Zu wenig gezahlte Unterkunftskosten

  • Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass das Jobcenter Kreis Heinsberg seit 2010 systematisch zu wenig Unterkunftskosten an Hartz IV-Haushalte gezahlt hat. Betroffene sollen Überprüfungsantrag nach dem Sozialgesetzbuch stellen, um rückwirkende Nachzahlung ab 01.01.2011 zu erhalten.
    Anbei der Link zu einer Partei die sich diesen Erfolg auf Ihre Fahne schreibt - aber das ist, wer den Hr. M. mal erlebt hat ja auch kein Wunder, selbst wenn andere beweisen können das sie etwas bewegt haben, stellt dieser Mensch das grundsätzlich in Abrede! Die Methoden mit denen sich die LINKE zu etablieren versucht kommentiert man am Besten nicht! Die Tafelgänger kennen das ja! Machen wir es doch genau so zum Nutzen der vielen Betroffenen!


    http://www.dielinke-heinsberg.de/