SGB II nicht einmal Miete wird übernommen

  • Hallo Community,


    hätte mal ein paar fragen, doch vorerst zu dem Umfeld.


    Ausgaben:
    Ich wohne alleine in einer 40 m² 2-Zimmer Wohnung, wo die Miete 350€ kalt + 100€ Nk beträgt. In den NK sind Warmwasser enthalten.
    Strom kommt monatlich 35 € hinzu. Ansonsten kommt monatlich eine Ubahn Monatskarte hinzu: 45 €, Telefon Festnetz + Internet: 40€, Mobilfunk Handy:35€ sowie generell Lebensmittelkosten.


    Einnamen?:
    Da ich erst 21 Jahre alt bin, bekomme ich monatlich 184 € von meinen Eltern überwiesen, die mich aber leider nicht weiter unterstützen können, da Sie einen Kredit für größere Bauarbeiten abbezahlen müssen.


    Situation:
    In der Ausbildung am 25.04 fristlos gekündigt, wegen zu spät erscheinen am Arbeitsplatz, 3 mal -> 3 Minuten (Ubahnverspätung), 5 Minuten (Ubahnverspätung), 1,5 Stunden (Verschlafen). Fristlos Gekündigt!
    -Das ist zwar ein anderes Thema aber Rechtsanwalt usw eingeschalten, kündigungsschutzklage eingericht... Firma will sich aussergerrichtlich einigen, da sie den Prozess verlieren würden.


    -> Das Arbeitsamt, gibt mir eine Sperrfrist von 3 Monaten ALG I .... oO -Wiederspruchsfrist sollte abgelaufen sein :/ Dachte eigentlich das, dass nichts mit ALG II zu tun hat... Und ob ich jetzt die 350 ALG I oder den Regelsatz ALG II bekomme gibt sich ja eh. (War vielleicht sehr dumm?)


    Jobcenter Bescheid:
    Monatlicher Gesamtbedarf vom 01.05.-30.06. -> 296€
    Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes: 225,60€
    Kosten für Unterkunft und Heizung: 450,00€
    Minderungsbedarf aufgrund von Sanktion: 382,60€
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    Monatlicher Gesamtbedarf vom 01.07.-31.07. -> 211,17€
    Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes: 80,01€
    Kosten für Unterkunft und Heizung: 450,00€
    Minderungsbedarf aufgrund von Sanktion: 318,84€
    ------------------------------------------------------
    Monatlicher Gesamtbedarf vom 01.08.-31.10. -> 335,70€
    Kosten für Unterkunft und Heizung: 335,70€


    Bitte beachten Sie:
    Durch die Sperrzeit bei der Argentur für Arbeit wird bei Ihnen eine Sanktion verhängt Gem. §31 b SGB II beträgt sdiese 3 Monate. Somit bis zum 25.07.


    Was ich bislang unternommen habe:
    Anruf im Servicecenter, die sich die Aufstellung nicht erklären konnten, da im Bescheid steht, dass die komplette Miete übernommen wird...
    Email mit dringender Anruf an den Sachbearbeiter.


    Direkter Anruf beim Sachbearbeiter (Da ich die Durchwahl kenne):
    Ich solle im Servicecenter anrufen, er meldet sich dann binnen 48 Stunden, auf der Aussage das ich das ebend tat -> Ich soll warten bis er zurückruft.


    Sachbearbeiter Rückruf 5 Minuten später + Seine Erklärung:

    Antrag wurde am 01.05. eingerreicht, Monatlich 266 € (450€ Miete - 185€ Kindergeld) Sanktioniert... = 265 € oO


    Der Hammer: Lebensmittelkosten, ich hätte ja die letzten 2,5 Monate ins Jobcenter kommen können und Lebensmittelmarken abholen können, Geld und Marken gibt es nicht Rückwirkend. (Kindergeld dahin für LM kosten)


    Und die Miete die sich angehäuft hat und der Vermieter Stress macht (1350€), Wie soll ich diese zahlen? mit den ausgegeben Kindergeld + die Nachzahlungen von ~ 200 € ? .... -.-


    Für diesen Monat kann ich mir ja Lebensmittel marken holen, also noch gerechnet für den Rest den Monats.... -.-


    Bitte um Hilfe, wie vorgehen? Ist alle korrekt? - Danke deutsche Sozialhilfe, dass ich lange Einzahle aber nichts bekomm, nicht mal eine "Sozialhilfestütze" -.-


    Generell nocht: Habe alle Bewerbungen als 0815 Jobs getätigt inc. Vostellungsgespräch obwohl ich meine Ausbildung weitermachen mag (100 Bewerbungen im Ausbildungsbereich geschrieben + 20 im vorgeschriebenen Bereich ( Lager -Logistik, Call Center Agent) .......



    LG Orgnial, Bitte um schnelle Rückantworten

  • Eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit zieht immer -und das ohne eigenes Prüfungsrecht- eine Sanktion beim ALG 2 nach sich. Bei unter 25jährigen sind das 100% des Regelsatzes. Deine Aufstellung ist leider nicht nachvollziehbar, da müsste man die Bescheide sehen, ggf. wurde noch ein Restlohn angerechnet o. ä.?. Kannst du die Berechnungen/Bescheide mal anonymisiert hochladen oder komplett abschreiben?

  • was ist denn mit dem vergleich den Dir Dein AG angeboten hat? Da Du 3 Monate Sanktion erhältst und in der Zeit davor ja auch kein Geld hattest würde ich das mal mit einfließen lassen! Ausserdem, wie Du schon gesagt hast, der AG wird vermutlich den Prozess verlieren! _ Also warum behaarst Du dann nicht auf die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses. Stell Deine Unpünklichkeit ab und kauf Dir 2 zusätzliche Wecker und gut ist der Käse - auf eine Abfindung solltest Du Dich gar nicht erst einlassen, davon bleibt eh nichts übrig, der Wert der abgeschlossenen Ausbildung liegt viel höher, schon aufgrund des Zeitverlustest falls Du eine neue Ausbildung in Betracht ziehst.


    Zeig Reue und verständnis und ändere Dein Verhalten, dann kannst Du Dir den ganzen anderen Mist ersparen- betrachte es einfach mal wie einen Schuß vorn Bug !