Lohnsteuerrückerstattung 2007 und Hatz 4 - dringend Hilfe benötigt

  • Hallo Zusammen,


    ich melde mich hier bei Euch, weil ich dringend Hilfe benötige zu Hartz 4 und der Bewertung der Lohnsteuerrückerstattung 2007. Ich habe seinerzeit den Antrag schlichtweg versäumt, und durch Zufall im Dezember2011 erfahren, dass man vier Jahre lang die Erstattung machen kann. Gesagt, getan, kam auf einen Versuch an, und es hat geklappt.
    Ich bin seit September 2008 in Hartz 4 und habe seit Oktober 2010 eine Teilzeitarbeit und stocke mit Hartz 4 auf, das sind mtl. rund 374 €.
    Ich habe im März die Lohnsteuererstattung von 2007 in Höhe von 2.248,58 € zurückbekommen und dies unverzüglich der ARGE mitgeteilt, sofort den Bescheid vom Finanzamt mitgeschickt.
    Jetzt habe ich mit einen Anhörungsbescheid (was ist das überhaupt?) vom 28.06.12 mitgeteilt bekommen, dass dies als Einkommen zu sehen ist und auf sechs Monate verteilt wird. Ich muss mich bis 15.07.12 dazu äußern - warum gilt hier keine vierwöchnetliche Frist?
    Dass es das Zuflussprinzip gibt, welches für den Monat des Einkommens gilt, weiß ich, aber es ist Vermögen aus 2007, dort wird mir die steuerliche Belastung erstattet, und ich kann nicht nachvollziehen, dass ich im Jahr 2012 "dafür büßen muss", dass ich in 2007 Belastungen hatte, die jetzt nichts mehr wert sind. Zudem ist nach meinem Verständnis die Erstattung als Einkommen und damit als Vermögen in 2007 anzusehen.
    Ich bin ziemlich verwirrt, kenne mich mit der Juristerei auch nicht aus, deshalb wende ich mich an Euch.
    Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.


    Danke im Voraus,
    Miss Jingles

  • Es ist kein Vermögen, das hat das BSG schon vor Jahren so entschieden. Bei Anhörungen gibt es keine feste Fristen, (über) 14 Tage sind daher vollkommen ausreichend, besonders, wo man eigentlich hätte darauf verzichten können, weil ja die Änderungen auf der Grundlage der von dir eingereichten Unterlagen (Steuerbescheid) erfolgt wären.

  • Zitat

    und ich kann nicht nachvollziehen, dass ich im Jahr 2012 "dafür büßen muss"

    wieso büßen ? Hattest Du nicht die freie Wahl die Erklärung in 2007 oder 2008 einzureichen? - "Wer zu spät kommt, den bestraft bekanntlich das Leben!" ebenso "Den letzten beißen die Hunde" - Hättest Du Dich eher entschieden die Steuer abzugeben, hättest Du evtl gar kein ALG II in einer gewissen Zeit beziehen müssen, das wird doch jetzt nur gegen gehalten und da kannst Du doch froh sein das besagter Betrag auf 6 Monate verteilt wird, so hast Du doch nur ein weiteres mtl. Einkommen von 374 € und vielleicht immer noch einen kleinen Aufstockeranspruch und danach gehts dann ja sowieso wieder in voller Höhe weiter mit dem Aufstocken! :D