Einkommensteuergesetzes in voller Höhe steuerfrei, und
    • c)Einnahmen aus anderen Einkunftsarten haben, die insgesamt die Höhe von dreizehntausend Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von sechsundzwanzigtausend Euro, nicht übersteigen und im Veranlagungsverfahren zu erklären sind oder auf Grund eines Antrags des Steuerpflichtigen erklärt werden. An die Stelle der Einnahmen tritt in Fällen des § 20 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes der Gewinn im Sinne des § 20 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes und in den Fällen des § 23 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes der Gewinn im Sinne des § 23 Absatz 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes; Verluste bleiben unberücksichtigt.



    Die Befugnis erstreckt sich nur auf die Hilfeleistung bei der Einkommensteuer und ihren Zuschlagsteuern. Soweit zulässig, berechtigt sie auch zur Hilfeleistung bei der Eigenheimzulage und der Investitionszulage nach den §§ 3 bis 4 des Investitionszulagengesetzes 1999, bei mit Kinderbetreuungskosten im Sinne von § 9 Abs. 5, § 9c Abs. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes sowie bei mit haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen im Sinne des § 35a des Einkommensteuergesetzes zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben sowie zur Hilfe bei Sachverhalten des Familienleistungsausgleichs im Sinne des Einkommensteuergesetzes und der sonstigen Zulagen und Prämien, auf die die Vorschriften der Abgabenordnung anzuwenden sind. Mitglieder, die arbeitslos geworden sind, dürfen weiterhin beraten werden.


    dms

  • @ dms - klar kann man da ein rechtliches Problem sehen, aber was ist denn die Alternative ??? Ich denke wenn man ihm seitens des Vereins vielleicht auch nur einen StB empfehlen kann der inzwischen im Ruhestand ist und die Einkommenssteuererklärung mit ihm soweit unterstützend bearbeiten kann das er sie vielleicht sogar selber erstellen kann ohne eine "teueren" Steuerberater zu beauftragen, wäre ja auch schon hilfreich!


    Ausserdem denke ich wo kein Kläger ist auch kein Beklagter, so doof sind die bei den Steuerhilfe-Vereinen ja nun auch nicht, soll ja auch Finanzbeamte geben die nebenher was verdienen wollen oder im Rahmen von Freundschaftsdiensten dazu bereit sind! ich hatte in meiner damaligen Handballmannschaft auch einen der auf dem finanzamt arbeitete und einer der in der Ausbildung zum Steuerfachgehilfen war, was meinst Du wie oft da nach dem Training die eine oder andere Frage ausgetauscht wurde, weil da Hilfe bei Oma, Opa, Onkel oder Tante gegeben wurde !???

  • @ dms - klar kann man da ein rechtliches Problem sehen, aber was ist denn die Alternative ??? Ich denke wenn man ihm seitens des Vereins vielleicht auch nur einen StB empfehlen kann der inzwischen im Ruhestand ist und die Einkommenssteuererklärung mit ihm soweit unterstützend bearbeiten kann das er sie vielleicht sogar selber erstellen kann ohne eine "teueren" Steuerberater zu beauftragen, wäre ja auch schon hilfreich!
    .....


    Das klingt ja schon ganz anders, als in dem von mir zitierten Beitrag.


    .... einen "Lohnsteuer-Verein" nennen kann der Dir gegen geringes Geld soweit helfen kann das Du den Steuerberater nicht unbedingt brauchst!
    .....


    dms

  • Das klingt ja schon ganz anders, als in dem von mir zitierten Beitrag.




    dms


    Ein Versuch beim Steuerberatungsverein ist es allemal wert.
    Aber, was wenn nicht. Ich kenne leider keine Leute beim FA.
    Und die Kontos sind gepfändet, das Gewerbe ist abgemeldet.
    Elster für AG sind runtergeladen, aber ehrlich gesagt, ich raff´das nicht.
    Danke trotzdem schonmal für die Tipps. Vlt kommt ja noch was ?!

  • Wegen der Gewerbesteuervorauszahlung solltest Du dann mit der Abmeldebescheinigung vom Ordnungsamt vielleicht mal beim Stadtkämmerer vorsprechen. Ich behaupte mal selbst wenn denen bekannt ist, das Du das Gewerbe schon abgemeldet hast machen die es auf den Behörden genau wie ihre Kunden: " man kann es ja mal versuchen, wo nichts zu holen ist sind die Leute ja eh unter Druck und wenn man dann einer Forderung nicht widerspricht hat man am Ende halt ein paar Schulden mehr an der Backe, da viele danach dann sowieso in die Privatinsolvenz gehen juckt es ja eh keinen und so kann die Kommune die Zahlen noch etwas schönen wenn es um eigene Haushalte geht. Da ist dann ja auf der Seite offene Forderungen noch der eine oder andere € mehr in den Auflistungen was bei vielen Kommunen zumindest auf dem Papier etwas Luft verschafft.


