Pfändungsschutzkonto und Pfändungsfreigrenzen

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem.
    Ich habe eine EV abgegeben, bei meinem Arbeitgeber8Öffentlicher Dienst) und bei meiner Bank liegt ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß vor.
    Wenn ich nun ein normales Konto führe, friert die Bank jedes Mal meine Gehaltszahlungen und Spesenabrechnungen ein.
    Ich muß dann immer wieder zum Amtsgericht, die Freigabe der Gelder beantragen. Mein Einkommen ist nicht konstant, die Spesenzahlungen unregelmäßig. Das bedeutet, ich müßte das immer wieder machen.
    Fakt ist aber, daß ich nur diese Einnahmen habe! Und da der Beschluß ja bei meinem Arbeitgeber vorliegt, wird bereits dort alles den rechtlichen Vorschriften entsprechend bearbeitet. Das heißt, ich bekomme bereits vom Arbeitgeber nur exakt den mir zustehenden pfändungsfreien Betrag überwiesen! Und die Bank sieht natürlich genau, daß gar keine anderen Einnahmen auf meinem Konto eingehen.
    Ich arbeite sehr viel und hart, daß aber bedeutet, daß ich gar nicht die Zeit habe, gar mehrmals im Monat zu den Öffnungszeiten des gerichtes dort zu erscheinen, um entsprechende Freigabebeschlüsse zu erwirken. Und wenn die "Aufbewahrungsfrist" bei der Bank verstreicht, ohne, daß ich einen Gerichtsbeschluß vorlege, ist das ganze Geld weg!


    Nun dachte ich, daß das Pfändungskonto genau diesees Problem lösen würde. Weit gefehlt!!!


    Nun sagt meine Bank, beim Pfändungskonto gelten die vorgegebenen gestaffelten Freibeträge. Ich bin Single ohne Unterhaltspflichten, also reden wir hier über etwa 1000 Euro.
    Die in den Pfändungstabellen angegebenen gesetzlichen! Freibeträge, gestaffelt nach Einkommenshöhe, interessieren meine Bank nicht.
    Und ein Freigabebeschluß, wie bei dem normalen Konto sei beim Pfändungskonto nicht vorgesehen.


    Klasse!
    Bedeutet also, daß dann alles oberhalb der ca. 1000 Euro weg ist. Obwohl mir laut Pfändungstabellen des Staates deutlich mehr zusteht!


    Was läuft hier falsch?
    Weiß jemand Rat für mich?
    Danke schon mal im Voraus!


    Mit freundlcihen Grüßen


    nachfrager

  • Die Pfändungstabelle gilt nur für die LOHNpfändung beim Arbeitgeber, wie Du ja sicher schon gemerkt hast wird hier oder besser gesagt nur hier auch die LohnHÖHE berücksichtigt. Die KONTOpfändung beim P-Konto ist rechtlich eine andere Baustelle mit abweichenden Regeln, selbst wenn es sich mal um das gleiche Ursprungsproblem handelte.


  • Hallo,
    schau mal in dem Thread und lies bitte auch die verlinkten Informationen.
    Ohne einen erweiterten Nachweis sind die knapp 1000 Euro anscheinend soweit korrekt.
    Hinsichtlich des Ruhens der Kontopfändung musst Du schon aktiv werden.


    dms

  • @ Nachfrager - An die Spesen kann sowieso keiner dran, denn die sind ja eine Aufwandsentschädigung die Dein AG Dir zahlt, diese Diskussion hatte ich auch mal und was die Bank betrifft. geh einfach mal hin und frage sie ob es Ihnen lieber wäre wenn Du das Konto kündigen würdest - denn dann haben die gar keinen Einblick mehr, vielleicht ist es einem guten Bekannten möglich Dir über die Postbank ein reines Guthabenkonto zu besorgen dann haste den ganzen Quark mit der Bank von den Füssen, ich hab es so gemacht und das JC hat, sofern der Inhaber des Konto's keine Leistungen bezieht auch kein Anrecht die Kontoauszüge einzusehen, geschweige denn zu kopieren, so wie es ja fast schon Standard ist. Ich habe auch die EV abgegeben, bei mir hatte die Sparkasse trotz kompletter Rückführung eines 50.000€ Darlehns als die Scheidung anstand plötzlich die Welle gemacht, haben gleich das Geschäftskonto gekündigt und auf die sofortige Rückführung des Dispo von knapp 15.000 € bestanden und das wo ich seit Jahrzehnten dort und nur dort, Kunde war. Ich habe noch die Zusagen des stv. Bankdirektors wenige Monate zuvor in den Ohren und dann hieß es plötzlich, Scheidung, Risiko, Basler Gesetze, bla bla bla - Auf dem Privatkonto gab es zudem auch noch eine Risikoversicherung der Provinzial ohne die ich das Darlehn damals zur Existensgründung sonst nie bekommen hätte, da ich keine reichen Eltern oder Verwandte als Bürgen hatte! Mir muss also niemand mehr in Deutschland etwas zum Thema: "Machen sie sich doch Selbstständig!" erzählen, ich habe da einschlägige Erfahrungen gemacht!


    So wie dms es schon schreibt, es sind eigentlich 2 Paar Schuhe auch wenn die Bank ganz genau weis wie die Situation aussieht, so sitzen da dann nur noch Leute die Dir das Leben schwer machen. Ich kann Dir nur sagen, das Geld vom AG bis zum 5. vom Konto holen und Zuhause oder bei einer wirklich vertrauenswürdigen Person bunkern und mit den Spesen ebenso verfahren, alles andere nervt nämlich nur noch und führt kurz über lang dazu das der AG das dann auch nicht mehr lange mit macht. Das die Idioten von der Bank dadurch nichts gewonnen haben begreifen die sowieso erst wenn sie gar nichts mehr bekommen! Deswegen sind das auch die Gläubiger die bei mir ganz zuletzt bedient werden !°