    Wenn Du keinen findest der Dir bei der Steuererklärung helfen kann, evtl. mal eine Zeitungsannonce aufgeben, die kostet zwar auch ein paar € aber die sind selbst bei ALG II drin: "Suche Hilfe bei Einkommenssteuererklärung bevorzugt von Steuerfachgehilfen!" zur Not schreibt man noch eine Zeile mehr: "Tue mich schwer mit dem Verwaltungsdeutsch!" denke darauf hin werden sich schon ein paar Leute melden, aber vorsicht gibt auch Hallodries und Abzocker darunter! Die Person sollte schon irgendwie vom Fach sein! Am schlimmsten sind die die Dir Rückzahlungen in Höhe von zig Tausend Euro versprechen, da kannst Du Dich dann ja auf eine Hilfezahlung in Höhe von 10% der tatsächlich geleisteten Rückerstattungen einlassen, so trennt man die Spreu vom Weizen! Viele fragen sich gerne den Honorarsatz eines Steuerberaters, die würde ich meiden das sind für mich die "Schwarzarbeiter" die die Selbstständigkeit scheuen und nur abkassieren wollen! Auf Stundenlöhne würde ich mich auch nicht einlassen, sondern eher einen festen Betrag vereinbaren - dabei kannst Du ja anteilig von den Werten der Vorjahre ausgehen und dem was Du beim StB gezahlt hättest!

  • Hallo, der Stadtkämmerer tut das was ihm vom FA übermittelt wurde. Solange die 2009 und 2010 nicht vorliegen, MUSS er ja auch so handeln. Das habe ich alles versucht. Die haben schon über 1 Jahr gestreckt und eine Stundung der Gewerbesteuerzahlung geht auch nicht, da die Abschlüsse definitiv fehlen. Ferner wurde das Gewerbe zwar ruhend gemeldet, aber abgemeldet erst in 2012. Und solange werden die Berechnungsgrundlagen von 2008 bei allen Schätzungen und Festsetzungen herangezogen. Die Anzeige habe ich sofort aufgegeben.
    PS. Voranmeldungen für 2012 1.Quartal und UST,EK, Lst für 2011 konnte ich Danke ELSTER selbst ausfüllen, da es ja nicht viel einzutragen gab.

  • Zitat

    Ferner wurde das Gewerbe zwar ruhend gemeldet, aber abgemeldet erst in 2012.

    Und warum liegen für den Ruhendzeitraum keine 0-Festsetzungen vor ??? Die kann der Stadtkämmerer doch sicherlich festsetzen, ich denke das man da so handeln muss ist eine Schutzbehauptung, genau so kann man doch den Bescheid auf dieser Basis auf "vorläufig" festsetzen, ist ja bei Schätzungen im Grunde auch nichts anderes und sollten sich die Angaben dann im Nachhinein als unrichtig darstellen, also das Gewerbe tatsächlich nicht ruhend gewesen sein wird in einem Folgebescheid die Gewerbesteuer anhand der dann ermittelten neuen Daten erstellt und erhoben!? Auch bei den Schätzungen kann das Finanzamt sicherlich anders entscheiden, zwar ist es sicherlich gängige Praxis immer von der zuletzt gültigen Steuererklärung auszugehen bei den Schätzungen, aber ich denke die haben auch genug Spielraum dies anders zu handhaben! Das nächste was kommt ist doch die EV die Du abgeben musst !!!

  • .....weil keine Null-Meldungen abgegeben worden sind. Ich habe das jetzt mal für die Zeiträume 2012 und 4.Quartal 2011 gemacht. Des Weiteren konnte ich meine UST-Jahresmeldung 2011 machen, da keine Umsätze vorlagen. Ich werde versuchen an die Unterlagen zu kommen und dann mal selbst gucken, ob ich mit Elster für Unternehmer nicht doch wenigstens die UST 2009-2010 machen kann. Das wäre ja schon mal ein Schritt.

  • Das wäre doch schon mal ein guter Anfang und warum sollte der StB dir die Unterlagen nicht auch aushändigen, die Unterlagen sind ja schließlich dein Eigentum und wenn der merkt das ihm da ein Kunde verloren geht, ist er ja vielleicht bereit Dir Angebot zu unterbreiten Hinsichtlich der Einkommenssteuererklärungen ! Vielleicht macht er sich ja doch und gewährt Dir ein längeres Zahlungsziel!